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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten spezifisch durch die Schaffung eines „Leitfadens zur Gründung“ zu unterstützen.
Der § 47f der Gemeindeordnung SH verpflichtet Städte und Gemeinden, geeignete Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Dabei ist die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche beteiligt werden, nicht eindeutig festgeschrieben und ist den Kommunen im Rahmen der Vorgaben überlassen. In einigen Kommunen wurden kommunale „Junge Räte“ oder Jugendbeiräte eingeführt. Die hier gewonnenen Erfahrungen können aus unserer Sicht sehr gut in eine Art Leitfaden zur Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten einfließen. Wir befürworten daher den Antrag, um die Kommunen bei der Etablierung von Kinder- und Jugendbeiräten zu unterstützen.
Diese Anregung von Jugend im Landtag nehmen wir gerne auf.
Die SPD-Landtagsfraktion hat Jugendparlamente und -beiräte in den Kommunen schon immer unterstützt. Durch die Schaffung von § 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein haben wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Pflicht gemacht. Wir wissen, dass Kinder- und Jugendvertretungen einen essenziellen Beitrag dazu leisten, dass die Interessen, Bedarfe und Perspektiven junger Menschen entsprechend gewürdigt und berücksichtigt werden. Daher brauchen wir noch mehr kommunale Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein. Wir unterstützen daher den Vorschlag von Jugend im Landtag und regen an, den Landesbeauftragten für politische Bildung mit der Erarbeitung eines Leitadens zu beauftragen. Dieses sollte unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände erfolgen.
Die Landesregierung begrüßt die Veröffentlichung eines „Leitfadens zur Gründung“, so dass diesem Anliegen grundsätzlich entsprochen werden kann. Vorab sollte geprüft werden, ob solch ein Leitfaden in anderen Bundesländern oder Kommunen in Schleswig-Holstein bereits veröffentlicht ist, der dann auf das Land Schleswig-Holstein angepasst werden kann.
Die FDP-Landtagsfraktion erachtet die Erarbeitung eines einheitlichen Leitfadens zur Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten als hilfreich, um einen Wissenstransfer z.B. in Form von FAQs für interessierte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Aus hiesiger Sicht ist eine kooperative Erstellung des Leitfadens, zum Beispiel durch das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V., zielführend.
Die Einbindung von jungen Menschen in politische Entscheidungsprozesse ist von zentraler Bedeutung, um ihre Interessen zu vertreten und ihnen eine Stimme zu geben. Wir wollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten verstärkt wahrnehmen und nutzen können. Um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Beschlüssen sicher zu stellen, werden wir die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten verstärkt unterstützen. Die Forderung nach einem spezifischen Leitfaden zur Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten betrachten wir als einen guten Vorschlag, dessen Umsetzbarkeit der Prüfung bedarf. Ein solcher Leitfaden könnte nicht nur den Kommunen helfen, sondern auch den jungen Menschen wertvolle Unterstützung bieten. Die im Jahr 2022 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossene und sich momentan im Erarbeitungsprozess befindende Kinder- und Jugendstrategie beabsichtigt ebenfalls eine Verstärkung der Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere in der Arbeitsgruppe „Kommune“, in der auch engagierte Kinder und Jugendliche mitwirken, kann die Erstellung eines Leitfades zur Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten diskutiert und umgesetzt werden. Bei Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können sich Kinder und Jugendliche an die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Schleswig-Holstein im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung wenden.
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind uns seit jeher wichtig, und die demokratische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen soll gefördert werden. Ihre Beteiligung ist bereits jetzt möglich; verschiedene Strukturen und Ebenen bilden hierfür die Grundlage. Dort, wo Jugendliche Möglichkeiten erkennen, gestaltend zu wirken, engagieren sie sich. Deshalb ist es enorm wichtig, Kinder und Jugendliche niedrigschwellig über ihre Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Nicht zuletzt wollen wir Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern, wobei wir uns an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientieren werden. Damit sollen den Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen mehr Gewicht gegeben werden und junge Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden.
Ob generationengerechte Klimapolitik, an den Schüler*innen orientierte Bildungspolitik, Freiräume in der Stadt oder die Bedürfnisse junger Geflüchteter: Die Jugend ist überall und braucht einen Platz für ihre Anliegen. Dafür setzen wir uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein. Viele Sachen haben wir im Hinblick auf eine bessere Beteiligung und Jugendpolitik schon geschafft wie z.B. Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, mit dem Startchancen-Programm investieren wir über zehn Jahre 20 Milliarden Euro in Schulen in sozialen Schieflagen, Kulturpass, Freiwilligen-Teilzeitgesetz und vergünstigten Deutschlandtickets. Die Anregung Kinder- und Jugendbeiräte durch einen Leitfaden zur Gründung zu unterstützen, nehmen wir gern mit nach Berlin.