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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Schulen mit den modernsten digitalen Geräten und stabilen Netzverbindung auszustatten. Außerdem sollten alle Lehrkräfte Fortbildungen zum Thema „Digitalisierung“ erhalten.
Bereits in unserem Wahlprogramm fordern wir höhere Landeszuschüsse für digitale Bildung und eine Novellierung des Schulgesetzes, um ein Regelwerk für den digitalen Unterricht zu erstellen. Außerdem fordern wir, dass die Lernmittelfreiheit auch für digitale Endgeräte gilt. Gerade der Bildungsbereich muss entsprechend ausgestattet und aufgestellt werden. Der Vermittlung von Medienkompetenz und dem souveränen Umgang mit digitalen Geräten kommt eine wachsende Bedeutung zu. Deshalb bedarf es einer deutlichen Aufstockung der Landeszuschüsse im Bereich der Digitalisierung an Schulen.
Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung der Schulen. Eine moderne Ausstattung mit digitalen Geräten und stabilen Netzverbindungen ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Bildungswesens. Als Grüne waren wir maßgeblich daran beteiligt, dass es einen Digitalpakt 2.0 gibt, über den die Schulträger Mittel erhalten können, um die Digitalisierung ihrer Schulen weiter voranzutreiben. Die Verantwortung für die digitale Ausstattung der Schulen und der stabilen Netzverbindung liegt nämlich bei den Schulträgern.
Bisher ist die Digitalisierung in den Schulen Schleswig-Holsteins aber sehr unterschiedlich umgesetzt. Dort, wo Lehrkräfte besonders engagiert sind und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger gut gelingt, sind viele Schulen schon sehr weit. Andernorts fehlen finanzielle Mittel oder technologische und organisatorische Kompetenzen. Investitionen in die Digitalisierung der Schulen sind unvermeidlich und zahlen sich aus, denn sie sind eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Doch noch immer hängt vom Zufall des Wohnortes ab, welches digitale Angebot man an einer Schule vorfindet. Eine zentrale Organisation der digitalen Grundausstattung von Schulen wäre hier sinnvoll. Auf diesem Wege würden die Schulen in die Lage versetzt werden, sich in ihrer pädagogischen Arbeit zu profilieren und sich auf die dort liegenden Aufgaben zu konzentrieren, anstelle auf die technische Umsetzung der Digitalisierung. Zu häufig übernehmen einzelne Lehrkräfte die Betreuung der Infrastruktur, Hardware und Software. Für eine digitale Lehre ist es essentiell, dass unsere Lehrkräfte über eine digitale Grundausstattung verfügen. Ebenfalls müssen Lehrer*innen mithilfe von Weiterbildungsangeboten, aber auch schon durch angepasste Inhalte in Studium und Referendariat in die Lage versetzt werden, die digitale Schule didaktisch umsetzen zu können. Wir verweisen bei diesem Thema auch auf die Antwort zu JiL 37/9 Neu Neu und 37/17.
Die zielgerichtete Digitalisierung der Schulen war und ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Landesregierung hat bereits eine Vielzahl an entsprechen-den Maßnahmen ergriffen, über die z.B. der Bericht der Landesregierung über die Unterrichtssituation 2023/24 (Drs. 20/2797) im Kapitel „Stand der Digitalisierung an den Schulen in Schleswig-Holstein“ einen guten Überblick gibt. Schleswig-Holstein hat 954 Schulstandorte; aktuell (Stand April 2025) sind 946 mit einem glasfaserba-sierten Landesnetzanschluss ausgestattet - das sind über 99 Prozent. In Zukunft wird die Landesregierung diese Maßnahmen zielgerichtet ergänzen; insbesondere ein Digitalpakt Schule 2.0 kann dafür weitere finanzielle Spielräume eröffnen. Hinsichtlich der Fortbildung von Lehrkräften wird auf die Ausführungen zu Be-schluss 37/9 verwiesen; zukünftig soll der Blick verstärkt auch auf die didaktische und medienpädagogische Nutzung digitaler Lerninhalte gerichtet werden.
Die digitale Ausstattung unserer Schulen ist eine zentrale Investition in die Zukunft, denn nur mit modernster Technik können Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden. Eine stabile Netzverbindung ist dabei unverzichtbar, um interaktive Lernplattformen, Online-Recherche und digitale Lehrmethoden effizient nutzen zu können. Schulen müssen die Möglichkeit haben, mit aktuellen Geräten zu arbeiten, damit kein Kind aufgrund veralteter Technik benachteiligt wird. Gleichzeitig brauchen Lehrkräfte praxisnahe Fortbildungen zur Digitalisierung, um digitale Unterrichtsmethoden sinnvoll in den Schulalltag zu integrieren. Wir fordern daher einen Digitalpakt 2.0, der auf Bundesebene verhandelt und vom Bund mitfinanziert wird und der auch Fortbildungen für Lehrkräfte im Digitalbereich umfasst.
Schon heute bietet die Medienberatung des IQSH allen Lehrkräften eine Vielzahl von Angeboten rund um das Thema Digitalisierung an Schule an. Zu den Hauptaufgaben des IQSH gehören die Beratung und die Fortbildung der Schulen im Kontext der Medienbildung. Hierbei gibt es z.B. folgende Schwerpunkte: Schulische Medienentwicklungsplanung, Medienkompetenzvermittlung, den Einsatz von KI im Unterricht oder auch Informationen zur IT-Ausstattung. In den vergangenen Jahren wurden durch den DigitalPakt Schule erhebliche Fortschritte für die digitale Infrastruktur unserer Schulen erzielt. Investitionen in die Ausstattung mit Endgeräten und die Einführung moderner Lernplattformen waren entscheidende Schritte in Richtung einer besseren digitalen Bildung. Nahezu alle Schulen verfügen heute über einen Glasfaseranschluss, viele Schulen haben digitale Tafeln und Tablets. Das war noch vor wenigen Jahren undenkbar. Mit dem in Planung befindlichen DigitalPakt 2.0 steht nun die nächste Etappe an: Nachhaltigkeit, pädagogische Qualität und langfristige Wartung rücken verstärkt in den Fokus. Die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte ist ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Einsatz digitaler Technologien im Unterricht. Der DigitalPakt 2.0 greift dies auf, indem er die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte als einen von drei Hauptbereichen definiert. Ziel ist es, die pädagogischen und mediendidaktischen Kompetenzen zu stärken, um digitale Werkzeuge effektiv im Unterricht einzusetzen. Der vorgelegte Beschluss liefert wertvolle Impulse für diese nächste Phase.
Die SPD unterstützt diese Forderung mit Nachdruck. Es ist höchste Zeit, dass wir Digitalisierung endlich zu einer bildungspolitischen Priorität machen – nicht als Randthema, sondern als festen Bestandteil einer zukunftsfähigen Schulpolitik in Schleswig-Holstein. Die Ausstattung unserer Schulen mit modernen digitalen Geräten und stabilen Internetverbindungen ist dabei die unverzichtbare Grundlage. Doch Technik allein genügt nicht. Genauso wichtig sind regelmäßige, praxisnahe Fortbildungen für unsere Lehrkräfte, damit sie die digitalen Werkzeuge kompetent und sinnvoll im Unterricht einsetzen können. Nur wenn Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen, entsteht echter Mehrwert für unsere Schülerinnen und Schüler. Zu lange war Digitalisierung im Bildungsbereich ein theoretisches Versprechen – jetzt muss daraus flächendeckende Realität werden. Digitale Innovationen bei Lehr- und Lernmitteln sowie modernen Unterrichtskonzepten dürfen nicht in Modellprojekten stecken bleiben, sondern müssen überall ankommen. Denn gute Bildung darf nicht vom Wohnort oder der Schulform abhängen. Klar ist auch: Die Kosten für diese digitale Infrastruktur und Qualifizierung müssen vom Land getragen werden. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe, und wir als SPD stehen dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein die gleichen Chancen auf zeitgemäßen Unterricht haben – gerecht, verlässlich und zukunftsorientiert.
Die Digitalisierung öffentlicher Institutionen ist seit Jahren ein wichtiges politisches Begehren der Grünen. Aus diesem Grund hat die grüne Bundestagsfraktion als Teil Ampelkoalition den Digitalpakt 2.0 auf den Weg gebracht. Neben dem Ausbau und Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen, beinhaltet der Digitalpakt zusätzlich die Schul- und Unterrichtsentwicklung für digitales Lernen zu fördern und eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung zu gewährleisten. Der Digitalpakt 2.0 bietet den Ländern und den Kommunen für die konkrete Umsetzung der Modernisierung und Digitalisierung die notwendigen finanziellen Mittel.