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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Programme zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus und von Wohnprojekten speziell für junge Menschen in Schleswig-Holstein zu entwickeln und umzusetzen und bereits vorhandene Programme auszubauen. Dafür sollen finanzielle Mittel bereitgestellt und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützigen Organisationen erleichtern, bezahlbaren Wohnraum für Jugendliche und Studierende anzubieten.
Ich begrüße die Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum für Jugendliche und Studierende. Die EU-Kommission muss in ihren wohnungspolitischen Vorschlägen, die dieses Jahr erwartet werden die Bemühungen der Länder und Kommunen sinnvoll ergänzen und insbesondere die Bedarfe von jungen Menschen berücksichtigen.
Der SSW setzt sich sehr für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Jugendliche, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende ein. Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht und eine Voraussetzung für Chancengleichheit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bestehende Förderprogramme wie z.B. „Junges Wohnen“ ausgebaut werden und unterstützen gezielt Projekte, die Wohnraum für junge Menschen unterstützen. Dazu gehören der Bau von Studierendenwohnheimen und die Sanierung bereits bestehender Wohnmöglichkeiten. Wir fördern besonders kommunale Wohnungsbaugesellschaften und befürworten eine aktive Bodenpolitik nach Wiener Vorbild, damit Bauland gezielt für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden kann.
Seit dem Jahr 2023 wurde durch den Bund mit dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zur Förderung des studentischen Wohnens und des Wohnens für Auszubil¬dende ein gesondertes Förderbudget geschaffen. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden dem Land Schleswig-Holstein daraus jeweils rd. 17,03 Mio. Euro bereitgestellt. Davon stehen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, For¬schung und Kultur jeweils rd. 7 Mio. Euro für Einzelmaßnahmen des studentischen Wohnens zur Verfügung. Die weiteren rd. 10 Mio. Euro werden im Rahmen der Sozia¬len Wohnraumförderung für den Neubau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bzw. dortige Bestandsmaßnahmen eingesetzt. Ergänzt durch weitere 30 Mio. Euro aus dem Zweckvermögen „Wohnraumförderung / Krankenhausfinanzie¬rung“ steht somit ein Förderbudget von jährlich 40 Mio. Euro für private sowie öffentli¬che In¬vestoren zur Schaffung von Belegungsbindungen im studentischen Wohnen bzw. beim Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung. Ungeachtet des gesonderten Kontingentes fördert die Landesregierung seit vielen Jah¬ren Maßnahmen des studentischen Wohnens durch das Ministerium für Inneres, Kom¬munales, Wohnen und Sport im Rahmen des Programms „Soziale Wohnraumförde¬rung“ in Schleswig-Holstein. Seit dem Jahr 2017 wurden insgesamt 475 Wohnplätze für Studierende mit einer Fördersumme in Höhe von rd. 22,7 Mio. Euro gefördert. Aus die¬sem Programm heraus kann auch Wohnraum für Auszubildende gefördert werden. So ist der Personenkreis der Studierenden und Auszubildenden in den Förderbestim¬mungen zur Sozialen Wohnraumförderung ausdrücklich bedacht. Gemäß den Förderbestimmungen besteht die Möglichkeit, den Bau von Wohnplätzen mit Darlehen und Zuschüssen zu fördern. Die Gesamtförderung beträgt im Neubau bis zu 85% der angemessenen Gesamtkosten. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 35% der gesamten Förderhöhe, höchstens jedoch 1.500 € je m² geförderter Wohnfläche. Ebenfalls können Bestandsmaßnahmen beim Wohnraum für Studierende und Auszubil¬dende gefördert werden. Förderfähig sind jeweils 100% der angemessenen Kosten der geförderten Wohnfläche. Die Fördersumme (Darlehen und Zuschuss) ergibt sich dabei aus der Art der Bestandsmaßnahme (Neubaugleiche Sanierung, Sanierung oder Mo¬dernisierung). Im Falle der Förderung wird durch die Deckelung der Miete auf regional unterschiedli¬che Miethöchstgrenzen bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
Der SSW setzt sich mit Nachdruck für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Jugendliche, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende in Schleswig-Holstein ein. Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht und eine Voraussetzung für Chancengleichheit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bestehende Förderprogramme wie z.B. „Junges Wohnen“ ausgebaut werden und unterstützen gezielt Projekte, die Wohnraum für junge Menschen unterstützen. Dazu gehören der Bau von Studierendenwohnheimen und die Sanierung bereits bestehender Wohnmöglichkeiten. Wir fördern besonders kommunale Wohnungsbaugesellschaften und befürworten eine aktive Bodenpolitik nach Wiener Vorbild, damit Bauland gezielt für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden kann.
In den vergangenen Jahren wurde die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein mithilfe hoher Aufstockungen der zur Verfügung gestellten Landesmittel auf ein Rekordniveau gebracht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 stehen jeweils mindestens 270 Millionen Euro (Darlehen und Zuschüsse) für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Die vorhandenen Programme berücksichtigen soziale Aspekte und es gibt gesonderte Programme für verschiedene Bedarfsgruppen. So finanziert das Land, um die Wohnsituation für Studierende und Auszubildende zu verbessern, über das Programm „Junges Wohnen“ gemeinsam mit dem Bund den Neubau, die Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Bei mehr zur Verfügung stehenden Mitteln halten wir es für sinnvoll, das Programm auszuweiten.
Studierende und Auszubildende sind besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Schleswig-Holstein liegt allerdings bei der Versorgung Studierender und Auszubildender mit gefördertem Wohnraum auf dem letzten Platz aller Bundesländer. Unser Ziel ist es, bis 2040 Jahren den geförderten Wohnraum für Studierende zu verdoppeln. Dazu müssen Land und Hochschulstandorte geeignete Grundstücke zu günstigen Konditionen (z.B. niedrige Erbpachtzinsen) zur Verfügung stellen. Neben einer Aufstockung der personellen und finanziellen Kapazitäten des schleswig-holsteinischen Studentenwerks braucht es den Ausbau und die Verstetigung des Bundesprogramms „Junges Wohnen“ und dessen Kofinanzierung durch das Land. Wir fordern die Einrichtung eines schleswig-holsteinischen Auszubildendenwerkes, um analog zum Studierendenwerk die Versorgung von Auszubildenden mit Wohnraum zu organisieren. Aufbauend darauf soll es eine Unterkunftsgarantie für Studienanfänger*innen und Auszubildende geben: Wer zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung noch keine Unterkunft gefunden hat, kann sich wenigstens für das erste Semester bzw. das erste Ausbildungsjahr darauf verlassen, dass eine bezahlbare Unterkunft gesellt wird.
Die finanziellen Spielräume für die Wohnheimförderung wurden durch das 2023 eingeführte Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ deutlich erweitert. Der Bund hat zunächst eine Verwaltungsvereinbarung (VV) 2023 mit den Ländern geschlossen. Federführend ist das MIKWS. Den Bundesmitteln in Höhe von ca. 17 Mio. €, die für Wohnheime für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bereitstehen, bedürfen einer Kofinanzierung durch das Land i.H.v. 5 Mio. €, die sichergestellt ist. Zudem wird das Bund-Länder-Programm auch über das Programmjahr 2023 hinaus fortgeführt. Eine VV 2024 wurde bereits unterzeichnet und eine VV 2025 ist ebenfalls angekündigt. Jedes Mal stehen weitere 17 Mio. € Bundesmittel für Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Kofinanzierung beträgt für die VV 2024 6,8 Mio. € und für die VV 2025 7,5 Mio. €. Die Federführung hat auch hier das MIKWS, die Förderung erfolgt durch die IB.SH nach dort festgelegten Kriterien. Das MBWFK förderte durch einen eigenen, deutlich geringeren Haushaltsansatz in den letzten Jahren in der Regel kleinere Projekte mit Zuschüssen. In den letzten Jahren unterstützte das MBWFK so das Studentenwerk bei dem Bau der Wohnheime „Internationales Haus“ (41 WHP) und „Sophie-Bothilde-Jensen-Haus“ (159 WHP) ins Flensburg, sowie diverse Sanierungsmaßnahmen der privaten Wohn-heimträger zu Verbesserung der Wohnqualität für die Studierenden. Künftig werden auch diese Maßnahmen aus dem Programm „Junges Wohnen“ finanziert. Während die IB.SH verabredungsgemäß größere Maßnahmen fördern wird, wird das MBWFK weiterhin kleine Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 300 T€ finanzieren. Dafür wird das MIKWS dem MBWFK ausreichend Mittel aus dem Programm nach Bedarf zuweisen. Darüber hinaus fördert das MBWFK das Studentenwerk Schleswig-Holstein als einen der wichtigsten Wohnheimträger in den Jahren 2024 bis 2027 mit einer Eigenkapitalstärkung von insgesamt 4 Mio. €. Damit ist sichergestellt, dass das Studentenwerk über genug Eigenkapital verfügt, um die Förderkonditionen der IB.SH zu erfüllen.
Bezahlbarer Wohnraum für Jugendliche und Studierende ist ein wichtiger Faktor für Chancengerechtigkeit und eine attraktive Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt Initiativen, die den Wohnungsmarkt gezielt entlasten und jungen Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnen erleichtern. Neben staatlichen Programmen setzt die FDP-Landtagsfraktion aber auch und gerade auf eine Entbürokratisierung des Wohnungsbaus, schnellere Genehmigungsverfahren und bessere Anreize für private Investitionen. Besonders innovative Wohnprojekte, wie modulare Bauweisen oder Wohngemeinschaftsmodelle, sollten gefördert werden. Zudem muss das Land in den Hochschulstandorten enger mit Studierendenwerken und Wohnungsbaugesellschaften zusammenarbeiten, um bestehende Programme effizient auszubauen. Ein starker, flexibler Wohnungsmarkt ist der beste Weg, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – für Studierende, Auszubildende und alle anderen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.
Wir setzen uns dafür ein, dass Studierende und Auszubildende in bezahlbarem Wohnraum wohnen können. Ein zentrales Instrument dafür ist die soziale Wohnraumförderung, die zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse bereitstellt. Das Land fördert Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums nach Maßgabe der Richtlinie Studentischer Wohnraum. Diese Förderung unterstützt beispielsweise den Neubau, die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Wohnheimen sowie die Möblierung von Wohnheimplätzen. Wir planen unseren Kurs fortzusetzen und zusätzlich dazu 650 Wohnheimplätze zu schaffen. Zudem begrüßen wir den vom Bund angekündigten Ausbau des studentischen Wohnungsbaus und werden diesen in Schleswig-Holstein entsprechend umsetzen. Das Förderprogramm „Junges Wohnen“ wird von Schleswig-Holstein mitfinanziert, auch im Jahr 2025. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf Bundesebene zum Ziel gesetzt, die Investitionen in Junges Wohnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zu verdoppeln. Außerdem sollen, um die „WG-Garantie“ für Studierende und Auszubildende zu erreichen, die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Studierende und Auszubildende geöffnet werden.
Die SPD unterstützt diese Forderung mit voller Überzeugung. Bezahlbares Wohnen ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit – und besonders junge Menschen trifft die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt hart. Ob Auszubildende, Studierende oder junge Menschen in der Berufsorientierung: Sie alle brauchen Wohnungen, die sie sich leisten können, um ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben gehen zu können. In unserem Wahlprogramm 2025 setzen wir als SPD deshalb einen klaren Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau – auch und gerade für junge Menschen. Wir wollen landeseigene Wohnungsbauprogramme ausweiten, kommunale und genossenschaftliche Wohnprojekte gezielt fördern und Wohnraum dort schaffen, wo er besonders gebraucht wird: in Hochschulstädten, Ballungsräumen und im ländlichen Raum mit schlechter Wohnraumversorgung. Ein zentrales Ziel ist es, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützigen Trägern ermöglichen, deutlich mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. Dazu gehört auch eine aktive Bodenpolitik: Das Land soll Grundstücke bevorzugt für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen, statt sie an den Meistbietenden zu verkaufen. Wir wollen außerdem neue Wohnformen fördern – wie gemeinschaftliches Wohnen, Wohnheime für Auszubildende oder innovative Wohnprojekte mit sozialem Anspruch. Denn bezahlbarer Wohnraum bedeutet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch Teilhabe, Sicherheit und Zukunftsperspektiven. Die SPD steht dafür ein, dass niemand in Schleswig-Holstein Angst haben muss, sich das Wohnen nicht leisten zu können – und dass gerade junge Menschen faire Chancen auf dem Wohnungsmarkt bekommen. Dafür muss das Land aktiv gestalten, fördern und investieren.
Es bestehen bereits eine Vielzahl von Programmen, die genau die angesprochene Thematik adressieren. Hier gibt es ineinandergreifende Landes- und Bundesprogramme, die langfristig zu Verbesserungen führen sollen. Genauso wie Jugend im Parlament ist es auch den Grünen Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein wichtig junge Menschen in Ausbildung und Studium zu unterstützen und damit für mehr Chancengleichheit zu sorgen.