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Der Landtag Schleswig-Holstein und die Landesregierung werden aufgefordert, sich entschieden gegen die Pläne der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einzusetzen, das Informationsangebot des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks im digitalen Raum, im Sinne der geplanten Rundfunkreform, zu beschneiden.
Die Veränderungen der Medienlandschaft und der Mediennutzung sind grundlegend. Auf diese Entwicklungen muss auch der ÖRR reagieren und sich in seiner Struktur und Aufstellung so aufstellen, dass er den zukünftigen Herausforderungen bei der Erfüllung des Funktionsauftrags (Meinungsbildung und Meinungsvielfalt) gerecht werden kann. Darauf haben einerseits die Anstalten bereits reagiert und andererseits die Länder Reformen bereits beschlossen. Die Rundfunkanstalten werden sich digitaler, effizienter und damit sparsamer aufstellen müssen. Auch durch die angestrebte Reduzierung der digitalen Spartenkanäle im Sinne der geplanten Rundfunkreform wird dieses Ziel erreicht. Gleichzeitig wurde und wird aber auch der Auftrag des ÖRR weiter gestärkt. Der ÖRR ist und bleibt eine extrem wichtige Säule in unserem dualen Mediensystem. Die Reduzierung der Spartenkanäle bedeutet keineswegs eine qualitative Einbuße im Angebot. Zwar sollen digitale Spartenkanäle reduziert werden, aber dafür werden die digitalen Spartenangebote und –programme zukünftig „in Körben“ und entsprechend ihres inhaltlichen Schwerpunktes bzw. ihrer Aufgabe nach beauftragt. Zudem ist es sinnvoll die wertvollen Inhalte der Spartenkanäle im Hauptprogramm zu präsentieren und nicht in Spartenkanälen zu verstecken. Anstelle von Doppelungen bei den Anstalten erfolgen bei den Spartenangeboten und –programmen ausschließlich Beauftragungen gemeinsamer Angebote. Dieses neue Konzept wird künftig im Zusammenspiel mit der neu eingeführten Pflicht zur umfassenden Zusammenarbeit von ARD und ZDF erhebliche Synergieeffekte generieren. Die Schwerpunktangebote lassen sich wie folgt zusammenfassen: „Kultur und Internationales“, „Information, Bildung und Dokumentation“ und „Jüngere Menschen“.
Verbesserungen sind, auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, fast immer möglich und auch Reformen sind beim ÖRR stellenweise angezeigt, vor allem da, wo Mehrfachstrukturen vorliegen. Aus Sicht des SSW ist es aber gerade in Zeiten, in denen immer mehr online gestreamt wird und ein Großteil der Menschen sich online informieren möchte, falsch, die Angebote im digitalen Raum derart einzuschränken. Das Nutzungsverhalten der Menschen ist in den letzten Jahren einfach ein anderes geworden und auch die Öffentlich-Rechtlichen müssen damit einen Umgang finden können. In der Verlagerung der Angebote in den digitalen Raum liegen aus unserer Sicht auch viele Chancen für den ÖRR, die Angebote zielgerichteter zu gestalten, und z.B. diversen Gruppen gut aufbereitete mediale Inhalte zu präsentieren. Hier sehen wir einen Mehrwert für Angebote mit Regional- und Minderheitensprachen könnten, die breiter und häufiger genutzt werden. Die vorgesehene sehr weitreichende Zentralisierung und Vereinheitlichung ist aus unserer Sicht daher nicht der richtige Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt zudem auch im Netz eine demokratische Funktion, indem allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes niedrigschwellig und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zur Verfügung stehen.
Wir Grüne setzen uns für einen effizienten, modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, der sein Publikum dort erreicht, wo es ist – ob im linearen Fernsehen oder in den sozialen Medien. Einen Rundfunk, der für alle da ist, nicht nur für diejenigen, die sich teure Streaming-Abos leisten können. Allerdings gibt es einen Konflikt mit den Verlagen, das heißt mit den Zeitungen, die sich beklagen, dass der Rundfunk immer presseähnlicher würde. Aus diesem Grund haben sich die Ministerpräsident*innen darauf geeinigt, genauer festzulegen, was Presseähnlichkeit ist, um damit konkretere Bewertungskriterien zu haben. Die strengeren Kriterien gelten aber nicht für Angebote auf Drittplattformen wie Instagram, Tiktok usw., sondern nur für die eigenen Portale, die auch schon früher nicht presseähnlich sein durften.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen hohen gesellschaftlichen Wert. Die hohe Bedeutung des ÖRR zeigte sich zuletzt auch an den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Initiativen zum Erhalt der Angebote in ihrer bisherigen Form. Wir teilen die Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen des Informationsangebots des ÖRR im digitalen Raum. Gleichwohl erkennen wir an, dass im Einigungsverfahren zur Änderung des Medienstaatsvertrages Kompromisse geschlossen werden müssen.
Die FDP-Landtagsfraktion hält es für einen längst überfälligen Schritt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren und schlanker und transparenter zu gestalten. Dazu ist der 7. Medienänderungsstaatsvertrag ein Schritt, dem aus unserer Sicht allerdings weitere Schritte konsequent folgen müssen. Das vielfache Informationsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt auch nach den geplanten Änderungen bestehen und muss zu einer Kostensenkung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen.
Wir setzen uns für eine Stärkung der Medienkompetenz aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein, damit diese politischen oder sonst gesellschaftlich relevanten Inhalte besser einordnen und bewerten zu können Angesichts neuer gesellschafts- und sicherheitspolitischer Herausforderungen wie der zunehmenden Verbreitung von Verschwörungsideologien und bewusst platzierten Desinformationen stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen vergleichsweise qualitativ gut aufbereiteten Informationen einen wichtigen Gegenpol dar und leistet somit auch einen Beitrag zur Stärkung der Resilienz unserer Gesellschaft. Wir brauchen einen modernen, zukunftsfesten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch in der Gesellschaft auf eine breite Akzeptanz trifft. Um das gesellschaftliche Einvernehmen zur Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten, müssen ungeachtet der allgemeinen Kostensteigerungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. Der Reformstaatsvertrag begünstigt dies, indem er dafür sorgt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufgestellt wird. Durch die Reform werden Mehrfachstrukturen abgebaut und Berichterstattungen zu überregionalen Themen gebündelt. Durch die damit einhergehende Kostensenkung können finanzielle Mittel für die digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen werden.
Die SPD steht klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem verfassungsmäßigen Auftrag, alle Menschen unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildungsstand mit verlässlichen Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Gerade in Zeiten von Desinformation, wachsendem Populismus und gesellschaftlicher Polarisierung ist ein starker, unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtiger denn je. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Reformen notwendig sind, um den Rundfunk effizienter, transparenter und zeitgemäßer aufzustellen. Dazu gehört auch, Strukturen zu überprüfen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Programmangebote an veränderte Mediennutzungsgewohnheiten anzupassen. Reform darf aber nicht heißen: Rückbau. Besonders der digitale Raum ist entscheidend, um junge Zielgruppen zu erreichen, die mit klassischen linearen Programmen kaum noch angesprochen werden. Ein pauschaler Rückzug aus digitalen Informationsangeboten – wie ihn Teile der geplanten Rundfunkreform vorsehen – würde genau diese Zielgruppen verlieren und den verfassungsmäßigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden. Deshalb setzt sich die SPD dafür ein, dass der Landtag Schleswig-Holstein und die Landesregierung den geplanten Beschränkungen im digitalen Bereich entschieden entgegentreten. Wir brauchen eine sorgfältige Abwägung aller Interessen: die Sicherung qualitativ hochwertiger Inhalte, die Wahrung der Staatsferne, die wirtschaftliche Effizienz – und eben auch die digitale Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Reform ja – aber nicht auf Kosten von gesellschaftlicher Teilhabe und unabhängiger Information.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert die pluralistische, staatsferne und unabhängige Berichterstattung und kann daher durch die Beachtung höchster journalistischer Standards ein Punkt der Orientierung auch im Angesicht von Desinformationskampagnen und Falschmeldungen sein. Es ist wichtig, dass er diese bewährte Funktion auch im Digitalen ausfüllen und weiterentwickeln kann. Die dafür nötigen Reformen wollen wir mit einer auskömmlichen Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen sichern und beziehen uns bei der Ausgestaltung unter anderem auf die Vorschläge der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine Plattform, die länderübergreifend unter anderem die öffentlich-rechtlichen Informationsangebote zusammenführt, zugänglich macht und eine Alternative zu den derzeitigen, rein kommerziellen Angeboten darstellt.