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JiL 37/17, Arbeitskreis 1

"Schulbildung im 21. Jahrhundert "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die digitale Ausstattung zu verbessern und die individuellen Lernwege in den Schulen zu fördern, um allen Schülerinnen und Schülern gerechte Chancen zu bieten und sie besser auf die Herausforderungen in der Zukunft vorzubereiten.

Schule muss auf das Leben vorbereiten. Junge Menschen müssen auf die Herausforderung der wirtschaftlichen und ökonomischen Selbständigkeit gut vorbereitet werden. Dazu gehört u.a. auch der Umgang mit Verträgen, Verbraucherrechten, Steuerfragen und Behördenstrukturen. Diese Unterrichtsinhalte sollten auch an weiterführenden Schulen durchgeführt werden. Allein durch die Digitalisierung sind viele alltägliche Dinge nicht nur einfacher, sondern auch komplexer geworden, deshalb wird auch die Verbraucherbildung eine höhere Priorität in den Schulen beanspruchen. Aber um die Schulen und Lehrkräfte nicht zu überfrachten, sollte man zusätzlich schulexterne didaktische Kompetenz und Konzepte nutzen. Im Hinblick darauf, dass wir in einigen Jahren einen funktionierenden Ganztag an den Schulen haben, können zumindest in den ersten Jahrgängen einige Themenfelder der Verbraucherbildung auf den Nachmittagsbereich gelegt werden wie zum Beispiel der Besuch auf landwirtschaftlichen Betrieben. „Lernen an einem anderen Ort“ könnte so zu einem festen Bestandteil im Schulalltag werden und fachliche Kompetenz von außen das System Schule unterstützen. Mit Besuchen in Rathäusern und bei ortsansässigen Banken hat man einen hohen Lerneffekt. Wir müssen in Zukunft die Schulen weiter öffnen, Lehrkräfte können im Unterricht nicht alles leisten, was nötig ist, um unsere Kinder und Jugendlichen fürs spätere Leben zu festigen. Das ist eine Gesellschaftsaufgabe.

SSW-Landtagsfraktion

Wir unterstützen die Forderung nach einer besseren digitalen Ausstattung. Wie schon bei den Stellungnahmen zu JiL-Beschluss 37/9 und 37/13 geschrieben, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode über 70.000 Endgeräte (Leihgeräte) für Schüler*innen ohne eigene digitale Endgeräte angeschafft. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die technische Ausstattung der Schulen aber bei den Schulträgern. Richtig ist: Im 21. Jahrhundert müssen Schüler*innen nicht nur fachliche, sondern auch digitale Kompetenzen erwerben, um gut auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein. Dabei ist es wichtig, dass digitale Werkzeuge flexibel und inklusiv eingesetzt werden, um den unterschiedlichen Lernbedürfnissen gerecht zu werden.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir leben in einer digitalisierten Welt, weshalb Digitalität auch aus der Schule nicht mehr wegzudenken ist. Es ist daher essentiell, unsere Kinder und Jugendlichen auf diese Entwicklungen vorzubereiten. Zwingend notwendig ist, alle Schulen mit einer digitalen Schulinfrastruktur, ausreichenden digitalen Endgeräten und einheitlichen digitalen Software-Angeboten auszustatten. Nur dann können Schüler*innen die nötigen Kompetenzen und Fertigkeiten erlernen, die zur Orientierung in der digitalisierten Welt wichtig sind und sowohl die Vorteile der Digitalität zu nutzen als auch den Herausforderungen zu begegnen, die daraus resultieren. Wir verweisen bei diesem Thema auch auf die Antwort zu JiL 37/13 und 37/9 Neu Neu.

SPD-Landtagsfraktion

Lern- und Förderpläne sind ein geeignetes Instrument lernprozessbegleitender Beobachtung, pädagogischer Reflektion und individueller, entwicklungsmäßiger Förderung, die flächendeckend im Land Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Sie dienen der zusätzlichen Unterstützung schulischer Entscheidung zum Werdegang der Schülerinnen und Schüler und somit der Verwirklichung der Ziele gemäß § 4 SchulG. Die Erstellung von Lern- und Förderplänen richtet sich nach dem Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur „Lernpläne an allgemein bildenden Schulen“ (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schul-recht/Downloads/Erlasse/Downloads/Lernplaene.pdf?__blob=publicationFile&v=1) vom 24. April 2003, zuletzt geändert am 1. September 2010 (NBl. MBK. Schl.-H. 2010, S. 259). Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf gilt ergänzend die Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju-ris.de/bssh/document/jlr-SoFVOSH2018rahmen) vom 8. Juni 2018, zuletzt geändert am 16. Februar 2022 (NBl. MBWK. Schl.-H. - S - 2022, S. 58). Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, für die der o.g. Erlass nicht gilt, werden bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes individuell auf der Grund-lage eines eigenen Förderplans gefördert (vgl. § 10 Absätze 1 bis 4 SoFVO). Wer-den Schülerinnen und Schüler an einer berufsbildenden Schule nach den Lehr-plan- oder Fachanforderungen unterrichtet, erfolgt die Förderung auf der Grundlage eines Lernplans (vgl. § 10 Absatz 5 SoFVO). „PerspektivSchule - Kurs 2034“ ist ein Programm für mehr Chancengerechtigkeit durch Bildungserfolg und Persönlichkeitsbildung. Das Programm unterstützt mittels eines Sozialindex ausgewählte Schulen bei ihrer Aufgabe und stellt sicher, dass es durch aktive Schul- und Unterrichtsentwicklung auch in herausforderndem sozio-kulturellem Umfeld erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse gibt. Über zehn Jahre bis zum 31.07.2034 werden die Schulen dafür mit jährlich 66 Millionen Euro unterstützt. Neben diesen Finanzmitteln gibt es intensivierte Begleitung durch die Schulaufsicht, Coaching, Prozessbegleitung und verschiedene Netzwerkformate, die regel-mäßig den Bedarfen und Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst werden. Dies dient dazu, den Zusammenhang von sozioökonomischer sowie kultureller Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Dabei werden die Schülerinnen im Erwerb der Basiskompetenzen in fachlicher sowie überfachlicher Hinsicht unterstützt. Über Schulabschlüsse und intensive Berufsorientierung soll die notwendige Aus-bildungsreife für einen krisenfreien Übergang in eine Ausbildung sichergestellt werden. 135 Schulen in Schleswig-Holstein wurden 2024 als PerspektivSchulen im Startchancen-Programm aufgenommen und werden einen Weg zu fokussierter datengestützter Schulentwicklung beschreiten. Mehr Informationen hierzu unter https://perspektivschule.de/. Hinsichtlich der Verbesserung der digitalen Ausstattung wird auf die Ausführungen zu Beschluss JiL 37/13 verwiesen.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Die Digitalisierung der Schulen ist eine Grundvoraussetzung, um allen Schülerinnen und Schülern moderne und zukunftsorientierte Bildungschancen zu ermöglichen. Digitale Lernplattformen und adaptive Lehrmethoden bieten die Chance, individuelles Tempo und persönliche Interessen stärker in den Unterricht einzubinden. Nur wenn alle Schulen mit zeitgemäßer Technik und stabiler Netzverbindung ausgestattet sind, kann eine Chancengleichheit unabhängig vom Wohnort oder sozialem Hintergrund gewährleistet werden. Lehrkräfte brauchen zudem praxisnahe Fortbildungen, um digitale Methoden gezielt einzusetzen und den Unterricht abwechslungsreicher sowie effektiver zu gestalten. Schleswig-Holstein muss diesen Weg konsequent weitergehen, um eine moderne, zukunftsfähige und gerechte Bildungslandschaft zu schaffen.

FDP-Landtagsfraktion

In Schleswig-Holstein haben wir mit „itslearning“ eine digitale Lernplattform, welche auf die individuellen Lernstände der Schülerinnen und Schüler eingeht und gezielt Aufgaben stellt. Itslearning steht allen Schulen über das Schulportal SH zur Verfügung. Es wurde im August 2020 eingeführt und dient als digitale Plattform für Unterricht, Kommunikation und Organisation im schulischen Alltag. In den vergangenen Jahren wurden durch den DigitalPakt Schule erhebliche Fortschritte für die digitale Infrastruktur unserer Schulen erzielt. Investitionen in die Ausstattung mit Endgeräten und die Einführung moderner Lernplattformen waren entscheidende Schritte in Richtung einer besseren digitalen Bildung. Nahezu alle Schulen verfügen heute über einen Glasfaseranschluss, viele Schulen haben digitale Tafeln und Tablets. Mit dem in Planung befindlichen DigitalPakt 2.0 steht nun die nächste Etappe an: Nachhaltigkeit, pädagogische Qualität und langfristige Wartung rücken verstärkt in den Fokus. Die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte ist ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Einsatz digitaler Technologien im Unterricht. Der DigitalPakt 2.0 greift dies auf, indem er die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte als einen von drei Hauptbereichen definiert. Ziel ist es, die pädagogischen und mediendidaktischen Kompetenzen zu stärken, um digitale Werkzeuge effektiv im Unterricht einzusetzen. Der vorgelegte Beschluss liefert wertvolle Impulse für diese nächste Phase.

CDU-Landtagsfraktion

Die Frage, in welcher Qualität und mit welcher digitalen Ausstattung Schüler:innen unterrichtet werden, darf nicht davon abhängen, wie die finanzielle Situation des Schulträgers vor Ort ist. Das Land muss hier für gleichwertige Verhältnisse in allen Schulen sorgen. Gleiches gilt für die technische Betreuung der digitalen Systeme, die sich nicht an der Frage entscheiden darf, ob es zufällig engagierte Lehrkräfte an der Schule gibt, die diese übernehmen können. Auch hier bedarf es einer zentralen Lösung seitens des Landes – auch damit Lehrkräfte ihrer zentralen Aufgabe nachkommen können: dem Unterrichten. Schüler:innen sollen in der Schule sozial gerecht und teilhabend auf das Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden, und dazu gehört in einer digitalen Gesellschaft auch eine digitale Bildung, die allen Schüler:innen gerecht wird – mit Medienbildung und moderner Technik.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Zur digitalen Ausstattung siehe JiL 37/13. Individuelle Lernwege: Neben der Sanierung und Digitalisierung von Schulen ist die Förderung von Zukunftskompetenzen eine wichtige Aufgabe. Richtig ist, dass neben den klassischen Fähigkeiten von Schreiben, Lesen und Rechnen Schüler*innen im 21. Jahrhundert digitale Fähigkeiten wie Medienkompetenz erlernen müssen. Gleichzeitig darf die Digitalisierung keine Lernhürde sein. Vor allem in sozial schwächeren Gebieten braucht es daher größere Anstrengungen, um die Chancengleichheit zu verbessern. Als Teil der Ampelkoalition hat die grüne Bundestagsfraktion das „Startchancen-Programm“ auf den Weg gebracht, durch welches Schulen in benachteiligten Quartieren unterstützt werden. Denn Bildungschancen sollten nicht vom Wohnort abhängig sein.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag