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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, an allen Schulen und Jugendzentren des Landes verpflichtende Ansprechpersonen für LGBTQIA+-Belange einzurichten. Ziel ist es, dass Schülerinnen, Schüler und Jugendliche in jedem Schul- und Jugendzentrum eine vertrauensvolle und speziell geschulte Anlaufstelle finden, die bei Fragen zu Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Diskriminierung und ähnlichen Themen Unterstützung bietet.
Die Forderung, an allen Schulen und Jugendzentren des Landes verpflichtende Ansprechpersonen für LGBTQIA+-Belange vorzuhalten, ist nachvollziehbar und aus Sicht des SSW auch absolut sinnvoll. Denn ganz ohne Frage gibt es einen hohen und vor allem auch überall im Land vorhandenen Bedarf an Beratung zu Themen wie etwa sexueller Orientierung oder Diskriminierung. Auch den formulierten Anspruch, nach der diese Personen entsprechend geschult bzw. ausgebildet sein müssen, teilen wir voll und ganz. Doch auch wenn wir die Zielsetzung teilen, müssen wir angesichts der Herausforderungen im Bildungsbereich und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Landes vor zu hohen Erwartungen warnen.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen sind der Überzeugung, dass LGBTQIA+-Jugendliche (im Weiteren: queere Jugendliche) ein Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben haben. Wir wissen, dass queere Jugendliche auch heute noch zu häufig Diskriminierung und Gewalt erleiden müssen, leider auch im Kontext Schule. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein sensibler und informierter Umgang mit queeren Schüler*innen und Jugendlichen in allen Schulen im Land zum Standard wird. Das wollen wir beispielsweise dadurch erreichen, dass geschlechtliche und sexuelle Identität integraler Bestandteil der einschlägigen Ausbildungen bzw. Studiengänge wird, wo dies noch nicht geschehen ist. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass entsprechende Leitlinien queer-sensibel gestaltet werden, zum Beispiel in Bezug auf eine Transition während der Schulzeit. Als Ansprechpersonen vor Ort können beispielsweise Vertrauenslehrkräfte und/oder Schulsozialarbeiter*innen dienen. Damit diese auf die genannte Aufgabe vorbereitet sein können, setzen wir uns für einen bedarfsdeckenden Ausbau an Fachberatungsstellen in Schleswig-Holstein ein, die zu queeren Themen aus- und fortbilden. Von diesen Angeboten könnten auch Mitarbeitende von Jugendzentren profitieren und Gebrauch machen und somit auch dort ein queer-sensibleres Umfeld ermöglichen.
Diese Forderung wird seitens der SPD-Landtagsfraktion unterstützt. Die vorgeschlagene Maßnahme stellt unserer Einschätzung nach einen wichtigen und zielführenden Schritt hin zu mehr Akzeptanz, Sichtbarkeit und Schutz von queeren Jugendlichen und jungen Menschen in unserem Land dar. Unsere Gesellschaft ist vielfältig – und das soll sich auch in unseren Bildungs- und Freizeiteinrichtungen widerspiegeln. Für Kinder und Jugendliche, die sich mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auseinandersetzen, sind verlässliche und kompetente Ansprechpartner*innen von großer Bedeutung. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen Orte, an denen sie ohne Angst vor Ausgrenzung oder Diskriminierung über ihre Erfahrungen sprechen und Unterstützung finden können. Wir setzen uns klar für eine inklusive Gesellschaft ein, in der alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung frei und selbstbestimmt leben können. Die Förderung von Vielfalt, Respekt und Teilhabe gehört zu unseren zentralen politischen Grundsätzen. Schulen und Jugendzentren sind zentrale Lebensorte von jungen Menschen – sie müssen Schutzräume sein, in denen jede*r die gleichen Chancen auf Bildung, Entwicklung und soziale Teilhabe hat. Die Einrichtung speziell geschulter Ansprechpersonen für LGBTQIA+-Belange ist deshalb nicht nur ein Zeichen von Wertschätzung, sondern auch ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung, Mobbing und psychischer Belastung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Ansprechpersonen fachlich fundiert geschult werden, eng mit Beratungsstellen und Fachverbänden zusammenarbeiten und gut sichtbar in den Einrichtungen präsent sind. Wir unterstützen die Forderung daher mit Nachdruck für mehr Sichtbarkeit, Sicherheit und Selbstbestimmung queerer junger Menschen in unserem Land.
In den Präventions- und Interventionskonzepten der Schulen werden Ansprechpersonen zu den unterschiedlichen Themen angegeben; hierbei können die Schulen auch für LGBTQIA+-Belange Ansprechpersonen benennen. Daneben stellt das Zentrum für Prävention im IQSH eine zentrale schulische Ansprechstelle dar, auf die bei konkreten Bedarfen zugegangen werden kann.
Für die verpflichtende Einführung einer Ansprechpersonen für LGBTQIA+-Belange an Schulen ist das MBWFK zuständig. In den Präventions- und Interventionskonzepten der Schulen werden Ansprechpersonen zu den unterschiedlichen Themen angegeben; hierbei können die Schulen auch für LGBTQIA+-Belange Ansprechpersonen benennen. Für Jugendzentren liegt die Verantwortung laut §11 SGB VIII jeweils bei der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe (örtliches Jugendamt), hier kann das Land nicht ohne weiteres entsprechende Vorgaben umsetzen. Neben der Begegnung mit Gleichaltrigen und einer an den Interessen der jungen Menschen orientierten Freizeitgestaltung ist eine der Kernaufgaben in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (wozu Jugendzentren gehören) auch die Beratung und Hilfe junger Menschen in allen sie betreffenden Themen durch die Fachkräfte vor Ort. Hierzu zählen selbstverständlich auch LGBTQIA+-Belange. Das Land fördert die Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch themenspezifische Fachveranstaltungen, die unter anderem auch dieses Themenfeld berührt. Seit Ende 2023 besteht zudem eine AG TIN*, die sich mit Lebensrealitäten junger trans-, inter- und nicht-binären Personen beschäftigt. In Kooperation zwischen der AG TIN* und dem MSJFSIG findet am 09.10.2025 eine landesweite Fachveranstaltung zum Thema Queersensibilität statt. Ziel ist es insbesondere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Lehrkräfte über den Auftrag nach dem SGB VIII und das Selbstbestimmungsgesetz zu informieren.
Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Vorschlag, die Kompetenz für LGBTQIA+-Belange an Schulen und in Jugendzentren zu stärken. Es ist wichtig, dass Schülerinnen, Schüler und Jugendliche in jedem Bildungskontext eine qualifizierte Ansprechstelle kontaktieren können, die sie bei Fragen zur Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung und Diskriminierung unterstützt. Wir halten es für erforderlich, diese Basiskompetenzen durch gezielte Aus- und Weiterbildungen allen in Schulen und Jugendeinrichtungen tätigen Personen zu vermitteln. Ebenso sollten z.B. Vertrauenslehrkräfte an den Schulen ein entsprechendes Fortbildungsangebot erhalten. Darüber hinaus ist die Schaffung einer zentralen Ansprechstelle beim Bildungsministerium zielführend, die ähnlich der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei Schleswig-Holstein agiert und Schulungen sowie Beratungen für Einrichtungen anbietet und koordiniert.
An vielen Schulen gibt es bereits etablierte Anlaufstellen wie Verbindungs- oder Vertrauenslehrkräfte sowie die Schulsozialarbeit. Diese Fachkräfte sind für die Begleitung junger Menschen in persönlichen und sozialen Fragen qualifiziert, auch bei Themen wie sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Das IQSH bietet hierfür entsprechende Fortbildungsangebote an, um Schülerinnen und Schüler kompetent begegnen zu können. Statt zusätzliche verpflichtende Stellen zu schaffen, halten wir es für sinnvoller, vorhandene Strukturen gezielt durch Fortbildungen, klare Zuständigkeiten und eine bessere Sichtbarkeit innerhalb der Schulgemeinschaft zu stärken.
In der Bundesregierung hat sich die SPD stark für die Belange junger LGBTQIA+ Personen eingesetzt und einiges erreicht. Ausdruck davon ist unter anderem der Aktionsplan der Bundesregierung „Queer Leben“ aus dem Jahr 2022, in dem viele konkrete Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Da die Ausgestaltung der Bildungspolitik weiterhin vor allem Ländersache ist, kann der Bund aber überwiegend nur unterstützend Hilfe leisten und Impulse geben. Auf diesem wegweisenden Aktionsplan baut auch die weitere LGBTQIA+ Politik der SPD auf, die sich konsequent für die Belange der LGBTQIA+-Community einsetzt. Erschreckend ist leider, dass die signifikanten Fortschritte der letzten Jahre bei der Akzeptanz und Teilhabe von LSBTQIA+ auf rechtlicher Ebene erstmals seit Jahrzehnten einhergehen mit sinkenden Akzeptanzwerten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland und die Tendenz zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zunimmt. Dies zeigt unter anderem die `Mitte`-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2023. Daher ist die Forderung nach einer verpflichtenden Ansprechperson für LGBTQIA+-Belange an Schulen zu unterstützen. Das geforderte Ziel, dass Schülerinnen, Schüler und Jugendliche in jedem Schul- und Jugendzentrum eine vertrauensvolle und speziell geschulte Anlaufstelle finden, die bei Fragen zu Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Diskriminierung und ähnlichen Themen Unterstützung bietet, unterstützt die SPD ausdrücklich. Denn für die SPD ist es zentral, dass junge Menschen in Deutschland ohne Diskriminierung aufwachsen können. Schulen und Jugendzentren sind wichtige Orte, in denen dieses sichergestellt werden muss. Kein junger Mensch sollte aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Identität Diskriminierung erfahren müssen. Ansprechpersonen für LGBTQIA+ Jugendliche an Schulen und Jugendzentren können ein sehr bedeutender Baustein dabei sein, dass junge Menschen bei der Auseinandersetzung mit diesen Themen und ihrer eigenen Identitätsbildung einen sicheren Rahmen erfahren können. Das Hauptproblem bei der Umsetzung dieses Ziels wird sein, dass angesichts eines gewaltigen Fachkräftemangels bei Lehrer*innen, Erzieher*innen und sozialpädagogischem Fachpersonal die zuständigen Städte und Gemeinden fachlich geeignetes Personal zu diesem Thema kaum werden in ausreichend großer Zahl finden können.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangebote für jegliche LGBTQIA+ Belange. Eine Einrichtung von Ansprechpersonen an jedem Jugendzentrum und jeder Schule kann ein möglicher weg sein, das Beratungsangebot zu verbessern. Mit dem „Aktionsplan: Queer Leben“ haben wir in der letzten Regierung eine umfangreiche Grundlage für die Verbesserung von Ansprechpersonen geschaffen. Wir wollen vor allem, dass auch außerhalb der großen Städte die zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen gegen jegliche Form von Diskriminierung ausgebaut werden, aber auch das Queere Themen in den bestehenden Erziehungs- und Familienberatungen mehr Raum finden. Dabei bleibt zu betonen, dass Schulpolitik auf Landesebene entschieden wird, die Aufgabe obliegt in der Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein.