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JiL 37/23, Arbeitskreis 3

"Vetorecht für Kommunalpolitiker bei Planung neuer Flüchtlingsunterkünfte "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein Vetorecht für Kommunalpolitiker einzusetzen, mit welchem sie neue Flüchtlingsunterkünfte in ihren Kommunen und Gemeinden verhindern können, wenn die dadurch entstehende Belastung die finanziellen und logistischen Kapazitätsgrenzen ihrer Regionen überschreitet.

Zu diesem Beschluss wurden keine Stellungnahmen eingereicht.