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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit Hilfe von Fachkräften einen Leitfaden für alle Ausbildungsstätten und Arbeitsplätze zu entwickeln, welcher umfassende Schutzkonzepte gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität beinhaltet. Diese Konzepte sollen klare Handlungsrichtlinien, Ansprechpersonen und Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung beinhalten und sicherstellen, dass insbesondere Frauen, LGBTQIA+-Personen sowie FLINTA*-Menschen (Frauen, Lesben, intersexuelle, nicht-binäre, trans und agender Personen) vor Diskriminierung und Belästigung geschützt sind.
Für den SSW ist es völlig klar, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert werden darf – nicht in Ausbildungsinstitutionen, nicht bei der Arbeit und nicht im Alltag. Auf Bundesebene unterstützen wir umfassende Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und in Ausbildungsstätten. Wir setzen uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden (z.B. m Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes), die es Schleswig-Holstein ermöglicht, effektive Leitfäden und Konzepte gegen Diskriminierung von Frauen, LGBTQIA+-Personen und FLINTA*-Menschen zu implementieren. Zusätzlich fordern wir ein Bund-Länder-Programm gegen queer-feindliche Gewalt, das Hilfeeinrichtungen, Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte sowie Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz enthält.
Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, niemanden aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts zu benachteiligen. Dennoch erleben LSBTIQ+-Beschäftigte am Arbeitsplatz noch oftmals Ausgrenzung, Mobbing und Diskriminierung oder vermeiden ein Coming-out aus Angst vor negativen Konsequenzen. Laut zahlreichen Untersuchungen treffen Angehörige der LSBTQI+-Community im beruflichen Miteinander auf die unterschiedlichsten Probleme. Dazu gehören sexistische Kommentare, Benachteiligungen bei Beförderungen, sexuelle Belästigungen, schlechtere Vergütung, Verbreitung von Gerüchten, psychische Gewalt, körperliche Aggressionen, Ausgrenzung, Mobbing, verbale Gewalt und Beleidigungen. Im Bereich der Berufswahl und Ausbildung bzw. des Studiums setzen sich diese Konflikte fort. Die Berufswahl ist stark verknüpft mit gesellschaftlich vermittelten Geschlechterrollen. So ist oft bereits die Entscheidung für einen Beruf nach eigenen Wünschen und Vorstellungen konfliktbeladen. Ablehnungsverhalten und Diskriminierung sind Erfahrungen, die innerhalb der Ausbildungsklassen, der Studiengruppen und des Kollegiums am eigenen Arbeitsplatz weiterhin erlebt werden. Erfahrungsgemäß mangelt es in derartigen Situationen oftmals an problembezogenen Beratungshinweisen, Hinweise zu Präventionsmaßnahmen, Handlungsleitlinien für Betroffene zur eigenen Orientierung aber auch für geeignete Problemlösungsstrategien von Führungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Eine interdisziplinäre Bearbeitung dieser Problemfelder mit der Erstellung von entsprechenden Handreichungen bis hin zu umfassenden Schutzkonzepten wären durchaus geeignet, den geschilderten Szenarien Abhilfe zu schaffen bzw. Betroffenen Hilfestellungen zu leisten. Im Sinne einer effizienten Bearbeitung derartiger Problemfelder und Vermeidung von unerwünschter Doppelarbeit sind aus hiesiger Sicht jedoch unbedingt bereits existente Programme, Projekte sowie Beratungs- und Informationsmöglichkeiten zu berücksichtigen. So verantwortet zum Beispiel das Landesdemokratiezentrum (LDZ) beim Landespräventionsrat Schleswig-Holstein (LPR) die Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungsstruktur in den Bereichen der Extremismusprävention und -intervention sowie der Demokratieförderung. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechts- und religiös motiviertem Extremismus sowie von anderen rechtsstaatsfeindlichen Phänomenen wie beispielsweise Islamfeindlichkeit und Homophobie. Homophobie wird hier als Syndrom der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ (GMF) verstanden, da die der GMF zugeordneten Syndrome im Kern die Ideologie der Ungleichwertigkeit gemein haben. Die Herabsetzung von Minderheiten, so auch beispielsweise von LSBTQI+-Personen und der Überbetonung der eignen Gruppe finden sich auch in rechtsextremen Einstellungen und Verhaltensweisen. Durch das Referat 43 werden unter anderem die Beratungs-, Fach- und Informationsstellen im Phänomenbereich Rechtsextremismus gefördert und koordiniert. So werden zum Beispiel im Bereich der Mobilen Beratung in Schleswig-Holstein Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus (RBT)) durch verschiedene Methoden und Formate im Rahmen der landesweiten Beratungs- und Bildungsarbeit Ungleichwertigkeitsvorstellungen thematisiert. Die Betroffenenberatung beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (zebra e.V.) ist die Beratungsstelle des Landes Schleswig-Holstein für Betroffene, deren Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen von rassistischen, antisemitischen und anderen rechtsmotivierten Angriffen. Betroffen sind häufig auch LSBTQI+-Personen. Darüber hinaus existieren bereits bundes- und landesweit entsprechende Handreichungen, in denen nicht nur Grundlagen und Begrifflichkeiten erklärt, sondern auch entsprechende Beratungsangebote dargestellt werden. Exemplarisch kann hier die „Fibel Echte Vielfalt“ des MSJFSIG angeführt werden.
Für den SSW ist es völlig klar, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert werden darf – nicht in Ausbildungsinstitutionen, nicht bei der Arbeit und nicht im Alltag. Wir unterstützen umfassende Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und in Ausbildungsstätten. Wir setzen uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Schleswig-Holstein ermöglicht, effektive Leitfäden und Konzepte gegen Diskriminierung von Frauen, LGBTQIA+-Personen und FLINTA*-Menschen zu implementieren. Zusätzlich fordern wir ein Bund-Länder-Programm gegen queer-feindliche Gewalt, das Hilfeeinrichtungen, Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte sowie Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz enthält.
Den Ansatz, Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen Orientierung und Handlungsempfehlungen zu Sicherstellung eines diversen und queerfreundlichen Arbeitsumfeldes an die Hand zu geben, unterstützen wir ausdrücklich. Ein gutes Beispiel ist unter anderem die Broschüre „Queer at Work“ aus Baden-Württemberg. Queer at Work – LSBTIQ* in der Arbeitswelt
Diese Forderung wird seitens der SPD-Landtagsfraktion unterstützt. Ein umfassender Leitfaden für Ausbildungsstätten und Arbeitsplätze könnte ein weiteres Hilfsmittel im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität darstellen. Wir bekennen uns klar und unmissverständlich zu einer offenen, vielfältigen und solidarischen Gesellschaft. Diskriminierung – in welcher Form auch immer – hat in Schleswig-Holstein keinen Platz. Insbesondere Frauen, LGBTQIA+-Personen sowie FLINTA*-Menschen müssen sich in ihrer Ausbildung und am Arbeitsplatz sicher und respektiert fühlen können. Es ist unsere gesellschaftliche und politische Verantwortung, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Leitfaden mit konkreten Handlungsrichtlinien, benannten Ansprechpersonen und verbindlichen Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung ist ein zentraler Schritt, um Chancengleichheit zu gewährleisten und das Arbeits- und Ausbildungsklima nachhaltig zu verbessern. Er stärkt nicht nur die Rechte Betroffener, sondern sensibilisiert Institutionen und Unternehmen für diskriminierende Strukturen und macht sie auf diesen Feldern handlungsfähig. Wir schlagen vor, bei der Entwicklung des Leitfadens die verschiedenen Akteure, Vereine und Institutionen, die sich in Schleswig-Holstein für Vielfalt, Offenheit, Akzeptanz und Toleranz einsetzen, maßgeblich einzubeziehen.
Das AGG setzt bereits einen umfassenden rechtlichen Rahmen sowie Empfehlungen für Schutzkonzepte gegen Diskriminierung u.a. aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Zudem hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Leitfaden mit Empfehlungen für Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrätinnen und Betriebsräte bereitgestellt. Die Umsetzung u.a. mit der Bestimmung konkreter Ansprechpersonen muss in den Betrieben vor Ort erfolgen. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag bis Ende der Legislaturperiode vereinbart, ein Landesantidiskriminierungsgesetz als gesetzliche Grundlage für Schleswig-Holstein zu erarbeiten.
Der Antrag setzt ein wichtiges Signal zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität am Arbeitsplatz. Die FDP-Landtagsfraktion erachtet die Zielsetzung des Antrags im Sinne einer offenen und diskriminierungsfreien Arbeitswelt für unterstützenswert. Dabei muss ein wirksamer und praktikabler Diskriminierungsschutz sowohl in der Verwaltung als auch in Unternehmen im Vordergrund stehen. Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag stehen in der Verantwortung, in der Arbeitgeberrolle zuallererst auch selbst mit gutem Beispiel voranzugehen – dies beinhaltet Schutzkonzepte, die nicht nur symbolisch wirken, sondern im Arbeitsalltag selbstverständlich sein müssen und als Blaupause auch in Unternehmen Anwendung finden können. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigten und derzeit noch ausstehenden konkreten Maßnahmen für eine bessere Aufstellung der öffentlichen Verwaltung beim Erkennen, Melden und Sanktionieren von Diskriminierungen oder diskriminierenden Tendenzen werden wir konstruktiv begleiten. In der aktuellen Wahlperiode hat die FDP-Landtagsfraktion die Situation des Diskriminierungsschutzes in Schleswig-Holstein, auch in Bezug auf das für die Arbeitswelt relevante Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drucksache 20/2918) erfragt. Die Antworten offenbaren weiteren Optimierungsbedarf hinsichtlich der Querschnittsaufgabe des Diskriminierungsschutzes, die in den Ministerien offenbar noch eine unterschiedliche Priorisierung erfährt.
Grundlage unseres Gemeinwesens ist es, jedem einzelnen Menschen Wertschätzung und Respekt entgegenzubringen. Dazu haben wir uns im Grundgesetz verpflichtet. Das leben wir. Keinesfalls dürfen Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität einer Schutzlücke ausgesetzt sein. Die gesellschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein erfordert es jedoch, das Engagement gegen Diskriminierung aufrechtzuerhalten und weiter zu stärken. Unter anderem sind die Zahlen queerfeindlicher Straftaten besorgniserregend gestiegen. Um dem entgegenzuwirken, setzen wir uns für ein gesellschaftliches Klima ein, in dem Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Geschlecht ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können. Gender Mainstreaming, das „Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit“ ist europarechtlich und im nationalen Recht festgeschrieben. Wir sind den Gender Mainstreaming Programmen des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet, den Richtlinien folgen auch die Kammern und Verbände. Personengruppen, die häufig von Diskriminierung betroffen sind, benötigen besonderen Schutz, damit ihre Sicherheit gewährleistet werden kann. Diesen Schutz wollen wir weiter ausbauen. Daher haben wir in der Vergangenheit bereits Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen massiv ausgebaut und setzen uns dafür ein, die Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt an Schulen zu stärken. In jüngerer Zeit haben wir uns außerdem für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung eingesetzt, um künftig nicht nur mehr Femizide zu verhindern, sondern auch allen schutzsuchenden Personen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Zudem haben wir Diskriminierung und die Verfolgung von LGBTIQ*-feindlicher Gewalt verstärkt in den Fokus genommen und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen Antrag zu „Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Holstein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt“ in den Landtag eingebracht und werden die Details dazu in den kommenden Monaten in unseren Ausschüssen diskutieren. So wollen wir den „Landesaktionsplan Echte Vielfalt“ weiterentwickeln. Insbesondere auch durch Einbeziehung der Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände, die für die Stärkung von Toleranz und Akzeptanz sowie Gewaltprävention gegenüber der queeren Community relevant sind. Des Weiteren wollen wir eine erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzubringen. Wir haben bereits vor ein paar Jahren wesentliche neue Vorgaben im Bereich des sensibleren Umgangs von Polizeikräften mit queeren Personen auf den Weg gebracht und jüngst mit der Änderung von § 46 Abs. 2 StGB auf Bundesebene queerfeindliche Taten als strafschärfend eingeordnet.
Die SPD steht seit jeher dafür ein, dass alle Menschen ein diskriminierungsfreies Leben führen können und sich sowohl im öffentlichen Raum als auch am Arbeitsplatz durch einen rechtlichen Schutz nicht vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität fürchten müssen. Daher besteht bereits seit vielen Jahren ein rechtlicher Rahmen, welcher ein Schutzkonzept gegen Diskriminierung beinhaltet und auf dem Arbeitsplatz und für Arbeitgeber bindend ist. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18. August 2006 in Kraft trat, wurde damit erstmals ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung in Deutschland umfassend regelt. Daher sind weitere zusätzliche Regulierungen auf Ebene der Bundesländer nicht zwingend erforderlich. Das AGG enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der gesamte Bewerbungsprozess, beginnend mit der Stellenausschreibung, muss diskriminierungsfrei gestaltet sein. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie können Schadensersatz oder Entschädigung verlangen und sich bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über Benachteiligungen beschweren. Dafür muss in den Betrieben eine entsprechende Beschwerdestelle eingerichtet sein, über deren Existenz alle Beschäftigten informiert sein müssen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, die andere Kolleginnen und Kollegen diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung. Zusätzlich wurde auf Bundesebene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschaffen. Sie unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie informiert darüber, was Diskriminierung ist und was man dagegen tun kann, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und berichtet an den Deutschen Bundestag. Jeder Mensch, der Diskriminierung erlebt hat, kann sich jederzeit an die Antidiskriminierungsstelle wenden und dort fachkundig von Experten beraten lassen. Natürlich ist eine regelmäßige Prüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung nötig, um sicherstellen zu können, dass tatsächlich ein effektiver rechtlicher und faktischer Diskriminierungsschutz für alle Menschen besteht und Betroffene die nötige fachkundige Abhilfe erhalten. Weitere Maßnahmen auf Landesebene sollten daher in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfolgen, um ggfs. noch bestehende konkrete Missstände verbessern zu können, falls diese durch das AGG nicht abgedeckt sind.
Mit dem „Aktionsplan: Queer Leben“ haben wir in der letzten Regierung eine umfangreiche Grundlage für die Verbesserung von Ansprechpersonen geschaffen. Bereits der Zugang zum Arbeitsmarkt kann für LSBTIQ* eine Hürde sein. Viele der LSBTIQ* haben am Arbeitsplatz bereits Diskriminierungen und Anfeindungen erlebt. Unser Ziel, dass wir im Aktionsplan festgehalten haben, ist daher, das Diversity Management in der Arbeitswelt voranzutreiben. Dies gilt aus unserer Sicht insbesondere für den öffentlichen Dienst, dem eine besondere Vorbildrolle zukommt. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Chancengleichheit von LSBTIQ*-Personen in der Arbeitswelt sind vielfältige Maßnahmen im Aktionsplan festgeschrieben. Neben dem Ausbau der Themensäule „Vielfalt“ innerhalb der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen gezielte Forschungsprojekte zu Diskriminierungserfahrungen und zur Förderung von Akzeptanz initiiert werden. Ein verständlicher Leitfaden für Arbeitgebende zur Umsetzung der „Dritten Option“ im Betriebsalltag ist in Arbeit. Zudem sollen gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitgebende, Ausbildende und Beschäftigtenvertretungen – auch im Bereich der betrieblichen Ausbildung – umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Diversity Management im öffentlichen Dienst des Bundes. Zudem ist ein Dialogprozess zwischen Bundesregierung, Ländern, Tarifparteien und kirchlichen Arbeitgebenden vorgesehen, um die Arbeitsbedingungen von LSBTIQ*-Personen in Einrichtungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu verbessern.