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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden dazu aufgefordert, sich verstärkt für die Förderung, den Ausbau und die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs einzusetzen.
- Es soll eine höhere finanzielle Förderungen für Busunternehmen geschaffen werden, damit diese vor allem im ländlichen Raum zuverlässig fahren können. Dies ist aktuell nicht möglich, da durch viele Busstreiks viele Schülerinnen und Schüler nicht zu ihren Bildungseinrichtungen kommen, sodass diese entweder nicht die Bildungseinrichtungen besuchen können oder von ihren Eltern gefahren werden müssen. Auch erhöht dies zusätzlich den CO2-Ausstoß.
- Der Ausbau vom ÖPNV soll mit besonderer Hinsicht auf ländlichere Gebiet vorangetrieben werden, beispielsweise durch die Bereitstellung finanzieller Mittel. Zudem sollen alternative Angebote wie beispielsweise Ruftaxen stärker gefördert werden.
- Die Frequenz der Fahrten des öffentlichen Nahverkehrs in Schleswig-Holstein soll erhöht werden. Im Zuge dessen soll sich ebenfalls für eine Sanierung der bestehenden Netze und eine Reaktivierung ungenutzter Bahnhöfe und Strecken eingesetzt werden.
- Es soll Initiative beim Ausbau der Bahn gezeigt werden. Konkret soll dies durch die Schaffung eines 3./4. Gleises zwischen Pinneberg und Elmshorn, die Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland (Sylt), die Sanierung der Hochdonnbrücke und die Schaffung eines Gleises zwischen Horst und Itzehoe zur Verbesserung der Effizienz der Marschbahn erfolgen.
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Die Zuständigkeit für die Planung und Finanzierung des sogenannten übrigen ÖPNV liegt in Schleswig-Holstein grundsätzlich bei den Aufgabenträgern der Kreise und kreisfreien Städte und nicht bei der Landesregierung (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr). Mit der Verordnung über die Finanzierung des übrigen ÖPNV stellt die Landesregierung dafür entsprechende Mittel zur Verfügung. Dennoch setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit der NAH.SH GmbH für einen Ausbau des ÖPNV in ländlichen Gebieten ein. Derzeit wird dies mit einer Bundesförderung in Höhe von 30 Mio. Euro und Landesmitteln in Höhe von 7,5 Mio. Euro mit dem ÖPNV-Modellprojekt SMILE24 bis Ende 2025 in der Schlei-Region erprobt. Die aus dem Modellprojekt gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu genutzt werden, auch in anderen ländlich geprägten Räumen Schleswig-Holsteins, die Anbindung an den ÖPNV zu verbessern. Um die Erreichbarkeit im ländlichen Raum zu verbessern, haben Kommunen außerdem die Möglichkeit On-Demand-Verkehre einzurichten, um unter anderem den Linienverkehr zu ergänzen, um auch in den Abendstunden und am Wochenende eine bedarfsgerechte Mobilität sicherzustellen. Einige bereits bestehende On-Demand-Verkehre sind z. B. in Rendsburg remo (Mobilität in Rendsburg), LüttBus im Kreis Nordfriesland, Hin & Wech in Neumünster oder LüMo in der Stadt Lübeck. Für SMILE24 und einige andere On-Demand-Verkehre wird bereits und kann auch durch zukünftig weitere Angebote das vom Land zur Verfügung gestellte Hintergrundsystem der NAHSHUTTLE-App genutzt werden. Das Land unterstützt die Kommunen darüber hinaus durch das im Jahr 2021 eingerichtete mobiliteam by NAH.SH, welches als zentrale Anlaufstelle für Kommunen in Schleswig-Holstein beratend tätig ist. Ganz neu gegründet wurde im März dieses Jahres die move.SH – das landesweite Mobilitätsnetzwerk für Kommunen in Schleswig-Holstein. Mit move.SH schafft das mobiliteam by NAH.SH das erste landesweite Netzwerk für Mobilitätsplanung und Kommunales Mobilitätsmanagement. Weiterhin ist festzuhalten, dass bei begrenzten Mitteln, jede weitere Subventionierung des Busverkehrs zu Lasten des infrastrukturellen Ausbaus geht. • Die Frequenz der Fahrten des öffentlichen Nahverkehrs in Schleswig-Holstein soll erhöht werden. Im Zuge dessen soll sich ebenfalls für eine Sanierung der bestehenden Netze und eine Reaktivierung ungenutzter Bahnhöfe und Strecken eingesetzt werden. Das Land Schleswig-Holstein hat in seiner Zuständigkeit für den schienengebundenen Nahverkehr seit 1998 bereits 37 Bahnstationen wiedereröffnet und neu gebaut, viele davon im ländlichen Raum. Im Dezember 2023 wurde die neue Bahnstation in Lübeck Moisling eröffnet. Weitere Stationen sind z.B. in Preetz, Bad Oldesloe Ost, Ahrensburg-West und in Bosbüll in Planung. Gleichzeitig wurde die Taktung auf vielen Strecken ausgebaut. Gemäß dem landesweiten Nahverkehrsplan werden diese Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt. Derzeit laufen die Arbeiten zur Reaktivierung der Strecke Kiel – Schönberger Strand. Darüber hinaus setzt sich das Land für die Reaktivierung von weiteren stillgelegten Strecken ein. Hierzu zählen Hamburg – Bergedorf – Geesthacht und Wrist – Kellinghusen. • Es soll Initiative beim Ausbau der Bahn gezeigt werden. Konkret durch die Schaffung eines 3./4. Gleis zwischen Pinneberg und Elmshorn, die Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland (Sylt), die Sanierung der Hochdonnbrücke und der Schaffung eines Gleises zwischen Horst und Itzehoe zur Verbesserung der Effizienz der Marschbahn. Bei allen diesen Ausbauprojekten handelt es sich um Schienenwege des Bundes für die daher auch der Bund in erster Linie finanziell verantwortlich ist. Trotzdem setzt sich das Land massiv für einen zügigen Ausbau dieser Projekte ein und unterstützt die Planungen auch finanziell in nicht unerheblichem Umfang. Viergleisiger Ausbau Pinneberg – Elmshorn Am 29. November 2023 erfolgte die Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung zwischen dem Land SH und der DB InfraGO AG. Danach übernimmt das Land zu 100% die Planungskosten für die Vorplanung (16,9 Mio. €). Die Federführung liegt bei der DB InfraGO. Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg konnte eine Einigung über das Ausbaukonzept erzielt werden. Danach soll es beim Ausbau der Bahnstrecke ein Stufenkonzept geben. In einer ersten Stufe (solange in Hamburg der geplante Verbindungsbahn-Entlastungstunnel noch nicht fertiggestellt ist und die Verbindungsbahn auch nicht viergleisig für den Regional- und Fernverkehr genutzt werden kann) sollen die zwei zusätzlich geplanten Gleise zunächst von einer verlängerten S-Bahn bis nach Elmshorn genutzt werden. In einer zweiten Stufe (wenn in Hamburg alle Ausbauprojekte umgesetzt sind) wird die S-Bahn dann zwischen Pinneberg und Elmshorn durch schnellere RB-Züge ersetzt. Die DB InfraGO hat nun mit der Erstellung der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) begonnen. Mit der Fertigstellung der EBWU wird im Frühsommer 2025 gerechnet. Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland (Sylt) Die Ausschreibung der Vorplanungen für die Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland (Sylt) konnte erfolgreich abgeschlossen und die jeweiligen Unternehmen beauftragt werden. Bei Streckenbereisungen und Workshops wurde der Grundstein für die ersten Planungsschritte gelegt. Im Frühjahr folgen Informationstermine für die an der Marschbahnstrecke liegenden Kreise sowie für Umweltverbände. Für die nun beauftragten Planungsleistungen der nächsten zwei Jahre geht das Land mit rund 45 Millionen Euro in Vorleistung. Sanierung der Hochdonnbrücke Die Hochbrücke Hochdonn auf der Marschbahnstrecke ist derzeit für den zunehmenden Güterverkehr und die entsprechenden höheren Lasten nicht ausgelegt. Daher haben die Landesregierung, der Bund und die Deutsche Bahn Ende Oktober 2024 eine Finanzierungsvereinbarung für eine Machbarkeitsstudie unterzeichnet. Die Studie finanzieren zu je einem Drittel Land, Bund und DB. Die Federführung hat dabei die NAH.SH. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie die Schieneninfrastruktur für die künftigen Anforderungen entwickelt werden kann. Dabei soll es nicht nur um kurz- und mittelfristige Maßnahmen für eine schnelle Kapazitätserweiterung gehen, sondern auch um eine langfristige Lösung zur Entwicklung der Schienenwege im westlichen Schleswig-Holstein. Die Untersuchung wird zeigen, welche Maßnahmen dafür am besten geeignet und welche wie schnell umsetzbar sind. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte Anfang Dezember 2024. Die Zuschlagserteilung erfolgte Mitte März 2025. Der Schlussbericht für die Mikromaßnahmen soll Ende November 2025 vorliegen und der Schlussbericht über die erforderlich Ersatzmaßnahmen für Hochdonn wird Ende Mai 2026 erwartet. Schaffung eines Gleises zwischen Horst und Itzehoe Eine Neubaustrecke zwischen Horst und Itzehoe ist als konkretes Projekt bereits im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) 2022-2026 formuliert. Eine Vorbetrachtung des Raumordnungsverfahrens (ROV) hat gezeigt, dass die Durchführung eines ROVs für das Vorhaben, nach erster Abstimmung mit dem Innenministerium, nicht notwendig ist. Um die Gemeinden frühzeitig für die anstehenden Planungen zu sensibilisieren und mögliche Flächenkonflikte frühzeitig zu identifizieren, wurden von der NAH.SH im Mai und Juni 2024 mehrere Termine vor Ort durchgeführt. Um das Projekt weiter voranzubringen, soll im nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Ziel der Studie ist es, die technische Umsetzbarkeit der Trassierungsvarianten zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie soll durch die NAH.SH vorbereitet und ausgeschrieben werden.
Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung nach einer Stärkung des Nah- und Fernverkehrs im Land. Allerdings ist das Land lediglich für den Schienenpersonennahverkehr selbst zuständig, während die Zuständigkeit für den ÖPNV, also den Busverkehr, bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt. Das Land kann hier insofern nicht einfach vorgeben, welche Taktungen anzubieten oder welche Verbesserungen umzusetzen sind. Unabhängig von diesen formellen Zuständigkeiten unterstützt die FDP-Landtagsfraktion aber die Verbesserung des Nahverkehrs im Land ausdrücklich. Dies umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen, zum Beispiel die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, den Ausbau der Verkehrsangebote sowie eine attraktive Tarifstruktur. In der vergangenen Wahlperiode konnten durch das FDP-geführte Verkehrsministerium bereits viele wichtige Weichen gestellt werden, unter anderem durch die Bestellung emissionsarmer batteriebetriebener Züge, die Nachrüstung vieler Züge mit WLAN, Taktverdichtungen, Reaktivierung stillgelegter Strecken oder die Einführung des Semester- und Jobtickets. Dieser Weg muss fortgeführt werden. Eine gute Basis ist dafür der ebenfalls in der letzten Wahlperiode vorgelegte und beschlossene Landesweite Nahverkehrsplan (LNVP), der eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung des Nahverkehrs auflistet und priorisiert. Besonders hervorgehoben werden darin unter anderem auch die Schaffung eines 3./4. Gleises zwischen Pinneberg und Elmshorn, die Elektrifizierung der Marschbahn zwischen Itzehoe und Westerland oder auch der Ausbau der Strecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe inklusive Elektrifizierung. Die Streichung von Zugverbindungen, wie es die aktuelle Regierung im vergangenen Jahr eingeleitet hat, ist hingegen der falsche Weg, da es das Gegenteil einer Attraktivitätssteigerung ist. Dasselbe gilt für die Kürzung von Haushaltsmitteln für den Nahverkehr, die die Koalition vorgenommen hat und in den kommenden Jahren noch verstärken möchte. Dies ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine klare Fehlentscheidung, die dringend korrigiert werden muss.
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund setzen wir uns immer wieder für eine Verbesserung ein. Zum einen muss die Bahninfrastruktur in unserem Land verbessert werden. Die Hauptverantwortlichkeit für die Verbesserung der Infrastruktur liegt jedoch in der Regel beim Bund, da dieser Eigentümer der Bahninfrastruktur ist. Als Land unterstützen wir die angestrebten Verbesserungen jedoch nach Kräften und haben diese in der Vergangenheit auch immer wieder eingefordert. Die CDU-Fraktion unterstützt dabei die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Marschbahn-Infrastruktur. Im Oktober 2024 verabschiedete der Landtag einen interfraktionellen Dringlichkeitsantrag zum Ausbau der Marschbahn. Dieser Antrag bekräftigte das gemeinsame Bekenntnis zum Ausbau der Strecke und adressierte Unklarheiten bezüglich des Projektfortschritts. Wir haben ebenfalls das Ziel eines dritten und vierten Gleises zwischen Pinneberg und Elmshorn zu bauen und damit den Verkehrsfluss zu verbessern. Dieses Projekt läuft bereits und die Planungen werden in Absprache mit Hamburg und der DB aktiv vorangebracht. Gerne würden wir auch eine Taktverdichtung beim Bahnverkehr umsetzen. Auf Grund von mangelnden Finanzmitteln war dies jedoch zuletzt nicht möglich. Sollten neue Finanzmittel zur Verfügung stehen, werden wir jedoch eine Taktverdichtung prüfen. Reaktivierungen von Bahnstrecken werden von uns aktiv vorangetrieben, wie beispielsweise im Fall „Hein Schönberg“ oder Geesthacht. Gleichzeitig setzen wir in Schleswig-Holstein bereits jetzt beispielsweise auf modernste Züge, um einen hohen Reisekomfort zu gewährleisten und werden dies in Zukunft noch weiter ausbauen, wie durch die Bestellung von weiteren hoch innovativen Zügen sichergestellt wurde On-Demand-Verkehre wie etwa Ruftaxen sind bereits in einigen Landesteilen im Einsatz und werden darüber hinaus ebenfalls im Projekt „SMILE24“ in der Schlei-Region weiter erprobt. Darüber hinaus fördert das Land beispielsweise das „Dörpsmobil“, das in vielen Teilen Schleswig-Holsteins erfolgreich genutzt wird. Ob eine Ausweitung möglich ist, muss geprüft werden. Darüber hinaus gibt es viele weitere On-Demand Projekte in Kreisen oder Gemeinden, die den ÖPNV sinnvoll ergänzen. Der Schülertransport ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Auch der generelle Busverkehr wird über die Kreise und kreisfreien Städte betrieben, sodass eine etwaige Taktveränderung dort beschlossen werden muss. Unbestritten braucht es jedoch einen zuverlässigen Busverkehr, insbesondere im ländlichen Raum, und darum haben wir uns in der Vergangenheit dafür eingesetzt und werden dies weiterhin tun. Wenn aufgrund von Tarifverhandlungen Streiks auftreten, führen diese leider oftmals zu Einschränkungen. Dabei ist es jedoch Aufgabe der Tarifparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Einigung über etwaige Tarifverträge zu erzielen. Für das Land gebietet es sich, dort keine politische Einflussnahme vorzunehmen, um nicht in die Tarifautonomie einzugreifen.
Die Zukunft des ländlichen Raums steht und fällt mit einer verlässlichen, bezahlbaren und gut ausgebauten verkehrlichen Infrastruktur. Wer möchte, dass junge Menschen, Familien und Betriebe auch in ländlichen Regionen eine Perspektive haben, muss dafür sorgen, dass sie mobil bleiben – unabhängig vom eigenen Auto. Als Abgeordneter eines Flächenwahlkreises sehe ich täglich, wie groß der Handlungsbedarf ist. Der Ausbau und die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gehört deshalb zu meinen politischen Schwerpunkten in dieser Legislaturperiode. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung müssen den ÖPNV endlich als das Rückgrat gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land begreifen. Dazu gehört eine deutlich höhere finanzielle Förderung für Busunternehmen, insbesondere im ländlichen Raum. Gerade in den vergangenen Monaten wurde deutlich, wie schnell das System ins Wanken gerät: Busstreiks haben vielerorts dazu geführt, dass Schülerinnen und Schüler nicht mehr zur Schule kamen – oder nur mit erheblichem Mehraufwand ihrer Eltern. Das ist nicht nur unzumutbar, sondern konterkariert auch unsere Klimaziele. Wir brauchen gezielte Investitionen in den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum – von finanziellen Zuschüssen über alternative, von der Bevölkerung angenommene Mobilitätsangebote bis hin zur Verbesserung der Taktung. Die Frequenz muss steigen, die Anbindung muss besser werden, gerade auch durch die Sanierung und Reaktivierung bestehender Strecken und Bahnhöfe. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit in der Mobilität. Dazu gehört auch eine klare Bahn-Offensive für Schleswig-Holstein. Der Ausbau der Marschbahn und die Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland, ein 3./4. Gleis zwischen Pinneberg und Elmshorn, die Sanierung der Hochdonnbrücke und ein zusätzliches Gleis zwischen Horst und Itzehoe sind keine optionalen Maßnahmen, sondern zwingend notwendige Schritte, um den Bahnverkehr zukunftsfähig zu machen. Für all das werde ich mich in den kommenden vier Jahren mit Nachdruck einsetzen – weil Mobilität nicht vom Wohnort abhängen darf.“
Die Zuständigkeit für den ÖPNV obliegt der Bundesländer und Kommunen, als Bund stellen wir über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Regionalisierungsmittel jedoch Gelder zur Verfügung, die die Attraktivität des ÖPNV steigern sollen, den Ausbau fördern und die Verlässlichkeit erhöhen sollen. Als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir die Forderung nach einem stärkeren Ausbau und eine höhere Attraktivität. Wir wollen bis 2030 eine Mobilitätsgarantie für alle Bürger*innen. Das heißt, alle brauchen einen verlässlichen Zugang zum Nahverkehr. Wir wollen Nahverkehr im Stundentakt auch in ländlichen Regionen an Werktagen von 6 bis 21 Uhr und in einem 2-Stundentakt an Wochenenden. Außerdem unterstützen wir den Ausbau von On-Demand-Angeboten, wie den erwähnten Ruftaxen. In dünn besiedelten Regionen stellen flexible Ruf- und Taktbusse das Angebot für die flexible Nachfrage sicher. Auch die Reaktivierung und den Ausbau von Bahnstrecken wollen wir gezielt fördern, stillgelegte Bahnstrecken sollen bedarfsgerecht wieder in Betrieb genommen werden, neue Strecken gebaut und bestehende Strecken zunehmend elektrifiziert werden. Die Elektrifizierung der Marschbahn ist überfällig. In der Ampel-Regierung konnten wir die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV 2022 um 1 Milliarde Euro erhöhen und haben festgelegt, dass ab 2023 die Mittel jährlich anstatt wie zuvor um 1,8% nun um 3% steigen. Bis 2031 bedeutet das 17,3 Milliarden zusätzliche Investitionen in den ÖPNV. Außerdem haben wir mit dem Deutschlandticket den ÖPNV nicht nur bezahlbarer, sondern auch attraktiver gemacht. Ein Kostengünstiges und unkompliziertes Ticket für alle, für Schüler*innen , Auszubildene und Freiwilligendienstleistende umsonst, beschleunigt den Umstieg vom Individualverkehr hin zum flächendeckenden ÖPNV für alle.