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JiL 37/39, Arbeitskreis 2

"Mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, im öffentlichen Raum mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Dies soll durch entsprechende Beauftragte, die Barrieren ausfindig machen sowie Beschwerden entgegennehmen, ermöglicht werden. Auch unterstützen Förderungen die Umsetzung der Baumaßnahmen zur Verbesserung der Mobilität. Dies ist notwendig, um zum Beispiel Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie älteren Menschen oder Menschen mit Kinderwagen eine bessere Mobilität ohne Barrieren zu gewährleisten.

Seit dem Jahr 2019 fördert die Staatskanzlei Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum aus dem Fonds für Barrierefreiheit, der insgesamt 21,2 Mio. € umfasste. Ziel der Förderung ist neben Projekten der Bewusstseinsbildung und barrierefreien digitalen Vorhaben insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie zu anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen. So wurden im Zeitraum 2019 bis 2024 insgesamt 210 Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit mit insgesamt 13,3 Mio. € gefördert. Davon waren 169 investive Vorhaben, d.h. es wurden Baumaßnahmen wie Sanierung, Modernisierung und Umbauten im Umfang von 12,2 Mio. € gefördert, die der Barrierefreiheit dienten. Antragsteller waren Kommunen und Dritte, d.h. Vereine, Verbände, Private, Stiftungen etc. So leistet das Land – neben der Umsetzung der Inklusionsstrategie aus dem Jahr 2022 (Fokus-Landesaktionsplan) - einen erheblichen Beitrag zur stetigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern auch älteren Menschen und Menschen mit Kindern wird es damit ermöglicht, vorhandene öffentliche Infrastrukturen barrierefrei zu nutzen.

Staatskanzlei

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist eine unabhängige Stelle in Schleswig-Holstein, mit dem gesetzlichen Auftrag, den Landtag und die Landesregierung in Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu beraten. Darüber hinaus gibt es in über 50 Kreisen und Kommunen Schleswig-Holsteins kommunale Beauftragte oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen. Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger oder bei Problemen vor Ort. Bei Bedarf unterstützt die Landesbeauftragte die kommunalen Beiräte und Beauftragten. Das Land Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) dafür ein, dass die aktuellen technischen Standards bei SPNV-Infrastrukturvorhaben eingehalten werden. Es sind bereits rund 90 Prozent der Bahnstationen barrierefrei ausgebaut, sukzessive werden auch die übrigen Stationen baulich angepasst. Unter der Leitung der NAH.SH findet drei bis vier Mal jährlich der Runde Tisch Mobilitätseingeschränkte Reisende statt, um sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände über aktuelle Themen und über Anforderungen an den SPNV auszutauschen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen sind die Gemeinden als Baulastträger in der Verantwortung. Das Land Schleswig-Holstein stellt den Kreisen und kreisfreien Städten GVFG-Mittel für diesen Ausbau zur Verfügung, welche von den Gemeinden mit Förderprogrammen abgerufen werden können. Bei Straßenplanungen (Neu-, Um- oder Ausbau) werden die Belange von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen entsprechend dem Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Leider wird immer wieder deutlich, dass es beim Thema Barrierefreiheit auch bei uns in Schleswig-Holstein noch sehr viel Luft nach oben gibt. Wir vom SSW versuchen daher fortlaufend durch verschiedene Initiativen (etwa zur Einführung eines Gehörlosengeldes) oder durch entsprechende Haushaltsanträge (zum Beispiel zur Stärkung der Beratungsarbeit von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen) den Abbau von Barrieren voranzutreiben. Aber wir unterstützen selbstverständlich auch Vorstöße anderer Fraktionen, wie etwa den aktuellen Antrag der SPD zur Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit, wie sie bereits seit längerem von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen angeregt wird. Gerade weil sich die Zielsetzung dieses Antrags mit den Forderungen der Jugend im Land deckt, sind wir sehr gespannt, wie sich die Landesregierung hierzu verhält.

SSW-Landtagsfraktion

Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit beziehungsweise Schaffung barrierearmer Rahmenbedingungen im öffentlichen Raum gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Regelungen, angefangen mit dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention über Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz bis hin zur Musterbauordnung des Bundes, DIN-Normen und den Landesbauordnungen. Auch für den ÖPNV gibt es Ziele und Vorgaben. Leider hinken Praxis und Umsetzung deutlich hinterher, das hat mit fehlendem Bewusstsein, fehlender Kompetenz und Kapazität und fehlenden Finanzen zu tun. Das muss besser werden und dafür setzen wir Grüne uns ein. Auf Landes- und Kreisebene sowie in vielen Kommunen gibt es bereits Beauftragte und/oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen, die auch das Thema Barrierefreiheit im Blick haben. Zusätzlich wird im politischen Raum über eine Fachstelle Barrierefreiheit diskutiert, die es auf Bundesebene und in einigen Bundesländern bereits gibt.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der öffentliche Raum soll für alle Menschen zugänglich sein. Deshalb kommt der barrierefreien Gestaltung eine besondere Bedeutung zu. Wir haben als SPD-Fraktion im März 2025 einen Antrag im Landtag zur Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein gestellt (Drucksache 20/3035). Damit wollen wir die Barrierefreiheit voranbringen. Eine zentrale Fachstelle in Schleswig-Holstein würde die Bemühungen um Barrierefreiheit bündeln, Expertise bereitstellen und die Fortschritte beschleunigen. Die Landesfachstelle soll vorrangig Kommunen und frei gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit beraten. Andere Bundesländer haben so eine Landesfachstelle schon eingerichtet. Zudem gibt es in über 50 Kreisen und Kommunen Schleswig-Holsteins bereits kommunale Beauftragte oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen. Sie sind die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Anliegen oder Probleme vor Ort. Sie setzen sich in ihrer Arbeit auch intensiv für die Umsetzung der Barrierefreiheit ein. Die Landesfachstelle kann auch für die ehrenamtlichen Beauftragten und Beiräte eine wichtige Unterstützung sein, um sich hier über die fachlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Bereichen beraten zu lassen. Es müssen nämlich dabei die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und anderen Personen berücksichtigt werden.

SPD-Landtagsfraktion

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Das betrifft alle Altersgruppen und alle Regionen des Landes, ob in der Stadt oder auf dem Land. Die FDP-Landtagsfraktion teilt daher das Ziel, die Barrierefreiheit in Stadt und Land zu verbessern. Dabei müssen selbstverständlich alle Bereiche des öffentlichen Raumes betrachtet und die unterschiedlichen Verkehrsträger berücksichtigt werden. Die Einbeziehung von Best-Practice-Beispielen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland, ist dabei von hoher Relevanz. Für die Reduzierung von Barrieren bedarf es aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion weiterhin einer Vielzahl von Maßnahmen. Dazu zählt zweifelsohne und in besonderem Maße der Aus- und Umbau sowohl von Transportmitteln, als auch von Haltestellen und der dazugehörigen Infrastruktur. Dies ist aufgrund des Umfangs selbstverständlich nicht alles zeitgleich möglich. Es braucht aber ein beherztes Vorgehen und Einsatz auf allen Ebenen. Dazu gehört auch, dass gewisse bürokratische Vorgänge vereinfacht werden, um schneller ins Handeln kommen zu können. Die öffentliche Verwaltung muss für Anregungen und Beschwerden zur Beseitigung von Barrieren eine niedrigschwellige Ansprechbarkeit sicherstellen. Daran anknüpfend sind teilweise bereits umgesetzte Strukturen zur Koordinierung und Unterstützung der Barrierefreiheit, etwa durch Fußverkehrsbeauftragte oder Beauftragte für Menschen mit Behinderung, für eine noch umfassendere Aufgabenwahrnehmung weiter zu stärken.

FDP-Landtagsfraktion

Wir verstehen Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinne – sie betrifft nicht nur unsere Kommunikation, sondern auch den Zugang zu Informationen sowie zu wichtigen Institutionen wie dem Gesundheitswesen, Kindertagesstätten und Schulen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr und im Gesundheitswesen weiter zu verbessern. Ein wichtiger Schritt war die Förderung des medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) durch das Land Schleswig-Holstein. Ein weiterer Erfolg ist der seit 2019 bestehende Fonds für Barrierefreiheit. Von 2019 bis 2024 konnten aus dem 21,2 Millionen Euro umfassenden Fonds bereits 210 bauliche, digitale und bewusstseinsfördernde Projekte unterstützt werden. Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, hat Schleswig-Holstein 2022 den Fokus-Landesaktionsplan entwickelt. Er umfasst 53 Maßnahmen, die von den Ministerien und der Staatskanzlei erarbeitet wurden. Ziel ist es, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen und das Leben aller Menschen im Land nachhaltig zu verbessern. Zur Unterstützung dieses Prozesses wurde 2023 die digitale LAP-Datenbank UN-BRK eingerichtet. Sie dient der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie der Zivilgesellschaft als Informations- und Beteiligungsplattform. Die Ministerien und die Staatskanzlei sind verpflichtet, die Datenbank regelmäßig zu aktualisieren und zu erweitern. Diese prozessorientierte Plattform fördert den kontinuierlichen Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und der Landesregierung. Dabei wird berücksichtigt, dass sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen stetig verändern und sowohl der Inklusionsbegriff als auch die UN-BRK kontinuierlich neue Impulse für diese Entwicklung liefern. Zudem gibt es bereits eine unabhängige Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, den Landtag und die Landesregierung in allen Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beraten.

CDU-Landtagsfraktion

Wir unterstützen das Ziel, im öffentlichen Raum mehr Barrierefreiheit zu schaffen, ausdrücklich. Denn Mobilität darf keine Frage der körperlichen Verfassung oder Lebenssituation sein – sie ist Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern müssen sich ebenso frei, sicher und selbstbestimmt bewegen können wie alle anderen auch. Gleichzeitig stellen wir allerdings infrage, ob die Schaffung neuer Beauftragtenstellen der wirksamste Weg ist, um Barrieren im Alltag zu identifizieren. Statt neuer Strukturen braucht es aus unserer Sicht eine bessere Nutzung bereits bestehender Möglichkeiten: So können kommunale Behindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte oder Seniorenbeiräte gezielt eingebunden werden. Auch digitale Lösungen – etwa ein niedrigschwelliges Meldeportal für Barrieren oder eine App zur Erfassung von Problemstellen durch Bürgerinnen und Bürger – können sinnvoll sein, um konkrete Hindernisse schnell zu erfassen und sichtbar zu machen. Entscheidend ist am Ende nicht die Anzahl der Zuständigkeiten, sondern der tatsächliche Fortschritt beim Abbau von Barrieren. Dafür braucht es gezielte finanzielle Förderungen, mit denen Kommunen notwendige bauliche Maßnahmen umsetzen können – sei es bei Gehwegen, öffentlichen Gebäuden oder dem Zugang zu Verkehrsmitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein nicht nur ein Anspruch bleibt, sondern konsequent zur Realität wird – gemeinsam, vor Ort und mit den Menschen, die es betrifft.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Die Grüne Bundestagsfraktion arbeitet intensiv an dem angesprochenen Thema, treibt Initiativen und gesetzliche Regelungen voran und unterstütz all die Forderungen von Jugend im Parlament.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag