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JiL 37/4 NEU, Arbeitskreis 3

"Sicherheit und Datenschutz - Gibt's das beste aus beiden Welten?"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine verbesserte Terrorabwehr einzusetzen. Dass laut Statistik, in einem Zeitraum von 2011 bis 2022, nahezu jeder zweite vereitelte Terroranschlag nur durch Hilfe ausländischer Geheimdienste vereitelt werden konnte, sollte dabei klarmachen, dass unsere Sicherheits- und Nachrichtendienste nicht anständig in der Lage sind, diese Probleme zu bewältigen. Als Reaktion darauf sollte der Bund grade die Befugnisse der Nachrichtendienste im Bereich Informationsbeschaffung und -analyse erweitern.
Nichtsdestotrotz sollte dabei weiterhin die Legitimation der von den Nachrichtendiensten durchgeführten Operationen und der Datenschutz der Bürger kontrolliert werden. Das soll durch eine stärkere Einsichtnahme des Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) und die Möglichkeit eines direkten gerichtlichen Eilverfahren zur Feststellung der Legitimation gewährleistet werden.
Es wird zu jedem Zeitpunkt die gebotene Rücksicht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung genommen.

Der SSW setzt sich für eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz ein. Wir erkennen die Bedeutung einer effektiven Terrorabwehr. Um den Gefahren durch Terrorismus oder organisierte Kriminalität effektiv entgegentreten zu können, brauchen wir eine wirksame, aber auch maßvolle Sicherheitspolitik, welche die Voraussetzungen für die Bekämpfung von Kriminalität schafft, ohne Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Um unsere Sicherheit zu gewährleisten, benötigen wir darum handlungsfähige Sicherheitsbehörden, die ihre Arbeit nach gesetzlich klar geregelten Aufträgen erledigen. Für uns gilt: Sicherheit findet ihre Grenzen, wenn zweifelhafte Verschärfungen, Überwachungen und Strafen nichts bewirken oder die Falschen treffen. Wichtig ist, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gewahrt bleiben. Wir lehnen anlasslose Vorratsdatenspeicherung und Überwachungsmaßnahmen wie Bundestrojaner ohne Einzelfallbezug ab. Stattdessen setzen wir auf eine bessere Ausstattung der Polizei mit IT-Expert:innen sowie den Einsatz moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz, um Ermittlungen effizienter zu gestalten, ohne dabei die Freiheit des Internets einzuschränken. Als SSW fordern wir weiterhin eine verstärkte internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, um globale Bedrohungen gemeinsam effektiv zu bekämpfen.

Stefan Seidler, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SSW im Bundestag

Der SSW setzt sich für eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz ein. Wir erkennen die Bedeutung einer effektiven Terrorabwehr an und unterstützen Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeiten der Nachrichtendienste. Dabei ist es uns jedoch wichtig, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gewahrt bleiben. Wir lehnen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und Überwachungsmaßnahmen wie Bundestrojaner ohne Einzelfallbezug ab. Stattdessen setzen wir auf eine bessere Ausstattung der Polizei mit IT-Expert:innen sowie den Einsatz moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz, um Ermittlungen effizienter zu gestalten, ohne dabei die Freiheit des Internets einzuschränken. Der SSW fordert außerdem eine verstärkte internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, um globale Bedrohungen effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen durch weniger Bürokratie und eine bessere Abstimmung mit Behörden unterstützt werden.

SSW-Landtagsfraktion

Wir Grüne teilen das Ziel einer effektiven Terrorabwehr und erkennen die Herausforderungen im Bereich der Nachrichtendienste an. Die enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Das Teilen von Informationen ist ein Geben und Nehmen zwischen befreundeten Geheimdiensten, es wird allerdings in der Regel nicht mitgeteilt, dass Hinweise von deutschen Nachrichtendiensten gekommen sind. Auch deswegen lehnen wir eine pauschale Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste im Bereich der Informationsbeschaffung und -analyse ab, wenn diese nicht mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken versehen ist. Bereits jetzt stehen den Nachrichtendiensten weitreichende Instrumente zur Verfügung. Wir müssen vorrangig sicherstellen, dass bestehende Mittel effizient genutzt und personelle sowie technische Defizite abgebaut werden. Gleichzeitig ist eine stärkere parlamentarische und gerichtliche Kontrolle unerlässlich, um Missbrauch und unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern. Wir setzen uns daher für folgende Maßnahmen ein: • Effizienz statt Ausweitung: Die bestehenden Befugnisse müssen konsequent evaluiert und optimiert werden, bevor neue Maßnahmen eingeführt werden. • Stärkung der Kontrolle: Die parlamentarische Kontrolle durch das PKGr muss nicht nur intensiviert, sondern auch transparenter gestaltet werden. • Rechtsstaatliche Sicherheit: Ein direkter Zugang zu gerichtlichen Eilverfahren ist sinnvoll, darf die Gerichte aber auch nicht überlasten. • Europäische Kooperation: Statt nationaler Alleingänge setzen wir auf eine stärkere Koordinierung auf europäischer Ebene, um Informationen gezielt auszutauschen und Sicherheitslücken zu schließen. Eine moderne Terrorabwehr muss effektiv, aber immer auch verhältnismäßig und grundrechtskonform sein. Ein Mehr an Sicherheit darf nicht zulasten von Bürgerrechten und Datenschutz gehen, beides muss in Einklang gebracht werden.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die SPD-Fraktion teilt die Besorgnis, dass die gegenwärtige Aufstellung der Nachrichtendienste nicht jede Bedrohungslage erfassen kann. Hier besteht auch nach unserer Auffassung Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der Kompetenzen und Einsatzmittel der Nachrichtendienste, denen eine entsprechend intensivere und effektive parlamentarische Kontrolle gegenüberstehen muss. Ebenso müssen Betroffenen Informations- und Abwehrrechte zur Verfügung stehen. Insofern können wir das Anliegen des Beschlusses grundsätzlich unterstützen. Der Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD auf Bundesebene enthält bereits entsprechende Vereinbarungen, welche auch den Einsatz von Überwachungssoftware vorsieht, so dass, sollte die neue Bundesregierung zustande kommen, wesentliche Inhalte des Beschlusses umgesetzt werden. Hierbei ist es aber auch wichtig, dass die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns in jedem Falle eingehalten werden. Zur Wahrheit gehört auch, dass viele der im Beschluss angesprochenen Hinweise befreundeter Dienste unter Bedingungen ermittelt wurden, die mit unseren Verfassungsgrundsätzen und Grundrechten niemals hätten erhoben werden dürfen. Entsprechend des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses in Verbindung mit §26 a des Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein entscheidet nicht Gerichte sondern ein von Landtag eingesetzte und mit Landtagsabgeordneten besetzte Kommission (G 10) rechtsförmig über den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln. Diese tritt ggf. auch spontan zusammen, ein gerichtliches Eilverfahren ist deshalb unnötig und nicht vorgesehen.

SPD-Landtagsfraktion

Die FDP-Landtagsfraktion setzt sich für einen wehrhaften Rechtsstaat ein. Um unseren Rechtsstaat wehrhafter zu machen und die Instrumentarien, die er bereits bietet, effektiv nutzen zu können, halten wir die regelmäßige Evaluation unserer Sicherheitsarchitektur für sinnvoll und wichtig. Um den aktuellsten Entwicklungen in Kriminalität und Terrorismus gerecht zu werden, müssen an einigen Stellen auch neue Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz geschaffen werden. Nur so kann vor allem einer Radikalisierung auf sozialen Netzwerken entgegengewirkt werden. Der Bundesnachrichtendienst hat erst im Jahr 2021 so viele neue Befugnisse erhalten wie noch nie, die aktuell auf einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts teilweise allerdings in der Überarbeitung sind. Die FDP-Landtagsfraktion hält es für notwendig, stets zunächst die bestehenden Befugnisse zu evaluieren und auszuschöpfen, bevor neue geschaffen werden. Alle Maßnahmen müssen zielgerichtet sein und strengen Voraussetzungen unterliegen – es darf keine grundlose Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger geben! Die Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums begrüßen wir. Auf Bundesebene fordert die FDP bereits seit geraumer Zeit außerdem einen Beauftragten für die stärkere Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes.

FDP-Landtagsfraktion

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Herausforderungen bedarf es eines Kurswechsels in der Sicherheitspolitik. Zukünftig muss es für Sicherheitsbehörden möglich sein, auf rechtmäßige, rechtssichere und insbesondere verhältnismäßige Weise Gesichtserkennungssoftwares zum Abgleich mit öffentlich zugänglichen Datenbanken zu nutzen. Außerdem muss der vom Europäischen Gerichtshof eingeräumte gesetzgeberische Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr besser genutzt werden. So können die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr gestärkt werden. Natürlich ist bei all diesen Maßnahmen stets der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich mit dem staatlichen Sicherheitsinteresse zu bringen.

CDU-Landtagsfraktion

Die SPD erkennt die Notwendigkeit an, die Terrorabwehr in Deutschland weiter zu stärken – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor extremistischen und terroristischen Bedrohungen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Wenn fast jeder zweite vereitelte Anschlag im Zeitraum von 2011 bis 2022 nur durch Hinweise ausländischer Nachrichtendienste verhindert werden konnte, zeigt das deutlich: Wir müssen die eigenen Fähigkeiten zur Informationsgewinnung und -auswertung gezielt verbessern. Gleichzeitig ist für uns als SPD klar: Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Stärkung der Nachrichtendienste darf nie zu einem Freifahrtschein für Grundrechtseingriffe werden. Deshalb unterstützen wir, dass jede Erweiterung von Befugnissen eng an demokratische Kontrolle und rechtstaatliche Verfahren gebunden sein muss. Die vorgeschlagenen Maßnahmen – etwa eine stärkere Einsichtnahme durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und die Möglichkeit eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Überprüfung von Maßnahmen – sind aus unserer Sicht notwendige Bedingungen, um die Balance zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung zu wahren. Die SPD setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass unsere Sicherheitsbehörden gut ausgestattet und vernetzt sind, aber immer im Rahmen unseres Grundgesetzes handeln. Denn ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht nur in seiner Fähigkeit, Gefahren abzuwehren – sondern auch darin, wie er mit den Rechten seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Die Nachrichtendienste spielen bei der inneren und äußeren Sicherheit eine wichtige Rolle. Sie müssen angemessen ausgestattet sein und brauchen dringend eine solide Gesetzesgrundlage, damit sie Gefahren frühzeitig erkennen und bewältigen können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss in der Spionageabwehr und der Bundesnachrichtendienst in der Auslandsaufklärung so aufgestellt werden, dass sie besser als bisher die Demokratie vor Angriffen schützen können. Wir wollen, dass das BfV stärker wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und öffentliche Quellen in seine Analyse einbezieht. Dafür wollen wir auch die unabhängige wissenschaftliche Forschung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen stärken und fördern. Den Militärischen Abschirmdienst wollen wir so aufstellen, dass er seine Aufgaben wahrnehmen und die Angehörigen der Bundeswehr weltweit gut schützen kann. Die europäische Zusammenarbeit wollen wir durch die Gründung einer Europäischen Nachrichtendienstagentur verbessern. Wir setzen auf rechtsstaatlich handelnde Nachrichtendienste und eine effektive parlamentarische Kontrolle. Mit dem KRITIS-Dachgesetz, das konkrete Sicherheitsstandards formuliert, haben wir einen Grundstein gelegt. Es braucht aber eine weitere Stärkung unserer Infrastruktur und zugleich einer resilienten Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Infrastrukturen sicher sind, die Kontrolle darüber hier verbleibt und unsere Schlüsseltechnologien geschützt werden. Mit einem Investitionsprüfungsgesetz wollen wir Schlupflöcher beim Erwerb von KRITIS durch ausländische Investor*innen schließen. Für die KRITIS-Betreiber*innen wollen wir Beratungsangebote für Schutzmöglichkeiten stärken. Wir stehen für einen effektiven und zugleich praktikablen Datenschutz. Ausufernde Bürokratie werden wir abbauen. Wir setzen auf zielgerichtete Strafverfolgung und die dafür notwendigen Datenzugriffsrechte. Gerade im digitalen Raum wollen wir diese mit effektiven und bürgerrechtsschonenden Instrumenten wie dem QuickFreeze-Verfahren konsequent ausbauen. Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung wie Vorratsdatenspeicherungen, Chatkontrolle oder die biometrische Erfassung im öffentlichen Raum lehnen wir ab. Die Ergebnisse der Überwachungsgesamtrechnung werden wir bei der Evaluierung bestehender und bei der Einführung neuer Befugnisse berücksichtigen und evidenzbasiert und ausgewogen durch Expert*innen bewerten lassen. Wir wollen KI-gestützte Analyseinstrumente der Polizei für die Strafverfolgung – unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben – stärker nutzbar machen. Unser Ziel ist es, rechtmäßig erhobene polizeiliche Daten durch automatisierte Analyse – unter Einhaltung der Zweckbindung – schneller und effektiver miteinander zu verknüpfen. Es muss jederzeit klar sein, wozu welche Daten verwendet werden. Dabei setzen wir neben transparenten Verfahren auch auf regelmäßige Datenschutz- Audits, außerdem muss die Datenhoheit bei der Behörde liegen.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag