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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen im Bereich Fahrradverkehr einzusetzen.
Die Landesregierung hat 2020 eine Radstrategie „Ab aufs Rad“ verabschiedet, deren drei „Oberziele Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split“, „Vision Zero“ (keine Verkehrstoten im Radverkehr) und ein Platz unter den „TOP 3 für Schleswig-Holstein als Radtourismusland“ nur mit einer verbesserten Infrastruktur erreicht werden können. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, wurde ein Landesweites Radverkehrsnetz (LRVN) entwickelt. Als Netz für den Alltagsradverkehr verbindet das LRVN als Rahmen die relevanten Quell- und Zielorte. Die Feinstruktur wird in den Kreisradverkehrsnetzen, den Radverkehrsnetzen der Städte und Gemeinden sowie in regionalen Radnetzen abgebildet. Die Landesregierung fördert die Erarbeitung dieser kommunalen Konzepte, mittlerweile haben auch alle Kreise und Kreisfreien Städte ein Radverkehrskonzept bzw. arbeiten daran. Im Haushalt 2025 sind insgesamt für Investitionen in den Radverkehr rd. 42,8 Mio. € eingeplant (Stand April 2025). Aus diesen Mitteln werden Radwege an Landes- und Bundesstraßen saniert und Lücken geschlossen. Rund 15,6 Mio. € werden zur Förderung von Radverkehrsmaßnahmen in Kreisen und Kommunen insbesondere über die Förderprogramme „Stadt und Land“ aus Finanzhilfen des Bundes und „Ab aufs Rad“ aus Mitteln des Landes eingesetzt. Aus diesen Fördermitteln können vom Radwegeneubau, über Beleuchtung und Lichtsignalanlagen bis hin zum Fahrradbügeln und Konzepten kommunale Projekte mit einer Regelförderquote von 75% unterstützt werden. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die Bundesmittel zur Förderung von Rad- und Fußverkehr verstetigt und aufgestockt werden. Das Land erfüllt damit die Forderung des ADFC pro Einwohner 1 Euro im Monat in den Radverkehr zu investieren. Bei rd. 2,95 Mio. € Einwohnern werden in Schleswig-Holstein in 2025 rd. 14,5 € pro Kopf investiert.
Wir als SSW-Fraktion teilen die Auffassung, den Fahrradverkehr stärken zu wollen. So haben wir etwa 2023 einen Antrag gestellt, der die Landesregierung dazu auffordert, mehr für Fahrradwege und im Besonderen, für Radschnellwege zu tun. Konkret ging es dabei um die Forderung, Finanzierungsmöglichkeiten für die Kommunen aufzuzeigen. Dieser Antrag wurde leider von CDU, Grünen, FDP bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Die im März 2025 beschlossene Änderung des Grundgesetzes, ermöglicht, sollte der Bundesrat zustimmen, ein Sondervermögen für Länder und Kommunen für die gesamtstaatlichen Infrastrukturbedarfe. Aus unserer Sicht gehört die Radinfrastruktur eindeutig dazu und dient auch den klimapolitischen Zielen der Bundesrepublik. Wir als SSW werden uns auch weiterhin mit Nachdruck dafür stark machen, dass es tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Radwege und Radinfrastruktur kommt, damit in Zukunft noch mehr Menschen Lust haben, vom motorisierten Verkehr aufs Fahrrad umzusteigen.
Wir unterstützen die Forderung nach einer besseren Finanzierung des Radverkehrs. Das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sollte prioritär für Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur herangezogen werden, darunter auch die Radverkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus stellt das Land den Kommunen bereits einige Mittel für Fahrradverkehr bereit, die stärker abgerufen werden sollten, um die vorhandenen Mittel auszuschöpfen. Hier sind Land und Kommunen gemeinsam in der Pflicht, Lösungen zu finden.
2020 hat sich die damalige Landesregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs auf Schleswig-Holsteins Straßen bis 2030 auf knapp ein Drittel zu steigern. Als SPD-Fraktion teilen wir diesen grundlegenden Gedanken ausdrücklich. Umso enttäuschter waren wir jedoch von den Ende 2024 vorgestellten Zahlen: Der landesweite Radverkehrsanteil lag im Jahr 2023 bei lediglich 13,7 Prozent – ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Ein wesentlicher Teil der für den Radverkehr relevanten Infrastruktur liegt in der Verantwortung der Kommunen – doch ohne gezielte Unterstützung durch das Land kann hier kein einheitliches und leistungsfähiges Netz entstehen. Damit Schleswig-Holstein nicht in einen Flickenteppich aus gut und schlecht ausgebauten Radwegen zerfällt, müssen kommunale Projekte deutlich stärker gefördert werden. Dazu gehört für uns auch, die kommunalen Eigenanteile bei Förderprogrammen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Viele Städte und Gemeinden sind finanziell so stark belastet, dass selbst förderfähige Projekte nicht umgesetzt werden können. Zudem zeigt ein Blick auf die Zahlen zur Mittelverwendung: Zwar hatte die schwarz-grüne Landesregierung für 2024 rund 19,1 Millionen Euro für den Radwegebau vorgesehen, tatsächlich abgeflossen sind jedoch lediglich 4,1 Millionen Euro. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern zeigt auch, dass das Land dringend effizienter handeln muss, damit die im Haushalt bereitgestellten Mittel auch in der Fläche wirksam werden – sonst bleiben sie reine Luftnummern. Wenn es um die Stärkung des Fahrradverkehrs geht, muss aus Sicht der SPD-Fraktion auch über die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer*innen gesprochen werden. Zwar ist die Gesamtzahl der Radverkehrsunfälle im vergangenen Jahr gesunken, doch leider blieb die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer*innen mit 14 Getöteten gegenüber 2023 unverändert hoch. Das widerspricht klar dem Ziel der Vision Zero, das sich die Landesregierung selbst gesetzt hat.
Mit der 2020 veröffentlichen Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 wurden die Grundlagen für eine langfristige Stärkung des Radverkehrs gelegt. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Umsetzung ausdrücklich und setzt sich dafür ein, dass die entsprechend notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich zügig und wirkungsvoll ergriffen werden. Bei der Umsetzung der Strategie bzw. der Verbesserung der Radinfrastruktur übernehmen die Kommunen selbstverständlich auch eine wichtige Funktion, in der sie bereits durch umfangreiche Förderprogramme unterstützt werden. Neben finanzieller Unterstützung ist es aber auch wichtig, schlanke und einfache Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren zu bekommen, das Know-How zur Radverkehrsförderung in der Breite zu verbessern sowie den Austausch über Standards und Erfahrungen zu intensivieren, zum Beispiel über eine entsprechende landesweite Daten- und Informationsplattform. Ebenso muss die Zusammenarbeit zwischen Land, Kreisen und Kommunen durch präzisere Zuständigkeitsregelungen verbessert werden. Die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort profitieren zudem über das Sanierungsprogramm des Landes für die Landesstraßen, in dessen Zuge angrenzte Radwege ebenfalls saniert werden. Daher muss die Landesstraßenstrategie nicht nur engagiert fortgeführt, sondern finanziell besser ausgestattet werden.
Die CDU-Landtagsfraktion treibt die kontinuierliche Verbesserung der Fahrradinfrastruktur voran und setzt sich für die Förderung des Radverkehrs im Land ein. Das Fahrrad spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität. Wir erkennen die Bedeutung eines gut ausgebauten und sicheren Radwegenetzes an, das sowohl den Umweltschutz fördert als auch die Lebensqualität der Menschen erhöht. Das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ wurde bis zum 31.12.2030 verlängert und wird weiterhin Kommunen, Ländern und Gemeindeverbänden Unterstützung bieten, um die Radverkehrsinfrastruktur weiter auszubauen. Dieses Förderprogramm ermöglicht es den Kommunen, Investitionen in die Verbesserung der Radwege sowie in betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für Radfahrer zu tätigen. Schleswig-Holstein hat zudem bereits konkrete Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Im Jahr 2024 wurde das Radverkehrsprogramm des Landes mit 20 Millionen Euro ausgestattet, um die Infrastruktur in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern. Unser Ziel ist es, den Radverkehr als umweltfreundliche und effiziente Mobilitätsoption in Schleswig-Holstein weiter zu fördern und den Kommunen die notwendige finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um die Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten.
Der Ausbau des Radverkehrs ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige, klimagerechte und lebenswerte Mobilität in Schleswig-Holstein – nicht nur in den Städten, sondern gerade auch in unseren ländlichen Räumen. Damit dieser Wandel gelingt, brauchen unsere Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel, um sichere und attraktive Radwege zu schaffen und bestehende Infrastrukturen zu modernisieren. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen wir: Mobilität ist Daseinsvorsorge – und muss für alle bezahlbar, zugänglich und umweltfreundlich sein. Radverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Gesundheit und zur Verkehrsentlastung. Doch viele Kommunen stoßen beim Ausbau von Radwegen, bei der Planung sicherer Kreuzungen oder bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an finanzielle Grenzen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Forderung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen im Bereich Fahrradverkehr einsetzen. Wer den Wandel zur Mobilität der Zukunft ernst meint, muss die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, diesen Wandel vor Ort aktiv zu gestalten – praxisnah, bürgernah und mit dem Blick auf die Lebensqualität aller Generationen.
Der Stellungnahme der Grünen Landtagsfraktion schließen wir uns hier an und freuen uns, dass über das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes auch für den Fahrradverkehr neue Möglichkeiten entstehen.