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JiL 37/50 NEU, Arbeitskreis 1

"Weglassen von Hausaufgaben über Ferien und Wochenenden"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, eine Hausaufgabenempfehlung für die Schulen zu erlassen, welche Hausaufgaben über die Ferien verbietet und einen reduzierten Umfang an Hausaufgaben für das Wochenende vorschlägt. Ausgenommen sind jegliche klausurvorbereitende Hausaufgaben sowie Lektüren und abschlussrelevante Thematiken.

Der SSW befürwortet das skandinavische Hausaufgabenmodell. Grundsätzlich sollte das Unterrichtspensum in der Schule erledigt werden und nur in Ausnahmefällen Hausaufgaben mit in den Nachmittag, ins Wochenende oder in die Ferien gegeben werden. Da der Schulalltag für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Rahmenbedingungen bietet, im Gegensatz zu den häuslichen Bedingungen – gilt bei Hausaufgaben auch keine Chancengleichheit. Allerdings sollten Schüler und Schülerinnen ab der Oberstufe durch Hausaufgaben befähigt werden ein Teil des Lehrpensum eigenständig außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten. Hausaufgaben oder Hausarbeiten, die in einem festgelegten Zeitpensum fertig gestellt werden müssen, sind eine gute Übung, um Inhalte und Zeitplanung für komplexere Aufgaben einzuteilen und zu strukturieren. An den Hochschulen wird für die Erarbeitung von Referaten und Hausarbeiten diese Kompetenz vorausgesetzt.

SSW-Landtagsfraktion

Wir unterstützen die Forderung nach einer besseren Balance zwischen schulischer Belastung und Freizeit, auch zum Schutz der psychischen Gesundheit. Besonders über die Ferien und am Wochenende sollten Hausaufgaben reduziert werden, um Überlastung zu vermeiden und Erholung zu ermöglichen. Zudem besucht der Großteil der Grundschüler*innen eine Ganztagsbetreuung, auch diese Entwicklung sollte bei der Ausgabe von Hausaufgaben berücksichtigt werden, auch vor dem Hintergrund des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Klassische Hausaufgaben sollte man im Hinblick auf wichtige Zukunftskompetenzen und die Verfügbarkeit von Künstlicher Intelligenz (z.B. ChatGpt) überdenken und sinnvolle, moderne Hausaufgabenformate entwickeln, wo diese notwendig erscheinen. In einer bunten Schüler*innenschaft haben nicht alle die Möglichkeit für ein ruhiges Arbeiten am Nachmittag oder Unterstützung aus der Familie. Weniger Hausaufgaben ist für uns deswegen auch ein Thema für mehr Chancengerechtigkeit. Ein generelles Hausaufgabenverbot sehen wir jedoch kritisch. Schulen und Lehrkräfte sollten flexibel mit ihrer didaktischen und pädagogischen Kompetenz agieren. Eine Empfehlung zum Verzicht auf Hausaufgaben in den Ferien und eine Begrenzung am Wochenende halten wir für sinnvoll und unterstützen den Dialog über sinnvolle Regelungen und Formate.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zahlreiche Studien der vergangenen Jahrzehnte belegen, dass der Effekt von Hausaufgaben auf die Lernleistung umstritten ist. Eine Diskussion auch auf politischer Ebene darüber, wann welche Form von Hausaufgaben sinnhaft sind oder eben nicht, ist daher durchaus angebracht. Dabei ist die Belastungs- bzw. Erholungssituation von Schüler*innen zu berücksichtigen, aber auch die Frage, wie Hausaufgaben eingesetzt werden sollten, ohne dass sie soziale Ungleichheiten verstärken. In der Schule haben alle Lernenden die gleiche Chance auf Unterstützung beim Lernen. Aus dem Grund unterstützen wir den Vorstoß von Jugend im Landtag vor allem im Hinblick auf die mentale Gesundheit der Schüler*innen und die Förderung von Bildungsgerechtigkeit.

SPD-Landtagsfraktion

Die Pflicht der Schülerinnen und Schüler zur Erledigung der Hausaufgaben wird durch § 11 Absatz 3 Satz 2 SchulG vorgeschrieben. Die Schulkonferenz beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Grundsätze für Hausarbeiten (§ 63 Absatz 1 Nr. 7 SchulG). Durch die Anfertigung von Hausaufgaben soll die Schülerin oder der Schüler im Wesentlichen die im Unterricht vermittelten Kenntnisse einüben und zu eigener Tätigkeit angeregt werden. Dabei ist bei der Erteilung von Hausaufgaben grundsätzlich darauf zu achten, dass die schulfreie Zeit von Hausaufgaben freigehalten wird. Vor diesem Hintergrund ist an der Schule eine pädagogisch angemessene Entscheidung zu treffen, dabei sind immer auch die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beachten. Hierzu kann die Schule ebenfalls Kontakt mit der zuständigen Schulaufsicht aufnehmen, um beraten zu werden. Die Notwendigkeit, eine generelle Hausaufgabenempfehlung für die Schulen zu erlassen, sieht das Bildungsministerium nicht.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Die Ausgestaltung und der Umfang von Hausaufgaben liegt im Bereich der Schulen. Die Schulen sollten - bspw. in Absprache zwischen der Schulleitung, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern - entscheiden können, wie die Hausaufgaben erteilt werden und ob sich diese über das Wochenende oder die Ferien erstrecken sollen.

FDP-Landtagsfraktion

Hausaufgaben erfüllen eine wichtige pädagogische Funktion: Sie vertiefen das im Unterricht Erlernte, fördern eigenverantwortliches Arbeiten und unterstützen die nachhaltige Entwicklung von Lernstrategien. In einer zunehmend individualisierten Bildungslandschaft ist es sinnvoll, dass Schulen auf die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler sowie auf schulinterne Gegebenheiten flexibel reagieren können. Die bisherige Regelung in Schleswig-Holstein, wonach jede Schule eigene Grundsätze zum Umfang und zur Verteilung von Hausaufgaben – auch im Hinblick auf Wochenenden oder Ferien – festlegen darf, trägt dieser Vielfalt Rechnung. Gleichzeitig ist die pädagogische Freiheit der einzelnen Lehrkräfte ein zentrales Element eines lebendigen und wirksamen Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer kennen ihre Klassen, deren Lernstand und Belastbarkeit am besten. Deshalb ist es richtig, dass sie innerhalb der schulischen Leitlinien eigenverantwortlich über Art und Umfang von Hausaufgaben entscheiden können. Diese Kombination aus schulischer Autonomie und professioneller Gestaltung durch die Lehrkräfte gewährleistet ein ausgewogenes, praxisnahes und lernförderliches Hausaufgabenkonzept.

CDU-Landtagsfraktion

Wir befürworten ein grundsätzliches Verbot von Hausaufgaben während der Ferienzeiten, da diese Phasen der Erholung für Schülerinnen und Schüler wichtig sind, um ihre geistige Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation zu stärken. Gerade in den Ferien brauchen Kinder und Jugendliche Abstand vom Schulalltag, um neue Kraft zu schöpfen. Damit dieses Verbot in der Praxis umsetzbar bleibt, sollte es jedoch mit Blick auf verschiedene Schulformen, Altersstufen und insbesondere Abschlussklassen differenziert diskutiert werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Projektarbeiten oder in Prüfungsvorbereitungen, könnten Ausnahmen sinnvoll sein. Die Reduzierung von Hausaufgaben am Wochenende auf ein sinnvolles Maß unterstützen wir ebenfalls. Lehrkräfte müssen dabei die Möglichkeit behalten, den Lernstoff zu vermitteln und Schülerinnen und Schüler auf Prüfungen vorzubereiten. Ein generelles Verbot von Hausaufgaben an Wochenenden halten wir daher nicht für zielführend. Aus unserer Sicht braucht es einen ausgewogenen Ansatz, der Erholung und Lernfortschritt gleichermaßen berücksichtigt.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Der Erlass einer Hausaufgabenempfehlung an die Schulen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Landesgruppe als Teil der grünen Bundestagsfraktion sieht allerdings grundsätzlich eine Modernisierung des Lernens als sinnvoll. Für den Erwerb wichtiger Zukunftskompetenzen, wie dem Umgang mit Medien und einem ökologisch nachhaltigen Bewusstsein, braucht es neue Lernformate in den Schulen. Dazu gehört auch die Gestaltung der Hausaufgaben. Zusätzlich muss die Chancengleichheit von Schüler*innen erhöht werden. Denn nicht alle haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in einer ruhigen und lernfördernden Umgebung zu erledigen.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag