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JiL 37/6, Arbeitskreis 1

"Automatische Wohngeldberechtigung als Freiwillige/r "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, automatische Wohngeldberechtigung als Freiwillige:r bzw. Automatisierung und Vereinfachung des Verfahrens durch die Träger zu ermöglichen.

Der SSW setzt sich für attraktivere Freiwilligendienste ein. Dazu gehört auch bezahlbarer, vernünftiger Wohnraum. Deshalb setzen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Bundesebene dafür ein, dass die Antragsverfahren für Wohngeld auch für Freiwilligendienstleistende einfacher gestaltet und die Bearbeitungsdauer reduziert wird. Dabei ist uns wichtig, dass das Verfahren unbürokratisch ist und die Träger und die jungen Menschen nicht zusätzlich belastet werden.

Stefan Seidler, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SSW im Bundestag

Eine automatische Wohngeldberechtigung und/oder ein automatischer Wohngeldanspruch bzw. eine Automatisierung und Vereinfachung des Verfahrens durch die Träger für einen bestimmten Personenkreis, hier Freiwilligendienst leistende Personen, kann durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung nicht ermöglicht werden. Begründung: Das WoGG wird gemäß Artikel 104a Absatz 3, Artikel 85 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 32 WoGG im Auftrag des Bundes durch die Länder ausgeführt. Die Leistungsvoraussetzungen für Wohngeld sind im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Das Wohngeldgesetz (WoGG) ist ein Bundesgesetz. Änderungen des WoGG liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum für Eigentümerinnen und Eigentümer. Somit gilt das Wohngeld als eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei deren Wohnkosten. Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet! Die Beantragung von Wohngeld während der Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist grundsätzlich immer möglich, wenn die/der Freiwillige/r wohngeldberechtigt ist, und zwar bei der jeweiligen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am Lebensmittelpunkt der antragstellenden und wohngeldberechtigten Person (die/der Freiwillige/r). Die Wohngeldberechtigung richtet sich ausschließlich nach § 3 WoGG. Freiwilligendienst leistende Personen sind dem Grunde nach wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss, wenn sie den Miet- oder Nutzungsvertrag über den Wohnraum unterzeichnet haben und den Wohnraum auch selbst nutzen. Haben mehrere Haushaltsmitglieder den Mietvertrag unterschrieben, bestimmen diese gemeinsam die wohngeldberechtigte Person, die den Antrag stellen soll. Freiwilligendienst leistende Personen sind dem Grunde nach wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss, wenn sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind und den Wohnraum auch selbst bewohnen und die Belastung hierfür aufbringen. Ob die Freiwilligendienst leistende Person Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens, Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern). Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, hat die Freiwilligendienst leistende Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn die Freiwilligendienst leistende Person bereits Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Der SSW setzt sich für attraktivere Freiwilligendienste ein. Dazu gehört auch bezahlbarer, vernünftiger Wohnraum. Deshalb setzen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür ein, dass die Antragsverfahren für Wohngeld für Freiwilligendienstleistende einfacher gestaltet und die Bearbeitungsdauer reduziert wird. Dabei ist uns wichtig, dass das Verfahren unbürokratisch ist und die Träger und die jungen Menschen nicht zusätzlich belastet werden.

SSW-Landtagsfraktion

Freiwilligendienstleistende sind prinzipiell wohngeldberechtigt, auch wenn die Antragsverfahren je nach Antragsort und Umständen etwas länger dauern können. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Grundsätzlich hängt das von den individuellen Umständen und den kommunalen Behörden ab; das Land hat darauf keinen Einfluss. Zudem sind alle Antragstellenden von Verzögerungen gleichermaßen betroffen und nicht nur Freiwilligendienstleistende. Eine Automatisierung oder Vereinfachung nur für eine bestimmte Gruppe von Antragstellenden zu schaffen, halten wir nicht für angezeigt. In den letzten Jahren ist das Wohngeld in den schleswig-holsteinischen Kommunen mit Unterstützung des Landes bereits weitgehend digitalisiert worden. Ziel muss sein, die Verwaltungsprozesse weiter zu optimieren, so dass das Wohngeld für alle Berechtigten möglichst schnell und einfach zur Auszahlung kommt.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diese Forderung wird seitens der SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich unterstützt. Das Verfahren zur Wohngeldbeantragung könnte zu Gunsten Freiwilligendienstleistender vereinfacht und grundsätzlich ein unmittelbarer Anspruch auf Wohngeld definiert werden. Es entspricht unserem politischen Verständnis, soziale Gerechtigkeit zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und gesellschaftliches Engagement konkret zu fördern. Freiwilligendienstleistende – ob im FSJ, FÖJ oder BFD – leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Viele der Teilnehmenden erhalten lediglich ein geringes Taschengeld, obwohl sie sich mit großem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es daher unerlässlich, dass diese jungen Menschen unkompliziert Zugang zu finanzieller Unterstützung wie dem Wohngeld erhalten. Daher befürworten wir wie bei anderen sozialen Leistungen auch hier einen niederschwelligen Zugang zur Wohngeldleistung durch die öffentliche Hand. Eine automatisierte Prüfung und Gewährung von Wohngeld durch die Träger entlastet nicht nur die Freiwilligen, sondern erhöht auch die Effizienz in der Verwaltung. Sie reduziert Hürden, schafft Planungssicherheit und signalisiert Wertschätzung gegenüber freiwilligem Engagement. Dabei ist vom Grundsatz auszugehen, dass der Wohngeldanspruch der Antragsstellenden besteht, und entsprechend das Verwaltungsverfahren bei der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen konzipiert werden. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sprechen wir uns daher dafür aus, den bürokratischen Aufwand für Freiwillige so gering wie möglich zu halten und eine digitale, automatisierte und faire Lösung für die Wohngeldberechtigung zu etablieren. Wer sich für die Gesellschaft einsetzt, soll auch spürbare Unterstützung durch die Gesellschaft erfahren. Ob dieses Verfahren auch Vorbild für die Beantragung anderer sozialer Leistungen sein könnte, wäre ein willkommener Nebeneffekt.

SPD-Landtagsfraktion

Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung nach einer zweckmäßigen Vereinfachung der Beantragung von Wohngeld bei den Wohngeldbehörden. Die effiziente Gestaltung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger erzeugt im Allgemeinen positive Effekte für das Vertrauen in staatliches Handeln und vermeidet unnötige Unsicherheiten und gegebenenfalls finanzielle Probleme für leistungsberechtigte Personen. In Bezug auf die Freiwilligendienste steigert ein verwaltungsschlanker Antragsweg für Wohngeld zudem die Attraktivität und damit die Bereitschaft für ein Engagement junger Menschen in einem Freiwilligendienst. Dies entspricht der Zielsetzung des FDP-Antrags (Drucksache 20/34), der die Landesregierung zu sinnvollen und zielgerichteten Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und der Freiwilligendienste auffordert.

FDP-Landtagsfraktion

Der Anspruch des oder der Freiwilligendienstleistenden auf Wohngeld wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft. Das Wohngeld setzt als finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten voraus, dass der Lebensunterhalt der antragstellenden Person bereits gesichert ist. Ansonsten kommt vornehmlich ein Antrag auf Bürgergeld in Betracht. Entscheiden sich die Freiwilligendienstleistenden für die Beantragung von Wohngeld, müssen sie teilweise mit sehr langen Verfahrensdauern in den Wohngeldbehörden rechnen. Diese Verfahrensdauer muss deutlich gekürzt werden! Eine Erleichterung der Wohngeldberechtigung für Freiwilligendienstleistende wollen wir prüfen und etwaige Schwierigkeiten für Antragsstellerinnen und Antragssteller eruieren.

CDU-Landtagsfraktion

Der Vorschlag, den Zugang zum Wohngeld für Freiwilligendienstleistende zu vereinfachen, ist unterstützenswert. Junge Menschen, die sich im Freiwilligendienst engagieren, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft – häufig bei sehr begrenztem Einkommen. Angesichts steigender Miet- und Lebenshaltungskosten darf dieses Engagement nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Eine automatisierte oder erleichterte Wohngeldberechtigung über die Träger könnte den Zugang zu dieser Unterstützung deutlich vereinfachen. Insgesamt ist der Ansatz, den Zugang zu Wohngeld für Freiwilligendienstleistende zu erleichtern, ein richtiger Schritt, um soziales Engagement zu fördern und gleichzeitig finanzielle Belastungen abzufedern.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Freiwillige Ehrenämter stärken unsere Gesellschaft. Sie sind das Fundament, auf dem viele Prozesse aufbauen. Die Freiwilligendienstleistenden starten nach der Schule häufig zum ersten Mal in einen Prozess, bei dem eine neue Wohnung bezogen wird oder sich der Wohnort für den Freiwilligendienst ändert. Die Bürokratischen Hürden für Freiwilligendienste, die diesen Prozess erschweren, müssen abgebaut werden. Ziel ist es, Freiwilligendienste für die gesamte Gesellschaft zu ermöglichen, unabhängig vom Geldbeutel der Familie. Die soziale Unterstützung für Freiwilligendienstleistende wollen wir an verschiedenen Punkten ausbauen. Um dies zu finanzieren, setzen wir Grüne uns aber für eine gestaffelte soziale Unterstützung ein.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag