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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Besitzes von Eigenbedarfsmengen aller Substanzen, die den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) unterliegen, einzusetzen. Das Handeltreiben und Besitzen von illegalen Drogen, welche nicht zum Eigenbedarf genutzt werden, soll weiterhin illegal bleiben. Zeitgleich müssen Präventions- und Hilfsangebote weiter ausgebaut werden, um einer möglichen Normalisierung des Konsums entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll der Ausbau von Drogenkonsumräumen vorangetrieben werden - Wenn, dann sicher. Zudem sollten Drogenkontrollkiosks unterstützt werden. Trotz allem sollte der Weg zur Sucht aus einer Schmerztherapie erschwert werden. So sollte der Konsum von Drogen in Form von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln im Rahmen einer Schmerztherapie, welche bisher unter dem BtMG stehen, stärker kontrolliert werden. Personen sollten während ihrer Schmerztherapie regelmäßig nachweisen, dass sie die verschriebene Konsumdosis nicht überschritten haben. Am Ende ihrer Therapie sollten sie ihre Schmerzmittel abgeben.
Der SSW setzt sich für eine moderne Drogenpolitik ein, die auf Prävention, Schadensminimierung und soziale Teilhabe statt auf Repression setzt. Präventions- und Beratungsangebote, besonders - aber nicht nur - in Schulen, müssen ausgebaut werden. Zudem fordern wir bessere Hilfsangebote für Konsument:innen und ihre Angehörigen sowie den Ausbau von Ersatzprogrammen. Drug-Checking-Angebote sollten bundesweit legalisiert werden, um Konsumierende vor gefährlichen Substanzen zu schützen. Angesichts der hohen Mortalität von Opioid-Konsument:innen brauchen wir ein nationales Naloxon-Programm. Gleichzeitig wollen wir den Kampf gegen organisierte Drogenkriminalität durch eine stärkere europäische Zusammenarbeit intensivieren. Das Cannabisgesetz hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
In dem Beschluss wird unter anderem eine Entkriminalisierung des Besitzes von Eigenbedarfsmengen aller Substanzen, die den Regelungen des BtMG unterliegen gefordert. Die Debatte um die Entkriminalisierung des Besitzes von Betäubungsmitteln ist vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Perspektiven auf Drogenpolitik und Suchtprävention relevant und hat bereits Auswirkungen auf die geltende Rechtslage. Seit April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz in Kraft. Dieses richtet sich vor allem an Erwachsene und erlaubt innerhalb festgelegter Grenzen den Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt dieses verboten, auch für Erwachsene ist der Konsum von Cannabis im Umkreis von Örtlichkeiten, in denen sich typischerweise Kinder und Jugendliche aufhalten und in ihrer Gegenwart nicht erlaubt. Das wird dem Umstand gerecht, dass der Konsum von Betäubungsmitteln das Risiko schwerer physischer und psychischer Erkrankungen beinhaltet. Die Risiken reichen von akuten gesundheitlichen Problemen, wie Überdosierung und Vergiftungen bis hin zu langfristigen Folgen wie Sucht und psychischen Erkrankungen. Jugendliche sind aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung besonders gefährdet. Eine Entkriminalisierung insbesondere sogenannter harter Drogen wie Ecstasy oder Heroin könnte hier ein unangebrachtes Signal der Harmlosigkeit senden. Diese Substanzen bergen grundsätzlich, wenngleich in unterschiedlichem Maße, ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Aus polizeifachlicher Sicht ist darüber hinaus besonders relevant, dass der Konsum von Betäubungsmitteln Strukturen stärkt, die für die Herstellung, bzw. den Anbau von Betäubungsmitteln und das Handel treiben verantwortlich sind. In aller Regel handelt es sich hierbei um Strukturen, die dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. Durch eine weitere Entkriminalisierung von Substanzen, die dem BtmG unterliegen ist mit einem Anstieg des Konsums zu rechnen. Neben einer Verschärfung der beschriebenen gesundheitlichen Folgen ist aufgrund der immensen illegalen Gewinne, die im Rahmen des organisierten Rauschgifthandels erzielt werden können, ebenso mit einem vermehrten Aufkommen der Organisierten Kriminalität zu rechnen. Dabei werden nicht nur Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen, sondern die Tätergruppierungen verüben zur Erreichung ihrer Ziele Vorbereitungsstraftaten und insbesondere Gewaltverbrechen und veranlassen, dass die illegalen Gewinne „gewaschen“, also dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.
Der SSW setzt sich für eine moderne Drogenpolitik ein, die auf Prävention, Schadensminimierung und soziale Teilhabe statt auf Repression setzt. Präventions- und Beratungsangebote, besonders - aber nicht nur - in Schulen, müssen ausgebaut werden. Zudem fordern wir bessere Hilfsangebote für Konsument:innen und ihre Angehörigen sowie den Ausbau von Ersatzprogrammen. Wir unterstützen das Angebot des kostenlosen Drug-Checkings in Schleswig-Holstein, um Konsumierende vor gefährlichen Substanzen zu schützen. Angesichts der hohen Mortalität von Opioid-Konsument:innen brauchen wir ein nationales Naloxon-Programm. Gleichzeitig wollen wir den Kampf gegen organisierte Drogenkriminalität durch eine stärkere europäische Zusammenarbeit intensivieren. Das Cannabisgesetz sollte beibehalten, evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden.
Die Ampelregierung hat Wort gehalten und den Konsum von Cannabis legalisiert. Eigenanbau und Eigenkonsum sind in “üblichen Mengen“ für Erwachsene erlaubt. Der geschäftsmäßige Handel mit Cannabis im großen Stil bleibt verboten. Jugendschutz, Prävention und Suchthilfe werden gestärkt. Eine Legalisierung aller Suchtmittel halten wir nicht für den richtigen Weg. Drogenkonsumräume können in Schleswig-Holstein durch beziehungsweise in den Kommunen eingerichtet werden. Die Landesregierung hat hierfür im Rahmen einer Landesverordnung die Grundlagen geschaffen. Seit dieser Legislaturperiode gibt es auch ein erstes Projekt zur anonymen Testung von Drogen vor Clubs und auf Festivals in Schleswig-Holstein. Ein stärkeres Augenmerk auf das Thema Medikamentensucht, zum Beispiel den Konsum von Schlafmitteln, Schmerzmitteln, Beruhigungsmitteln oder Aufputschmitteln, zu richten, halten wir für sinnvoll und geboten.
Die Entkriminalisierung von Cannabis war eine überfällige Wende der Drogen- und Suchtpolitik, die die SPD auf Bundesebene auf den Weg gebracht hat. Verbote und Kriminalisierung waren hier nicht der richtige Weg und haben den Konsum nicht verringern können. Die hier richtigen Argumente lassen sich aber nicht unbedingt auf den Diskurs über weitere Drogen übertragen. Die Entkriminalisierung des Eigenbedarfs aller Drogen unterstützen wir nicht. Davon unbenommen bleiben viele Aspekte des Antrags, die die SPD-Fraktion voll und ganz unterstützt: Die Ausweitung von Hilfsangeboten, mehr Aufklärung in der Bevölkerung, eine effektive Suchtprävention sind wichtige und richtige Aspekte einer modernen und gut funktionierenden Drogenpolitik. Auch Angebote, die den Konsum sicherer gestalten und das Risiko, erheblichen Schaden zu nehmen, minimieren, unterstützt die SPD. Bereits vor vielen Jahren haben wir uns für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen stark gemacht (Drs. 18/3878) und machen das auch weiterhin. In einem Antrag haben wir 2023 gefordert, dass es in Schleswig-Holstein Modellprojekte für sogenanntes Drug-Checking geben soll (Drs. 20/1195). Die SPD-geführte Bundesregierung hatte zuvor den Bundesländern den Weg für genau solche Angebote freigemacht.
Nach langem Stillstand geht mit der 2024 beschlossenen Cannabis-Teillegalisierung eine notwendige drogenpolitische Zäsur zur Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten einher. Die Reform wird mit einem Evaluationsprozess engmaschig begleitet. Die aktuell diskutierte Rückabwicklung der Teillegalisierung ist falsch. Es kommt jetzt darauf an, in Abhängigkeit der Evaluationsergebnisse notwendige Nachbesserungen beispielsweise im Bereich der Prävention umzusetzen. Das Land Schleswig-Holstein steht unverändert in der Pflicht, die behördlichen Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau durch Anbauvereinigungen und die behördliche Überwachung zu gewährleisten. Dagegen würde ein Verbot von Cannabis unzählige Menschen kriminalisieren, immense Polizei- und Justizressourcen binden und durch illegalen Kontakt zu Dealern den Einstieg bei härteren Drogen erleichtern. Strategisch sollte die Drogenpolitik, über die Legalisierung von Cannabis hinausgehend, die langjährigen Erfahrungen des portugiesischen Drogenmodells mit der Entkriminalisierung des Eigenkonsums weicher und harter Drogen einbeziehen.
Wir sehen Prävention als Schlüssel zur Bekämpfung von Sucht. Wir wollen die Beratungs- und Behandlungsangebote für Betroffene ausbauen, finanziell stärken und die Wartezeiten für Behandlungen verkürzen. Durch eine frühzeitige und umfassende Aufklärung über die Gefahren von Drogen möchten wir die gesellschaftliche Risikokompetenz fördern. Eines unserer Ziele ist es, die offene Drogenszene in Schleswig-Holstein zu bekämpfen und dafür lösungsorientierte, ganzheitliche Konzepte zu entwickeln. Die Frage einer weiteren Liberalisierung des Drogenmarktes stellt sich für uns derzeit nicht. Wir begrüßen jedoch den Vorschlag, den Konsum von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln stärker zu kontrollieren. Etwa 4-5 % der verordneten Medikamente haben ein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial. Diese Mittel können bereits nach kurzer Anwendungsdauer und bei geringer Dosis eine Abhängigkeit auslösen. Schätzungsweise leiden 2,9 Millionen Menschen in Deutschland unter problematischem Medikamentenkonsum. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns ein wichtiger Schritt, regelmäßig nachzuweisen, dass die verordnete Konsumdosis nicht überschritten wird.
Der vorliegende Antrag zur Entkriminalisierung des Besitzes von Eigenbedarfsmengen aller Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stellt einen wertvollen Beitrag zur Diskussion im Umgang mit Drogenkonsum dar. Die SPD hat zu diesem Thema eine differenzierte Position, die sich klar an den Prinzipien des Gesundheitsschutzes, der Prävention und einer modernen, auf Wissenschaft und Mitgefühl basierenden Drogenpolitik orientiert. Unser Ziel ist es, Menschen zu helfen, nicht zu kriminalisieren. Der vorsichtigen Entkriminalisierung von Eigenbedarfsmengen stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, um den Zugang zu Hilfs- und Präventionsangeboten zu verbessern und gleichzeitig den Fokus auf die gesundheitlichen Bedürfnisse der Konsumenten zu legen. Dabei ist uns wichtig, dass diese Maßnahme nur im Rahmen eines umfassenden Ansatzes erfolgt, der den Ausbau und die Verstärkung von Präventionsprogrammen und Hilfsangeboten sicherstellt. Ein Ausbau von Drogenkonsumräumen als ein effektives Instrument zur Schadensminimierung und Gesundheitsvorsorge ist zu befürworten. Wir unterstützen außerdem die vorgeschlagene stärkere Kontrolle der Medikamente während und nach einer Schmerztherapie, um Missbrauch und Abhängigkeit vorzubeugen und sicherzustellen, dass Schmerzmittel nur im Rahmen der vorgesehenen Therapie konsumiert werden. Hierfür sind regelmäßige Nachweise über die Einhaltung der verschriebenen Dosis notwendig
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung von Lehrkräften bei den einzelnen Landesregierungen, da Bildungspolitik Sache der Bundesländer ist. Das bedeutet, jedes Bundesland legt eigenständig fest, wie die Lehramtsausbildung strukturiert ist. Die Gewichtung von Praxisphasen kann sich von Land zu Land unterscheiden. Als Bündnis 90/Die Grünen sind wir für eine praxisnahe Ausbildung unserer Lehrkräfte. Inwieweit die Ausbildung in Thüringen auch in Schleswig-Holstein Vorbild sein kann, muss die Landesregierung bewerten.