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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Bund aufzufordern, seiner Entehrung von Testamenten sofort Einheit zu gebieten und die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Konsequent muss auch die Schenkungssteuer abgeschafft werden, sodass sich der Staat auch nicht an Geschenken der Lebenden vergreift. Die Wegfallenden Steuereinnahmen dürfen nicht durch Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Zu diesem Beschluss wurden keine Stellungnahmen eingereicht.