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JiL 37/69 NEU NEU, Arbeitskreis 2

"Nein zu chinesischer Propaganda und Einflussname "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich stärker für plattformübergreifende Aufklärungsarbeit zu digitalen Medien einzusetzen. Konzerne, die nicht eindeutig und konsequent gegen die Verbreitung von Hass und FakeNews vorgehen, müssen mit ernsthaften Konsequenzen, bis hin zu Verboten, rechnen.

Ich begrüße die Forderung nach mehr Aufklärungsarbeit und nach konsequentem Vorgehen gegenüber der Verbreitung von Hass und Fake-News online. Hierbei bietet der das EU-Gesetz über Digitale Dienste bereits eine wichtige gesetzliche Grundlage, um gegen solche Verstöße vorzugehen.

Rasmus Andresen, Mitglied des Europäischen Parlaments

Der Verfassungsschutz in Deutschland hat die Aufgabe, die demokratische Grundordnung zu schützen und Gefahren für die Sicherheit des Landes zu erkennen und zu bekämpfen. In den letzten Jahren hat sich der Fokus u.a. auch auf Desinformationskampagnen aus dem Ausland, insbesondere aus China, gerichtet. Diese Kampagnen zielen oft darauf ab, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, gesellschaftliche Spannungen zu schüren oder das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Aus diesem Grund beobachtet und analysiert der Verfassungsschutz gezielt Informationen und Kommunikationskanäle, um Desinformationsstrategien zu identifizieren und deren Ursprünge zu verstehen. Ausländische staatliche Akteure nutzen die gesamte Bandbreite aller ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel – wie Äußerungen von offiziellen Stellen, Veröffentlichungen von Staatsmedien oder Einzelbeiträge von Personen in den sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram und TikTok) –, um ihre Desinformation zu verbreiten. Andere staatlich gesteuerte Akteure greifen Desinformation dann häufig auf und streuen sie über ihre eigenen Kanäle weiter. Auch von Nachrichtendiensten gesteuerte Informationsportale im Web wirken hieran mit. Durch bedarfsorientierte Informationskampagnen und Schulungen wird die Öffentlichkeit über die Gefahren von Desinformation aufgeklärt. Ziel ist es, das Bewusstsein für manipulative Inhalte zu schärfen und kritisches Denken zu fördern. Darüber hinaus arbeitet der Verfassungsschutz eng mit anderen Sicherheitsbehörden und internationalen Partnern zusammen, um Desinformationskampagnen frühzeitig zu erkennen und zu aufzudecken. In bestimmten Fällen können rechtliche Schritte gegen die Verbreitung von Desinformation eingeleitet werden, insbesondere wenn diese gegen Gesetze verstoßen. Die Bekämpfung von Desinformationskampagnen ist eine komplexe Herausforderung, die ständige Anpassungen und innovative Ansätze erfordert. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft als Ganzes sich aktiv mit diesem Thema auseinandersetzt, um die Integrität der demokratischen Prozesse zu wahren. Der Verfassungsschutz hat jedoch keine Zuständigkeit für eine übergreifende Aufklärungsarbeit im Bereich der digitalen Medien.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich stärker für plattformübergreifende Aufklärungsarbeit zu digitalen Medien einzusetzen. Konzerne, die nicht eindeutig und konsequent gegen die Verbreitung von Hass und FakeNews vorgehen, müssen mit ernsthaften Konsequenzen, bis hin zu Verboten, rechnen. Wichtig für uns als SSW ist erst einmal darauf zu schauen, was wir aus Schleswig-Holstein heraus regeln können. Dabei steht der Ausbau von Medienkompetenz (nicht nur von) Schülerinnen und Schülern an erster Stelle. Daher setzen wir uns auch schon lange dafür ein, das Fach WiPo und die politische Bildung generell zu stärken. In Zukunft müssen die plattformübergreifende Aufklärungsarbeit und die entsprechenden Angebote des Offenen Kanals und des Landesbeauftragten für politische Bildung erweitert und auskömmlich finanziert werden. Verdeckte Einflussnahme, Fake News, Desinformationen, ob sie nun aus China, Russland, Amerika oder Katar kommen, sind ein großes Problem für die Demokratie und gefährden unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sehen die großen Tech-Unternehmen in der Pflicht, hier einzugreifen, sprechen uns aber gegen ein Verbot von Plattformen wie sozialen Medien aus.

SSW-Landtagsfraktion

Den Wunsch nach einer stärkeren Aufklärungsarbeit zu digitalen Medien und Fake News unterstützen wir und werden beraten, wie wir darauf in bestehenden Konzepten zur Medienbildung angemessen eingehen können. Die stärkere Regulierung und Sanktionierung fragwürdiger Inhalte auf digitalen Plattformen unterstützen wir. Mit dem neuen Digital Service Act auf EU-Ebene haben wir bereits einen großen Schritt getan, um gegen demokratieschädigende und gefährliche Inhalte vorgehen zu können. Damit Verstöße auch in geeigneter Schärfe geahndet werden können, setzen wir uns für starke Aufsichtsbehörden ein, die die Einhaltung der Regeln durch die großen Plattformen durchsetzen sollen.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Internet und die sozialen Medien sind kaum noch aus unserem Alltag wegzudenken. Sie ermöglichen vielen Menschen freie Meinungsäußerung und Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung wie kaum ein Medium zuvor, sind aber wenig reguliert. Dabei gibt es für das Presserecht und das zurzeit fernsehzentrierte Medienrecht einen guten Grund: Sie gewährleisten und schützen die freie Meinungsäußerung und -bildung. Das braucht es auch für die sozialen Medien. Die fehlende Regulierung der sozialen Medien und die zunehmende Verbreitung von FakeNews steht im Widerspruch zu ihrer immer größeren Relevanz und damit auch der stetig steigenden Macht ihrer wenigen Eigentümer. Das EMFA (Europäische Medienfreiheitsgesetz) fordert daher eine verbindliche Medienkonzentrationskontrolle von den Ländern. Wir haben die Landesregierung daher aufgefordert, diese Vorgabe auf Landesebene umzusetzen. Dieser Antrag befindet sich aktuell in der Ausschussberatung. Eine plattformübergreifende Aufklärungsarbeit zu digitalen Medien und die Vermittlung von Medienkompetenz halten wir zudem auch für sehr wichtig. lernen. Kinder und Jugendlichen müssen die Kompetenzen vermittelt bekommen, um sich mit den Gefahren auseinanderzusetzen und Strategien für einen entsprechenden Umgang mit ihnen zu entwickeln. Bitte sehen Sie hierzu auch Antwort zu JiL 37/36. Aus unserer Sicht muss aber auch der zunehmende Einsatz von KI stärker in den Fokus genommen worden: KI-basierte Desinformation und neue Formen staatlicher Propaganda mit Ursprung in vielen verschiedenen Ländern bedrohen den demokratischen Diskurs. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. Dabei gilt es, auf den Erfolgen der Länder und der unabhängigen Medienaufsicht durch die Landesmedienanstalten aufzubauen und die Resilienz der kommunikativen Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft zu stärken. Zu einem erweiterten Instrumentenkasten gehört zum Beispiel, manipulative Verbreitungstechniken wie „Coordinated Inauthentic Behaviour und den Risiken durch den Einsatz von KI medienrechtlich konsequent zu begegnen. (…) Generative KI darf nicht zum Ausverkauf journalistischer und kreativer Arbeit führen. Wir fordern faire Lizenzierungen, mehr Transparenz und die Stärkung journalistischer und kultureller Vielfalt durch bewährte Finanzierungsstrukturen. Außerdem brauchen wir Antworten auf die Fragen, wie sichergestellt werden kann, dass KI-Systeme ethisch und rechtmäßig handeln? Wer ist für ihre Entscheidungen verantwortlich? Welche Regulierung ist erforderlich? Diesbezüglich haben wir in Schleswig-Holstein bereits 2023 in einem Antrag (Drs. 20/827) gefordert, dass die KI Strategie des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert werden muss, in dem die Landesregierung ihren Fokus darauf setzt, geeignete Rahmenbedingungen für die KI-Entwicklung zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Chancen von KI genutzt werden können, während gleichzeitig die Risiken minimiert werden. Dazu können unter anderem auch die Erarbeitung von Regulierungsvorschriften gehören. Wir haben deutlich gemacht, dass hier die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und der Bundesebene essentiell wichtig ist, um gemeinsam an der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu arbeiten. Auf Landesebene bestehen leider kaum Handlungs- und Regulierungsmöglichkeiten im Bereich von KI und wir sind an vielen Stellen machtlos, sodass ein geeintes politisches Signal aus den Ländern umso wichtiger ist.

SPD-Landtagsfraktion

Gegen Hass und Hetze geht die Medienaufsicht in Deutschland bereits jetzt vor und zwar auf Grundlage des Jugendmedienschutz- und Menschenwürdestaatsvertrags. Demzufolge sind Angebote unzulässig, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln. Und wer bewusst lügt, macht sich auch jetzt schon teilweise strafbar - etwa, wenn es sich dabei um eine beleidigende oder verleumderische Aussage handelt. Einzelpersonen, die entsprechende falsche Behauptungen machen, können unter anderem wegen Verleumdung, Beleidigung oder übler Nachrede juristisch belangt werden. Die strafrechtliche Verfolgung im Netz ist in der Praxis durchaus schwer, aber die Meinungsfreiheit ist ein hohes rechtsstaatliches Gut, das nicht durch eine „Meinungspolizei“ eingeschränkt werden darf.

FDP-Landtagsfraktion

Das Internet macht vieles im Leben leichter. Es ermöglicht aber auch, Unwahrheiten, Beleidigungen und Hasskommentare effektiv zu streuen. Dies ist eine Gefahr für die Demokratie. Wir müssen solche Auswüchse eindämmen, indem wir sie dort, wo notwendig strafrechtlich verfolgen, soziale Netzwerke zu Gegenmaßnahmen verpflichten und Sensibilität dafür in der Gesellschaft verankern. Auf nationaler Ebene haben wir mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf die Verbreitung von Desinformation und Hass reagiert. Zudem unterstützen wir die Bestrebungen der EU-Kommission, mit dem Digital Services Act auch europaweit einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Unternehmensfreiheit zu schaffen. Es ist unser Ziel als CDU gemeinsam eine klare Haltung gegen Fake News und Hass im Netz einzunehmen und Fakten dagegen zu halten. Denn Hass, Hetze und Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz sind eine Bedrohung für die Demokratie und müssen konsequent bekämpft werden. Dazu wurden die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren personell, materiell und strategisch gestärkt – mit besonderem Fokus auf Verbesserungen bei Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Eine weitere besondere Herausforderung ist die Verlagerung der Kommunikation ins Internet. Hass und Hetze, Fake News und Propaganda spielen eine große Rolle. Auf verschiedenen Ebenen und von verschiedenen Stellen werden hier bereits unterschiedliche Ansätze verfolgt. Klar ist, dass die sozialen Medien niemals vollständig kontrolliert werden können und sollen. Eindeutig extremistische Inhalte und deren Urheber müssen erkannt, strafrechtlich relevante Inhalte noch effizienter bekämpft und Urheber verfolgt werden. Die CDU unterstützt die Initiativen von Polizei und Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Betreiber von Plattformen sollen im Übrigen dazu verpflichtet werden, strafrechtlich relevante Inhalte bei den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Hierzu muss das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erweitert werden. Zudem soll auf Plattformen mit strafbarem Inhalt keine Werbung mehr geschaltet werden. Löschen die Betreiber bedenkliche Inhalte nicht, sollen diese zumindest mit einem Warnhinweis für die Nutzer versehen werden.

CDU-Landtagsfraktion

Mit dem Digital Service Act der Europäischen Union gibt es bereits einen verbindlichen Rechtsrahmen, der die Grundrechte der Nutzer:innen schützen, strafbare Inhalte entfernen und Desinformation verhindern soll. Dieser Rechtsrahmen muss jetzt konsequent umgesetzt und angewendet werden, da insbesondere Desinformationskampagnen enormen Schaden für die Demokratie anrichten können. Es muss klar sein: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; die Meinungsfreiheit endet bei der bewussten Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Gleichzeitig muss über die von Falschinformationen ausgehende Gefahr besser aufgeklärt werden – nicht nur in Schulen, sondern in der gesamten Bevölkerung.

Sönke Rix, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Als Grüne Bundestagsfraktion machen wir, gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten, seit langem auf die von Desinformation und anderen hybriden Bedrohungen ausgehenden Gefahren für unsere Demokratie aufmerksam. Um diesen zu begegnen, ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig. Diese reichen von einer verbesserten, altersgerechten Medienkompetenzvermittlung, über die Neuaufstellung der Spionageabwehr bis hin zur Durchsetzung neuer rechtlicher Regelungen für die großen Online-Plattformen. Der Digital Services Act (DSA) sowie der Digital Markets Act (DMA) der EU geben den rechtlichen Rahmen vor. Er muss nun sehr konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die zuständigen Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene entsprechend auszustatten.

Ingrid Nestle, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag