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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Deckelung der Staatsausgabenquote der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen. Die Staatsausgabenquote ist auf maximal 40 % des jeweils letzten festgestellten Bruttoinlandsprodukts zu deckeln. Die Deckelung der Staatsquote gehört darüber hinaus wie auch die Schuldenbremse ins Grundgesetz. Ähnlich zur Schuldenbremse kann es hierbei eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, geben, um die notwendige Handlungsfähigkeit des Bundes zur Krisenbewältigung zu sichern. Nach Eintreten der Ausnahmeregelung ist sicherzustellen, dass über die dann kommenden fünf Jahre die Staatsquote im Durchschnitt die Deckelung nicht überschreitet.
Zu diesem Beschluss wurden keine Stellungnahmen eingereicht.