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Die Landesregierung wird aufgefordert, sich stärker für die Schaffung und Erweiterung von Schutzwohnungen und Gewaltschutzzentren für Menschen aller Geschlechtsidentitäten einzusetzen, um dem herrschenden Mangel an Schutzräumen entgegenzuwirken.
Auch wenn wir leider zurecht vor allem über Gewalt gegen Frauen und wirksamere Gegen- bzw. Schutzmaßnahmen diskutieren, ist diese Forderung der Jugend im Landtag ungemein wichtig. Denn bedauerlicherweise sind Menschen aller Geschlechtsidentitäten von Gewalt betroffen. Und aus diesem Grund ist es wichtig, Angebote wie Schutzräume beispielsweise auch für Männer auszubauen. An diesen wichtigen Auftrag werden wir die Landesregierung daher gerne auch in Zukunft erinnern. Und wir werden entsprechenden Initiativen von CDU und Grünen nicht nur zustimmen, sondern selbstverständlich auch die dafür notwendige finanzielle Förderung durch das Land mittragen.
Häusliche Gewalt betrifft primär Gewalt an Frauen, deshalb setzen wir einen konsequenten Schwerpunkt auf den Ausbau der Hilfe- und Schutzstruktur für Frauen und deren Kinder. Daneben wollen wir Schutzwohnungen für Opfer von Menschenhandel, für den Umstieg aus der Sexarbeit und weitere Gruppen schaffen, die gewaltbetroffen sind und ein sicheres Zuhause benötigen. Jegliche geschlechtsspezifische Gewalt sollte hierbei beachtet werden. Ein Bedarf für ein Männerschutzhaus wurde bisher nicht gemeldet, wir prüfen diese Idee aber gerne.
Diese Forderung wird seitens der SPD-Landtagsfraktion unterstützt. Wir befürworten die Schaffung bzw. den Ausbau von Schutzwohnungen und Gewaltschutzzentren für Menschen aller Geschlechtsidentitäten. Der bestehende Mangel an Schutzräumen ist nicht hinnehmbar – jede betroffene Person hat ein Recht auf Sicherheit, Unterstützung und Schaffung einer Zuflucht gegenüber der staatlichen Gemeinschaft und als Teil der Gesellschaft. Wir setzen uns klar für eine solidarische, inklusive und geschlechtergerechte Gesellschaft ein. Dazu gehört auch, dass Schutzangebote allen Menschen offenstehen – unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Gewalt hat viele Gesichter, aber kein Opfer darf allein gelassen werden. Insbesondere queere Menschen, trans*, nicht-binäre sowie intergeschlechtliche Personen erleben häufig Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt – oft zusätzlich zu anderen Belastungen. Schutzräume, die ihre Bedarfe ernst nehmen und sie niedrigschwellig aufnehmen, sind daher unerlässlich. Auch Männer und Jungen, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen spezialisierte und zugängliche Angebote. Wir setzen uns für mehr finanzielle Mittel, gezielte Förderprogramme sowie die Stärkung von Fachpersonal und Präventionsarbeit ein. Gleichzeitig fordern wir die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – für alle Geschlechter. Sicherheit und Schutz sind keine Privilegien, sondern stellen Menschenrechte dar. Wir werden uns daher weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Rechte in Schleswig-Holstein verwirklicht werden – für jede und für jeden.
Das MSJFSIG fördert Männerberatungsstellen in Kiel, Elmshorn und Flensburg mit 102,0 T€ jährlich, eine Anpassung der Mittel wird geprüft. Ein weiteres Angebot ist zur Zeit nicht vorgesehen.
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt Maßnahmen zum Schutz von Gewaltopfern, unabhängig von Geschlecht oder Geschlechtsidentität. Der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt muss für alle Betroffenen gewährleistet sein. Während es für Frauen seit Jahrzehnten etablierte Schutzstrukturen gibt, fehlt es für Männer und nicht-binäre Menschen oft an vergleichbaren Angeboten. Die FDP-Landtagsfraktion sieht es als Aufgabe der Landesregierung, bestehende Versorgungslücken zu identifizieren und passgenaue Konzepte für Schutzwohnungen und Beratungsangebote weiterzuentwickeln. Dabei darf es nicht nur um die reine Schaffung von Plätzen gehen, sondern auch um die Bereitstellung angemessener Unterstützungsangebote. Die FDP-Landtagsfraktion fordert daher eine Bedarfsanalyse und eine Strategie, die der Realität häuslicher Gewalt in all ihren Formen gerecht wird. Ein zielgerichteter Ausbau von Schutzräumen für Männer und nicht-binäre Menschen muss Teil einer umfassenden Gewaltschutzpolitik in Schleswig-Holstein sein.
Die Schaffung und Erweiterung von Schutzräumen und Gewaltzentren ist ein bedeutendes Anliegen, um mögliche Schutzlücken zu schließen. Allen Betroffenen – unabhängig von Geschlecht und Geschlechtsidentität – steht Schutz zu. Die CDU-Fraktion hat in der Vergangenheit bereits mehrere Initiativen zur Verbesserung des Gewaltschutzes angestoßen. Besonders in jüngster Zeit stellt der Gesetzentwurf der Landesregierung „Für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes“ einen entscheidenden Schritt dar, um eine weitere Schutzlücke zu schließen. Allein im Jahr 2025 fördert das Land mit 3,5 Millionen Euro den Ausbau des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt. Wir möchten die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen durch konkrete Hilfsangebote unterstützen und die bestehenden Angebote durch die Einrichtung professioneller Beratungsstellen ergänzen. Hierbei ist das Hochrisikomanagement ein wichtiges und zentrales Instrument. Immer noch sind zu viele Frauen täglich von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt bedroht, die Zahl der Femizide in Deutschland steigt, fast täglich wird eine Frau von ihrem (Ex-) Partner umgebracht, weshalb der Ausbau ihres Schutzes eine absolute Notwendigkeit darstellt. Fast 80 % der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Opfer sind Frauen, bei innerfamiliärer Gewalt sprechen wir von 54 % Frauen und Mädchen. Darum muss der Schwerpunkt politischer Schutzkonzepte auch auf Frauen und Mädchen liegen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass auch Männer und nicht-binäre Personen die nötige Hilfe und den Schutz erhalten, wenn ihnen Gewalt widerfährt. Wir sehen es als unsere Aufgabe, das Land für alle Menschen sicherer zu machen, indem wir das Schutzsystem weiter ausbauen und Schutzlücken schließen.
Schutz vor Gewalt ist ein grundlegendes Menschenrecht, das unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Identität gewährleistet sein muss. Der vorliegende Antrag zur Schaffung und Erweiterung von Schutzwohnungen und Gewaltschutzzentren für Menschen aller Geschlechtsidentitäten entspricht deshalb vollständig den Zielen und Vorstellungen der SPD. Es ist unerlässlich, dass wir die bestehenden Schutzstrukturen ausbauen und weiterentwickeln, um allen betroffenen Menschen wirksamen Schutz zu bieten. Das bedeutet für uns unter Anderem, die Finanzierung von Schutzeinrichtungen deutlich zu verbessern und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Betroffenen den Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern. Zudem sollte die Vernetzung von Hilfsorganisationen weiter gestärkt werden, um eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die SPD setzt sich für einen inklusiven Gewaltschutz ein, der die Bedürfnisse aller Geschlechtsidentitäten gleichermaßen berücksichtigt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die Gewalt erfahren, oftmals nicht den Schutz und die Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen – insbesondere dann, wenn es an sicheren Zufluchtsorten und spezialisierten Hilfsangeboten fehlt. Ziel muss sein, einen Gewaltschutz zu schaffen, der für alle Menschen zugänglich und wirksam ist, unabhängig von Geschlecht oder Identität. Nur so können wir eine Gesellschaft fördern, in der jeder Mensch sicher und ohne Angst leben kann. Der Bundestag beschloss Anfang dieses Jahres das Gewalthilfegesetz. Den Bundesländern werden damit Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Sicherstellung von Schutz und Beratung für Gewaltopfer zur Verfügung gestellt. Konkret sind die Länder in einem ersten Schritt verpflichtet umfassende Analysen zum Bedarf und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Schutz- und Beratungsstellen zu erstellen. Dabei sollen insbesondere auch die speziellen Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen erfasst werden. Auf Basis der daraus resultierenden Erkenntnisse sollen die Länder dann bis 2027 ein Netz aus Schutz- und Beratungsangeboten aufbauen, das quantitativ wie qualitativ dem festgestellten Bedarf entspricht und dessen Standorte außerdem geografisch sinnvoll verteilt liegen.
Als Mitglieder im Bundestag von Bündnis 90/Die Grünen für Schleswig-Holstein schließen wir uns der Grünen Landtagsfraktion an und nehmen diese Anregung von Jugend im Landtag gerne auf.
Es ist unerträglich, dass jeden Tag in Deutschland mehr als 700 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt werden. Die Dunkelziffer ist noch viel höher. Allgemein muss das Angebot für Menschen, die von Gewalt betroffen sind, stark ausgebaut werden. Dabei muss auch der Schutz vor digitaler Gewalt eine verstärkte Rolle spielen, indem die Plattformbetreiber stärker in Verantwortung genommen werden. Außerdem muss auch stärker präventiv gehandelt werden, u. a. durch das verstärkte Einsetzen von Fußfesseln.