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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Tablet-Nutzung an Schulen zu verbessern, die sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Lehrerinnen und Lehrern zugutekommen würden.
Dazu zählen:
- Schulung für Lehrkräfte
- Technische Unterstützung
- Zugang zu Lernplattformen für alle Schülerinnen und Schüler
- Förderung der digitalen Kompetenzen als fester Bestandteil des Lehrplans
- Feedback von Schülerinnen und Schülern zur Verbesserung der Tablet-Nutzung
- Die Bereitstellung von Tablets zur alltäglichen Nutzung, die von den Schulen an ihre Schüler ab der 10. Klasse ausgegeben wird
Neben den höheren Landeszuschüsse für digitale Bildung, fordert der SSW einen umfassenden Ausbau der Lernmittelfreiheit. Dies gilt auch für die beruflichen Schulen. Lernmittel und digitale Endgeräte wie Tablets sind Arbeitsmaterialien, die Schülerinnen und Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Das Schulgesetzt muss dahingehend angepasst werden, dass Lernmaterial den Schülerinnen und Schüler selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Nur so können wir es schaffen, dass Schulbildung in Schleswig-Holstein unabhängig von den Herkunftsfamilien wird - und alle die gleichen Chancen auf gute Bildungsabschlüsse bekommen.
Wir unterstützen die Digitalisierung an Schulen und setzen uns für eine bessere Nutzung digitaler Endgeräte ein. Schulungen für Lehrkräfte, technische Unterstützung und der Zugang zu Lernplattformen sind entscheidend für einen sinnvollen Einsatz von Tablets im Unterricht. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode über 70.000 Endgeräte (Leihgeräte) für Schüler*innen angeschafft, die keine eigenen Geräte haben. Grundsätzlich liegt die Bereitstellung von Tablets für Schüler*innen aber in der Verantwortung der Schulträger, also der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte. Wir setzen uns dafür ein, dass Schulen bestmöglich unterstützt werden, um digitale Kompetenzen als festen Bestandteil des Lehrplans zu verankern und allen Schüler*innen einen fairen Zugang zu digitalen Lernmitteln zu ermöglichen. Uns ist wichtig, dass die Nutzung kontinuierlich verbessert wird. Dazu gehört, Feedback von Schüler*innen aktiv einzubeziehen, um technische und didaktische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und die digitale Bildung zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Zu unserem Verständnis von modernem Unterricht gehört es auch, dass nicht vom Zufall abhängen darf, ob die Möglichkeiten der Digitalisierung im Unterricht genutzt werden. Denn aktuell ist es so, dass dort, wo Lehrkräfte besonders engagiert sind und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger gut gelingt, die Schulen in Sachen Digitalisierung weiter sind. Für eine Schule im digitalen Zeitalter ist es eine der Grundvoraussetzungen, über nutzbare und aktuelle technische Ausstattung zu verfügen. Zudem müssen (angehende) Lehrer*innen in Studium, Vorbereitungsdienst und durch Fort- und Weiterbildungen lernen, wie sie die technischen Möglichkeiten für ihre Unterrichtsgestaltung und die Lernprozesse der Schüler*innen fördern können. Dabei darf die Digitalisierung weder zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Eltern noch zu einer Bremse in Sachen Bildungsgerechtigkeit werden. Digitale Endgeräte, die in der Schule zum Lernen genutzt werden, sind Lernmittel und müssen den Schüler*innen der weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Wir verweisen bei diesem Thema auch auf die Antwort zu JiL 37/13 und 37/17.
Endgeräte für Schülerinnen und Schüler gehören bei vielen sinnvollen pädagogi-schen Konzepten dazu und werden zukünftig noch stärker zum Einsatz kommen. Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien heißt es: „Unser Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein digitales Endgerät verfügen.“ Das Land hat in Umsetzung der Zusatzvereinbarung über die Sofortausstattungs-programme 1 und 2 Fördermittel ausgereicht, welche den Schulträgern die Anschaf-fung von rund 69.000 Leihgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler ermög-licht haben. Diese Geräte stehen zur Verfügung, werden jedoch sukzessive ersetzt werden müssen. Wenn einmal keines dieser schulische Leihgeräte zur Verfügung steht, kann ggf. - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - durch die sozi-alrechtlichen Leistungsbehörden eine Unterstützung erfolgen. Um zu entscheiden, wie und wann das Land gemeinsam mit den Schulträgern künftig eine Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten sicherstellt, muss zunächst feststehen, in welchem Umfang der Bund sich über den DigitalPakt 2.0 an den wei-teren Kosten der Schuldigitalisierung beteiligt. Seitens des Landes werden für alle Lehrkräfte im Land Schulungen angeboten und eine technische Unterstützung für die Landesdienste und für die vom Land gestell-ten Lehrkräfte Endgeräte sichergestellt. Ebenso besteht unverändert für alle Schu-len die Möglichkeit das Lernmanagementsystem „itslearning“ einzusetzen, das zent-ral vom Land bereitgestellt und finanziert wird. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzli-che Unterstützung der Lehrkräfte bei Fortbildungen und der Nutzung von itslearn-ing.
Wir unterstützen den Antrag von Jugend im Landtag grundsätzlich. Die Digitalisierung der Schulen ist eine zentrale Aufgabe, die wir entschieden vorantreiben müssen. Eine bessere Tablet-Nutzung im Unterricht ist dabei ein wichtiger Baustein, um moderne Bildungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Wir unterstützen eine verbesserte Nutzung und Etablierung des digitalen Unterrichts, wozu vor allem eine flächendeckende Ausstattung mit Tablets, als auch die nötige Infrastruktur und Schulungen für Lehrkräfte gehören.
Digitale Bildung ist ein zentrales Anliegen der CDU-Landtagsfraktion. Die vorgeschlagenen Maßnahmen – von Lehrkräftefortbildungen über technische Unterstützung bis hin zur gezielten Förderung digitaler Kompetenzen – sind essenzielle Bestandteile unserer Bildungspolitik. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns dafür eingesetzt, dass gezielt digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden. Dies umfasst Laptops und Tablets. Die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler oder von Tablets ab Jahrgangsstufe 10 halten wir für nicht zielführend. Wir wollen die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und Ressourcen so effizient und bedarfsgerecht wie möglich einsetzen, weshalb wir es für nicht zielführend halten, z.B. einkommensstarke Haushalte in einem solchen Umfang zu unterstützen. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 haben wir Informatik in der Sekundarstufe I an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen als Pflichtfach eingeführt, womit wir die digitalen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler gezielt stärken. Um dem Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu begegnen, startete das Bildungsministerium eine Weiterbildungsoffensive. Informatik vermittelt ein Verständnis für digitale Systeme, Algorithmen und Netzwerke und ermöglicht es, technologische Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und aktiv mitzugestalten. Ein verpflichtender Informatikunterricht stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder dem Schulstandort, diese unabdingbaren Kompetenzen erlernen. Des Weiteren bietet schon heute die Medienberatung des IQSH den Lehrkräften eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten rund um das Thema Schuldigitalisierung an. Zu den Hauptaufgaben gehören die Beratung und die Fortbildung der Schulen im Kontext der Medienbildung. Hierbei gibt es z.B. folgende Schwerpunkte: Schulische Medienentwicklungsplanung, Medienkompetenzvermittlung, den Einsatz von KI im Unterricht oder auch Informationen zur IT-Ausstattung, was Tablets einbezieht. Mit dem Online-Befragungstools Leonie.SH können Schülerinnen und Schüler schon heute Feedback an ihre Lehrkräfte und Schulen geben, um auch Wünsche und Bedarfe zum Ausdruck zu bringen. In diesem Rahmen ist es auch möglich, Feedback über digitale Lernmethoden und über die Arbeit mit Tablets zu geben.
Die Forderung, die Tablet-Nutzung an unseren Schulen weiter zu verbessern, unterstütze ich nachdrücklich. Eine moderne, digitale Lernumgebung ist ein zentraler Baustein für Chancengleichheit und zeitgemäße Bildung. Die genannten Maßnahmen – von der Schulung der Lehrkräfte über technische Unterstützung und Zugang zu Lernplattformen bis hin zur Verankerung digitaler Kompetenzen im Lehrplan – sind wichtige Schritte in diese Richtung. Besonders begrüße ich auch den Vorschlag, Schülerinnen und Schüler stärker einzubeziehen, etwa durch ihr Feedback zur Verbesserung der Tablet-Nutzung. Denn wer täglich mit den Geräten lernt, weiß am besten, was funktioniert – und was nicht. Ein Punkt ist mir jedoch besonders wichtig: Die Kosten für die Bereitstellung von Tablets dürfen nicht bei den Schülerinnen und Schülern oder ihren Familien landen. Wenn wir digitale Bildung ernst nehmen, dann muss das Land Schleswig-Holstein auch die Verantwortung übernehmen – sowohl für die Finanzierung der Geräte als auch für den Support. Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Die digitale Ausstattung unserer Schulen ist eine öffentliche Aufgabe und Investition in die Zukunft unseres Landes.
Die konkrete Bereitstellung mediale Endgeräte in den Schulen liegt in der Verantwortung der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte. Als Grüne Bundestagsfraktion sehen wir aber die Herausforderung bundesweit die Schulen infrastrukturell zu modernisieren. Zur Modernisierung zählt auch die Digitalisierung der Schulen. Daher unterstützt die grüne Bundestagsfraktion die digitale Ausstattung der Schulen. Hierfür hat die Grüne Bundestagsfraktion als Teil der Ampelkoalition in Abstimmung mit den Ländern den Digitalpakt 2.0 auf den Weg gebracht. Vor allem digitale und KI-gestützte Lernformate könnten dabei helfen, leistungsschwache Schüler*innen individuell zu unterstützen. Zudem wollen wir Lehrkräfte mithilfe von IT-Fachkräften entlasten und mehr Fortbildungen anbieten.