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Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und der Landtag werden zu einer Reform der Schuldenbremse aufgefordert, um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit von Schleswig-Holstein und auf Bundesebene zu gewährleisten. Dazu zählen:
- Die Ausnahme für Investitionen,
- Schuldenobergrenze orientiert an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit,
- Flexibilisierung in Reaktion auf Krisen und Katastrophen sowie weitere Ausnahmesituationen.
Ich begrüße die differenzierte Auseinandersetzung mit der Schuldenbremse und die Forderung nach einer Ausnahme von Investitionen von der Schuldenobergrenze. Hierzu müssen wir auch die europäischen Schuldenregeln noch einmal angehen und sicherstellen, dass nachhaltige Investitionen in eine resiliente und zukunftsfähige Infrastruktur nicht durch unsere nationalen und europäischen Schuldenregeln verhindert werden.
Mit den Beschlüssen des Bundestages vom 18. März 2025 (Drucksache 20/15096) und des Bundesrates vom 21. März 2025 (Drucksache 115/25) zur Grundgesetzänderung, wurden – auch mit Zustimmung Schleswig-Holsteins – bereits Teile des Beschlusses JiL37/22 NEU NEU umgesetzt. Insbesondere wurde die Schuldenbremse teilreformiert und die Möglichkeit geschaffen ein Sondervermögen u.a. für Investitionen in die Infrastruktur einzurichten. Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage, ist es nun möglich Verteidigungsausgaben und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben über 1 % des BIP von der Schuldenbremse auszunehmen. Es ist nun auch erlaubt, dass sich neben dem Bund auch die Länder jeweils in Höhe von bis zu 0,35 % der Wirtschaftsleistung neu verschulden (Art. 109 Abs. 3 GG). Das Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Mrd. Euro kommt auch den Ländern anteilig in Höhe von 100 Mrd. Euro zugute und speist den Klima- und Transformationsfonds des Bundes ebenfalls in Höhe von 100 Mrd. Euro (Art. 143h GG). Die Ausübung der neu im Grundgesetz geschaffenen Möglichkeiten hat laut Gesetzesbegründung im Rahmen der europäischen Fiskalregeln zu erfolgen, für die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Schuldentragfähigkeit im Vordergrund steht. Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei bestehenden Projekten wurde in Artikel 143h Absatz 1 Grundgesetz festgelegt, dass über das Sondervermögen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert werden sollen. Die genaue Ausgestaltung des Länderanteils am Sondervermögen erfolgt durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung der Länder im Bundesrat. Die von der JiL geforderte, generelle Ausnahmeregelung für Investitionen wurde bislang nicht geschaffen. Das Sondervermögen ermöglicht aber für 12 Jahre verstärkte Investitionsanstrengungen. Zudem wurde eine Expertenkommission angekündigt, die weitere Reformmöglichkeiten der Schuldenbremse prüfen soll.
Der SSW hat schon lange eine Reform der Schuldenbremse befürwortet und mit einer entsprechenden Initiative gefordert (Drucksache 20/1837(neu)), um dringend benötigte Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen. Wir begrüßen daher die aktuellen Diskussionen und Ankündigungen auf Bundesebene, dass die Schuldenbremse auf Bundesebene bis Ende 2025 reformiert werden soll. Eine angemessene Reform muss finanzielle Spielräume schaffen, ohne die langfristige Stabilität der Staatsfinanzen zu gefährden.
Wir unterstützen die Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse. Es ist den Verhandlungsbemühungen der Grünen Bundestagsfraktion zu verdanken, dass eine Reform der Schuldenbremse nun noch im Jahr 2025 auf Basis des Vorschlags einer Expert*innenkommission auf den Weg gebracht und abgeschlossen werden soll. Die (im Beschluss JiL 37/22) genannten Punkte sind auch aus unserer Sicht die entscheidenden Punkte, die diese Reform adressieren sollte, nachdem jetzt bereits die Ausnahme für Verteidigungsausgaben und die Möglichkeit für die Länder, strukturelle Kredite i. H. v. bis zu 0,35 Prozent des BIP aufzunehmen, sowie ein Investitionssondervermögen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz verankert wurden.
Wir begrüßen, dass SPD und Union auf Bundesebene eine Reform der Schuldenbremse angestoßen und zum Teil schon umgesetzt haben. Die Reform war dringend notwendig. Die Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form verhinderte, dass der Staat verantwortungsvoll handeln und dabei für zukünftige Entwicklungen Vorsorge schaffen konnte. Notwendige Anpassungen an den Klimawandel und Abwehr von Gefahren für unsere Sicherheit waren bisher nur aus den laufenden Haushaltsmitteln finanzierbar. So durfte z.B. die Beseitigung von Schäden aus Naturkatastrophen wie Hochwasser aus Krediten finanziert werden. Maßnahmen, um die Schäden zu verhindern aber nicht. Notwendige Investitionen in die Zukunft des Landes wurden so verhindert und unnötig der Handlungsspielraum des Staates unnötig beschränkt. Die Schuldenbremse in bestehender Form ist in ihrer bisherigen Form zur Gefahr für Wohlstand und Zukunft unseres Landes geworden. Kreditaufnahmen der Länder waren bisher praktisch nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich. Nun dürfen die Länder gemeinsam 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr an Schulden aufnehmen, um wichtige staatliche Aufgaben und Investitionen zu finanzieren. Zudem darf der Bund Ausgaben für Verteidigung, die über 1 Prozent des BIP hinausgehen, über Kredite finanzieren. Das gilt auch für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Cybersicherheit, die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine und die Nachrichtendienste. Der Bund darf zudem Kredite über 500 Milliarden Euro für Investitionen aufnehmen, davon 100 Milliarden Euro für die Länder. Damit können Investitionen z.B. Straßen, in Brücken, die Bahn, in Digitalisierung, Bildung und Betreuung und Energienetze finanziert werden. Weitere 100 Milliarden Euro aus der Gesamtsumme sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Eine weitergehende Reform der Schuldenbremse bis Ende 2025 ist nun verabredet. Dies wollen wir nutzen, um die Schuldenbremse weiter so zu reformieren, dass sie nicht weiter eine Innovationsbremse ist und den Staat in die Lage sein, seine notwendigen Aufgaben zu erfüllen.
Einer Diskussion, die Schuldenbremse zeitgemäß auch und gerade auf die geopolitischen Herausforderungen anzupassen, verschließen wir uns nicht. Dabei bleibt aber für uns Richtschnur, dass die Finanzpolitik auch gewährleisten muss, dass die kommenden Generationen nicht durch hohe Zinslasten und Schuldenberge in ihrer politischen Handlungsfähigkeit benachteiligt werden. Im Übrigen müssen unserer Auffassung nach u.a. folgende Punkte berücksichtigt werden: Eine Ausnahme für Investitionen hat grundsätzlich zwei Schwierigkeiten: 1. Eine Investition muss definiert werden. Sind lediglich bauliche Sanierungen und Infrastrukturprojekte damit gemeint oder auch Investitionen in das Bildungssystem oder Strukturen der Kinderbetreuung? 2. Die Politik hätte dann die Möglichkeit, alles, was sie als Investition definiert, über Kredite zu finanzieren. Dadurch werden erhebliche Ausgaben, die normalerweise aus Steuermitteln finanziert werden, umgelagert. Es bestünde damit wesentlich mehr Geld für nicht investive Maßnahmen zur Verfügung. Dadurch werden also nicht nur Investitionen gestärkt, sondern auch rein konsumtive Ausgaben erhöht. Es findet eine bloße Verlagerung statt. Die Schuldenobergrenze orientiert sich bereits jetzt an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. 1. Der Bund kann Kredite in Höhe von 0,35 % abhängig vom Bruttoinlandsprodukt aufnehmen. Damit wird ein Prozentsatz von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Grunde gelegt. 2. Darüber hinaus dürfen Bund und Länder in konjunkturell schwächeren Jahren Kredite nach einem bestimmten Berechnungsverfahren aufnehmen, die in konjunkturell stärkeren Jahren zurückzuzahlen sind. Damit wird gewährleistet, dass die Kredite auf lange Sicht ausgeglichen werden. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich für ein flexibleres, planungssicheres und ökonomisch zielführendes Konjunkturbereinigungsverfahren aus. Das würde flexiblere Verschuldungsspielräume in der Rezession und spiegelbildlich höhere Rückzahlungen in Wachstumsphasen bedeuten. Hierzu muss jedoch die Regelung zur Schuldenbremse als solche nicht verändert werden. Der Gesetzgeber hat eine Regelung geschaffen, nach der bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen Kredite aufgenommen werden können, um die Krise zu beseitigen. Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um Daueraufgaben handeln darf.
Die CDU-Fraktion steht zur Schuldenbremse als Garant für solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen: Schulden lösen keine strukturellen Probleme, sondern belasten kommende Generationen mit steigenden Zinsausgaben. Die jüngste Reform auf Bundesebene ermöglicht gezielte Investitionen in Zukunftsfelder wie Infrastruktur, Klimaschutz und Verteidigung, ohne die Grundprinzipien der Schuldenbremse aufzugeben. Zudem muss die Schuldenbremse flexibel genug sein, um auf langanhaltende Krisen angemessen reagieren zu können. Punktuelle Notlagenregelungen reichen hierzu nicht immer aus, um wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Dennoch gilt: Eine generelle Aufweichung, insbesondere für konsumtive Ausgaben, lehnen wir ab. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bleibt unser Ziel. Nur durch eine verantwortungsvolle Finanzpolitik können wir Schleswig-Holstein zukunftssicher gestalten.
Die SPD unterstützt die Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse, weil wir überzeugt sind: Ein handlungsfähiger Staat braucht auch finanzielle Gestaltungsspielräume – gerade, wenn es um Zukunftsinvestitionen, Krisenbewältigung und den sozialen Zusammenhalt geht. Die aktuelle Ausgestaltung der Schuldenbremse bremst nicht nur Schulden, sondern oft auch dringend notwendige Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung oder Infrastruktur. In unserem Wahlprogramm 2025 setzen wir uns daher für eine Weiterentwicklung der Schuldenregel ein, die ökonomische Vernunft mit sozialer Verantwortung verbindet. Eine Ausnahme für zukunftsgerichtete Investitionen – etwa in Schulen, Verkehr, erneuerbare Energien oder den sozialen Wohnungsbau – ist notwendig, damit wir als Land auch langfristig wettbewerbsfähig, klimaneutral und sozial gerecht bleiben können. Eine Schuldenobergrenze, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert, schafft zudem realistische Spielräume, ohne Haushaltsdisziplin grundsätzlich aufzugeben. Ebenso wichtig ist eine Flexibilisierung, die es dem Staat erlaubt, in außergewöhnlichen Situationen – wie Pandemien, Naturkatastrophen oder wirtschaftlichen Schocks – handlungsfähig zu bleiben. Für uns als SPD ist klar: Die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form ist zu starr und wird den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht gerecht. Wir brauchen eine Reform, die finanzpolitische Stabilität sichert, aber auch die Transformation unseres Landes aktiv ermöglicht. Schleswig-Holstein darf nicht ausgerechnet dann ausgebremst werden, wenn es um seine Zukunft geht.
Die Grundgesetzänderungen zur Aufnahme der Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur wurden bei der letzten Sitzung des alten Bundestags beschlossen. Wir haben in harten Verhandlungen erreicht, dass zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Sicherheit erfolgen. Nun liegt es an der künftigen Regierung aus Union und SPD, diesen Kurs fortzusetzen. Wir werden sie dabei kritisch begleiten und auf notwendige Strukturreformen drängen. Wir haben auch die Menschheitsaufgabe Klimaschutz verankert: Investitionen sind an das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gebunden, 100 Milliarden Euro des Infrastruktur-Sondervermögens werden für den Klimaschutz bereitgestellt und in den Klima- und Transformationsfonds überführt. Wichtig ist uns dabei die Einbeziehung der Länder, denn sie werden einen Großteil der Modernisierung unserer Schienen, Brücken und Schulen oder unserer kommunalen Wärmenetze vornehmen. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass unser Land in Frieden, Sicherheit und unsere Verteidigung investiert. Sicherheit umfasst für uns dabei nicht nur die Stärkung der Bundeswehr, sondern auch eine bessere Ausstattung von Bereichen wie Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit und Nachrichtendienste. Endlich können dann auch die drei Milliarden Euro an Unterstützungshilfen für die Ukraine freigegeben werden. Das ist gerade jetzt ein wichtiges Signal.