Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine gerechte Reform der Erbschaftssteuer einzusetzen.
Konkret heißt das:
1. Ein angemessener Lebensfreibetrag,
2. eine Stundungsregelung für Personen und Betriebe, die die Erbschaftssteuer nicht sofort aus ihrem Privatvermögen zahlen können,
3. keine Ausnahmen für Betriebsvermögen,
4. ein progressiver Steuersatz.
Die Linke fordert eine gerechte Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen für Normalbürger*innen und einer konsequenten Besteuerung von Großvermögen. Betriebsvermögen darf nicht pauschal ausgenommen werden. Ausnahmen müssen auf tatsächliche Härtefälle beschränkt sein. Ein progressiver Steuersatz ist notwendig, um Vermögenskonzentration zu bekämpfen.
Unsere Fraktion teilt und unterstützt jede dieser Forderungen. Wir Grüne halten eine entsprechende Reform der Erbschaftssteuer für dringend erforderlich und setzen uns dafür auf allen politischen Ebenen, insbesondere im Deutschen Bundestag, mit hoher Priorität ein. Da es in der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung keine einheitliche Position zu dem Thema gibt und die CDU-Fraktion eine entsprechende Reform ablehnt, ist eine Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein derzeit nicht möglich.
Die Landesgruppe unterstützt mit Nachdruck die Einführung einer Erbschaftssteuer, denn das geltende System ist ungerecht und für viele Bürgerinnen und Bürger intransparent. Eine modernisierte Erbschaftssteuer soll hingegen fair, verständlich und zukunftsfest sein. Konkret sollen alle Erbinnen und Erben einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro erhalten, dies entlastet die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung erheblich. Gleichzeitig werden wir das Steuersystem entschlacken, statt mehrerer Klassen soll es nur noch eine einzige Steuerklasse mit progressiven Sätzen geben. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Mittelstand. Mit einem Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro schützen wir kleine und mittlere Betriebe sowie Familienunternehmen und sichern damit verbundene Arbeitsplätze. Darüber hinaus ermöglichen wir eine Steuerstundung über 20 Jahre, um Investitionen in die Zukunft nicht zu gefährden. Diese Maßnahmen zusammengenommen machen die Erbschaftssteuer gerechter und sorgen dafür, dass sie ihren Beitrag zum Gemeinwohl erfüllt.
Als SSW unterstützen wir den Kern der Forderung nach einer gerechteren Erbschaftssteuer, um die wachsende soziale Ungleichheit zu bremsen. Wir setzen uns für ein System ein, das gewisse Freibeträge für das selbstgenutzte Wohneigentum und das Privatvermögen von Normalverdienern sichert. Gleichzeitig teilen wir die Auffassung, dass extrem hohe Erbschaften durch einen progressiven Steuersatz stärker zum Gemeinwohl beitragen sollten. Bezüglich des Betriebsvermögens ist unsere Position klar: Wir brauchen Regelungen, die verhindern, dass Firmenerben Steuerschlupflöcher ausnutzen. Dennoch muss die Fortführung von kleinen und mittleren Betrieben in Schleswig-Holstein auch weiterhin ermöglicht und abgesichert werden, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen, nur weil die Steuer nicht sofort aus dem Cashflow gezahlt werden kann. Großzügige Stundungsregelungen können hier eine Möglichkeit sein. Ziel muss eine Reform sein, die Privilegien für Superreiche abbaut, ohne das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes – den Mittelstand – zu schwächen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für die Grüne Bundestagsfraktion ein zentrales Instrument, um Vermögensungleichheit zu verringern und mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen. Entscheidend soll der im Laufe des Lebens erhaltene Gesamtbetrag sein, wobei erst oberhalb eines ausreichend hohen Freibetrags eine Steuerpflicht entsteht. So soll die breite Bevölkerung entlastet werden, während große Vermögen unabhängig von ihrer Übertragungsform gleich besteuert werden. Gleichzeitig sollen familiäre Besonderheiten berücksichtigt werden, etwa durch unbürokratische Regelungen bei Unterstützungsleistungen innerhalb der Familie und gegebenenfalls höhere Freibeträge für die Kernfamilie. Konkret bedeutet dies: 1. Ungewollte Belastungen für Ehe- oder Lebenspartner sollen außerhalb des Schenkungs- und Erbschaftsteuerrechts zivilrechtlich geregelt und vermieden werden können. 2. Melde- und Erfassungspflichten sollen so ausgestaltet sein, dass die übliche Fürsorge und Ausbildungsunterstützung von Eltern für ihre Kinder auch künftig nicht durch administrative Pflichten belastet werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht zu schließen und diese über den Abbau von Sonderregelungen zu verringern. Konkret soll die Verschonungsbedarfsprüfung durch eine flexible und großzügige Stundungsmöglichkeit ersetzt werden, um die Fortführung von Betrieben und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Außerdem soll die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klargestellt werden, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen liegt, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind. Des Weiteren soll die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert werden, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Künftig soll die Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen. Zudem soll die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich (sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“) beendet und § 9 Nr. 1 S. 2–6 GewStG abgeschafft werden. Auch die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien soll entfallen, sodass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Dies soll zugleich zur Verringerung von Leerstand und zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen.
Wir als SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein unterstützen den Beschluss von Jugend im Landtag, wonach sich der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung auf Bundesebene für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer einsetzen sollen. Eine moderne Erbschaftsteuer ist ein zentrales Instrument für mehr Steuergerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie trägt dazu bei, Vermögenszuwächse angemessen zu besteuern und gleichzeitig Chancengleichheit zu fördern. Mit unserem Antrag Drucksache 20/4003 haben wir das bereits deutlich gemacht. Ein angemessener Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro ist aus Sicht der SPD unverzichtbar. Er stellt sicher, dass das selbst genutzte Wohneigentum oder kleinere Vermögenswerte innerhalb von Familien steuerfrei bleiben. Gleichzeitig braucht es eine verbindliche Stundungsregelung für Personen und Betriebe, die die Erbschaftsteuer nicht unmittelbar aus ihrem Privatvermögen begleichen können. Dies schützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitsplätze und verhindert, dass Betriebe allein aus Liquiditätsgründen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich ausdrücklich gegen Ausnahmen für Betriebsvermögen aus. Die bisherigen Privilegierungen haben zu erheblichen Steuermindereinnahmen und zu Ungleichbehandlungen geführt, die weder sozial gerechtfertigt noch ökonomisch notwendig sind. Gleiches Vermögen muss gleich besteuert werden – unabhängig davon, in welcher Rechtsform es gehalten wird. Schließlich ist ein progressiver Steuersatz unabdingbar. Große Vermögen müssen einen höheren Beitrag zum Gemeinwohl leisten als kleine und mittlere Erbschaften. Nur so kann die Erbschaftsteuer ihrem verteilungspolitischen Auftrag gerecht werden und einen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten.