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JiL_2025_01_102 AfD-Verbotsverfahren jetzt, Arbeitskreis 2

"AfD-Verbotsverfahren jetzt"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene sofort für eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Anhaltspunkte und Belege für ein Feststellungsverfahren bezüglich eines Verbots der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen und nicht wie in der Landtags-Drucksache 20/3694 geplant, auf die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln bezüglich des Eilantrages der AfD gegen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem zu warten.

Die Linke fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD, da sie verfassungsfeindliche Positionen vertritt, rassistisch, völkisch und demokratiefeindlich ist. Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie. Das Sammeln von Belegen für ein Verbotsverfahren muss umgehend beginnen.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Wir sehen es als großen Erfolg, dass wir gemeinsam mit der CDU und zwei weiteren Oppositionsparteien einen gemeinsamen Antrag zum AfD-Verbot beschlossen haben. Sogar die FDP-Fraktion hat nicht dagegen gestimmt, sondern sich nur enthalten. Mittlerweile liegt die erste Entscheidung des VG Köln nun auch vor, es wird eine zweite Entscheidung des VG Köln in der sog. Hauptsache folgen.. Das Gericht sieht in seiner Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die AfD noch nicht in Gänze als gesichert rechtsextrem an. Aktuell bewerten wir unsere Strategie daher neu. Politisch sind wir weiterhin sicher: Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. Aus der deutschen Geschichte wissen wir, wie schrecklich sich die Verhältnisse entwickeln können, wenn Rechtsextreme, Nationalist*innen und Demokratiefeind*innen die parlamentarische Demokratie angreifen und in politische Verantwortung kommen. Wir wissen auch, dass auch damals die Gefahr erkannt, aber nicht gehandelt wurde. Deswegen sagen die Grünen im Bundestag: Wir stehen für Gespräche über den Antrag auf Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht jederzeit bereit.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ende Februar hat das Verwaltungsgericht Köln dem Eilantrag der AfD stattgegeben. Dieser Beschluss ist allerdings keine abschließende Bewertung darüber, ob die AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden darf – dies wird erst im Hauptverfahren an einem späteren Zeitpunkt umfassend betrachtet und entschieden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist ein kleiner Rückschlag, aber auf jeden Fall kein Ende im Kampf gegen diese demokratiefeindliche Partei. Die Bundespartei bleibt weiterhin – rechtskräftig – als „Verdachtsfall“ eingestuft, vier AfD-Landesverbände (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) sind „gesichert rechtsextrem“ und fünf weitere sind Verdachtsfälle (Niedersachsen, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern). Ein Parteiverbotsverfahren ist demnach klar nicht vom Tisch. Im Gegenteil zeigt uns der Beschluss, dass ein Verbotsverfahren sehr sorgfältig vorbereitet sein muss, mit gründlicher und tiefgehender Sammlung von Beweismaterialien, da ein abgelehntes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ohne Weiteres wiederholt werden kann. Die SPD setzt sich dafür ein, dass eine Bund-Länder Arbeitsgruppe gebildet wird, welche schnellstmöglich mit der Sammlung solcher Materialien beginnen kann. Bis dahin ist es wichtig, dass wir uns alle weiterhin gegen Rechtsextremismus und für die demokratische Ordnung einsetzen!

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Aus Sicht der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist es dringend notwendig, die freiheitlich-demokratische Grundordnung entschlossen gegen ihre Feinde zu verteidigen und dabei zugleich strikt rechtsstaatlich vorzugehen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Radikalisierung der Alternative für Deutschland (AfD) und der Einschätzung verschiedener Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Landesebene, wonach sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen immer weiter verdichtet haben, besteht aus grüner Sicht ein erheblicher Prüfbedarf hinsichtlich eines möglichen Parteiverbotsverfahrens. Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich radikalisiert und vertritt Positionen, die zentrale Prinzipien der Verfassung in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den Ansatz, frühzeitig und strukturiert belastbares Material für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen. Den Vorschlag, durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorhandene Erkenntnisse systematisch zu bündeln, zu bewerten und so aufzubereiten, dass sie als Entscheidungsgrundlage für die antragsberechtigten Verfassungsorgane dienen können, unterstützen wir nicht nur ausdrücklich, längst sind wir mit einer parlamentarischen Initiative, die genau das fordert, auf die anderen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag zugegangen. An unserem Ziel, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die verfassungsrechtlich zuständigen Organe – Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat – zu schaffen, halten wir fest – und fordern die demokratischen Mitbewerber auf, sich anzuschließen. Es ist aus grüner Sicht weiterhin dringend geboten, nicht allein auf ausstehende gerichtliche Entscheidungen – etwa des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren zur Einstufung der AfD – zu warten. Denn diese Verfahren betreffen lediglich einzelne Aspekte der behördlichen Bewertung und ersetzen nicht die eigenständige verfassungsrechtliche Prüfung, die für ein Parteiverbotsverfahren jedoch zwingend erforderlich ist. Zudem zeigt die aktuelle Rechtslage, dass die Hürden für ein solches Verfahren hoch sind und eine sorgfältige, umfassende Beweisführung notwendig ist, die über öffentlich zugängliche Quellen hinausgehen kann. Wichtig ist aus unserer Sicht jedoch bei alledem, sich klar zu machen, dass ein Parteiverbotsverfahren kein politisches Instrument, sondern ein scharfes Mittel des Rechtsstaats ist, das nur auf Grundlage belastbarer und gerichtsfester Belege eingesetzt werden darf. Eine frühzeitige und koordinierte Vorbereitung der einzubeziehenden Akteure ist sinnvoll, um im Falle einer entsprechenden Entscheidung tatsächlich handlungsfähig zu sein. Ein solches Vorgehen entspricht auch dem Selbstverständnis eines wehrhaften Rechtsstaats, der extremistischen Bestrebungen entschieden entgegentritt und dabei stets die Prinzipien von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit wahrt. Zugleich stehen unserer „wehrhafte Demokratie“ auch andere Instrumentarien zur Verfügung, um Extremistinnen und Extremisten zu bekämpfen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. In diesem Kontext sei u.a. auf gesetzliche Regelungen zur Parteien- und Stiftungsfinanzierung verwiesen. Auch hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion wiederholt Vorschläge in den Deutschen Bundestag eingebracht und entsprechende Regelungen während der Ampel-Regierungszeit verschärft.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Wir verstehen die Intention, glauben aber nicht, dass dies ein wirkungsvoller Vorschlag ist. Ein Parteienverbotsverfahren ist weder einfach, noch automatisch erfolgsversprechend. Wir haben es hier mit einem Vorgang zu tun, für den hohe Hürden gelten. Und es war richtig, in einem gemeinsamen Antrag auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Köln zu warten. Wir als SSW haben daher von Anfang an klargemacht: Uns macht die Debatte um ein mögliches Parteienverbot keinen Spaß. Wir machen das nicht gerne. Wir machen das, weil wir wissen, was uns blüht, sollte die AfD an die Macht kommen. Wir haben daher den genannten gemeinsamen Antrag unterstützt. Unser Bundestagsabgeordneter Stefan Seidler war außerdem einer von 124 Abgeordneten, die einen Gruppenantrag eingereicht haben, um die Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. In der Zwischenzeit, seit das Jugendparlament diesen Antrag gestellt hat, hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschuss in der Eilentscheidung Ende Februar zudem vorläufig untersagt, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das heißt nicht, dass die AfD reingewaschen ist. Das Gericht bestätigte verfassungsfeindliche Tendenzen, ließ diese aber nicht für die Gesamtpartei gelten. Die Einordnung als Verdachtsfall ist weiterhin zulässig. Und insgesamt gilt auch: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Wir alle warten nun auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Für uns als SSW steht aber eines fest: Die AfD ist eine Partei, die menschenfeindliche Politik macht. Sie handelt rassistisch und rechtsextrem. Und wir sind uns sicher, sollte die AfD an die Macht kommen, wird sie damit beginnen, demokratische Strukturen abzubauen.

SSW-Landtagsfraktion

Auch wir in der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein beobachten den zunehmenden Einfluss der AfD mit großer Sorge. Vor diesem Hintergrund haben wir selbstverständlich auch die im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Parteien, etwa das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, im Blick. Im angesprochenen interfraktionellen Antrag hatten wir ein sorgfältig abgestuftes Verfahren für den Falle einer ablehnenden Gerichtsentscheidung des AfD-Eilantrages vorgesehen. Die Entscheidung des VG Köln im Eilverfahren liegt inzwischen vor. Darin hat das Gericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorerst unterbunden. Offen ist aber noch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, diese gilt es nun abzuwarten. Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall besteht weiterhin und diese ist auch rechtskräftig. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu beamtenrechtlichen und waffenrechtlichen Konsequenzen aus der AfD-Einstufung weiterarbeitet und Vorbereitungen trifft. Unabhängig von den gerichtlichen Entscheidungen ist für uns klar, dass ein mögliches Parteiverbotsverfahren nicht die politische Auseinandersetzung mit der AfD ersetzt. Für uns als CDU gilt es ohnehin, die AfD konsequent inhaltlich zu stellen und extremen Positionen entschieden entgegenzutreten. Die AfD liefert keine konstruktiven Antworten auf die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verfolgt stattdessen eine Politik der Spaltung. Dem setzen wir eine verantwortungsvolle, lösungsorientierte Politik entgegen.

CDU-Landtagsfraktion

Die SPD-Landtagsfraktion geht davon aus, dass sich diese Forderung nach der Entscheidung des VG Köln über den Eilantrag der AfD bezüglich ihrer Einstufung als gesichert rechtsextrem vom 26.02.2026 erledigt hat. Aus dieser Entscheidung ist zudem abzuleiten, dass ein AfD-Verbotsverfahren, welches von uns grundsätzlich befürwortet wird, einer intensiven und umfassenden Vorbereitung bedarf und sich daher jede Form von Aktionismus verbietet.

SPD-Landtagsfraktion