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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch (§§ 218 ff. StGB) herausgelöst und künftig als Teil der medizinischen Grundversorgung behandelt werden.
Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht länger als Straftat, sondern als medizinische und persönliche Entscheidung gelten. Dabei sollen Selbstbestimmung, Verantwortung und Schutz des Lebens gleichermaßen berücksichtigt werden.
Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein sicherstellen, dass der Zugang zu Beratung, medizinischer Versorgung und Aufklärung verbessert wird. Beratungen müssen ergebnisoffen, vertraulich und wohnortnah möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen in ihrer Ausbildung praxisnah auf das Thema vorbereitet werden, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Die Forderung von Jugend im Landtag, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, unterstützen wir voll und ganz. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen erstreckt sich auch auf Gesundheit und Reproduktion: "Mein Körper gehört mir!" Wenn der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich legal ist, lösen sich viele Restriktionen auf, denen er aktuell aufgrund der grundsätzlichen Strafbarkeit unterliegt. Dann ist es möglich den Abbruch verpflichtend in das Medizinstudium aufzunehmen, ihn in als Regelleistung in den Katalog der Krankenkassen aufzunehmen und auch Krankenhäuser, die gynäkologische Abteilungen haben, zu verpflichten ihn anzubieten.
Die Linke fordert die Streichung der §§218 ff. aus dem StGB und die Anerkennung von Schwangerschaftsabbrüchen als medizinische Leistung. Selbstbestimmung über den eigenen Körper muss gelten. Der Zugang zu Beratung und Versorgung muss verbessert werden, kostenlos, wohnortnah und ohne Vorführung.
Ich fordere einen sicheren und einfachen Zugang zu Abtreibungen in ganz Europa und unterstütze daher ausdrücklich die europäische Bürger*inneninitiative “MyVoice My Choice”. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass in Zukunft bestehende EU- Gelder verwendet werden, um den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu vereinfachen. Dass die Europäische Kommission die Initiative unterstützt und befürwortet, ist ein wichtiges politisches Symbol für Abtreibungsrechte in ganz Europa. Die Europäische Kommission hat aber auch betont, dass Abtreibungsgesetze eine freiwillige Entscheidung der Mitgliedstaaten sind. Das ist nicht genug: für mich ist klar, in jedem EU- Staat müssen Abtreibungen legalisiert werden. Dazu gehört auch, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden.
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion der vergangenen Legislaturperiode wurde Ende 2024 ein Positionspapier beschlossen, das eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie eine Verbesserung der medizinischen Versorgung zum Ziel hatte. Hintergrund war die Einschätzung, dass die aktuelle Regelung im Strafrecht das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend berücksichtigt. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission wies darauf hin, dass die strafrechtliche Einordnung eines selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs mit den Grundrechten der Schwangeren in einem Spannungsverhältnis steht. Vor diesem Hintergrund setzte sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, den § 218 StGB in seiner bisherigen Form zu überwinden und stattdessen klare rechtliche Regelungen außerhalb des Strafrechts zu schaffen. Ziel ist dabei eine Ordnung, die sowohl dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen als auch dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung trägt und zugleich eine verlässliche medizinische Versorgung sicherstellt. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten forderten auch auf Initiative der SPD-Fraktion daher Ende 2024 in einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, dass bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein solle. Der Beschluss ist somit aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion unterstützenswert.
Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir die Forderung Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und setzen uns vielfach dafür ein. Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche Entscheidung. Als Fraktion haben wir daher beschlossen, dass Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch der Schwangeren bis zur 12. Woche rechtmäßig und straffrei gestellt werden sollen. Statt einer Beratungspflicht wollen wir ein Recht auf Beratung etablieren. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Damit Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können, brauchen wir ein liberaleres Abtreibungsrecht in Deutschland. Die Stigmatisierungen von Betroffenen, von Ärztinnen und Ärzten und beratenden Fachkräften muss beendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind erforderlich. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten und gelten als Straftat. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird von der Strafbarkeit abgesehen: der Abbruch muss innerhalb der ersten 12. Wochen stattfinden, die Schwangere muss sich vorher beraten lassen und eine dreitägige Wartefrist einhalten. Viele Frauen empfinden diese Regelung als bevormundend und überholt. Bei der Wiedervereinigung war die restriktive Regelung in der Bundesrepublik auch für viele ostdeutsche Frauen befremdlich. In vielen anderen europäischen Staaten existieren bereits liberale Abtreibungsregelungen, Deutschland hinkt dieser Entwicklung hin zu reproduktiven Rechten seit langem hinterher. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission sollte daher klären, wie eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs aussehen könnte. Im April 2024 hat die Kommission aus Expertinnen verschiedenster Disziplinen einen umfangreichen Abschlussbericht und klare Empfehlungen vorgelegt. Mit unserem Fraktionsbeschluss folgen wir den wichtigsten Empfehlungen der Kommission: • Schwangerschaftsabbrüche bis zu 12. Woche sind rechtmäßig und straffrei zu stellen • statt einer Beratungspflicht soll ein Recht auf Beratung abgesichert werden • Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für alle Menschen • Kostenübernahme für Abbrüche durch die Krankenkassen Zahlreiche Frauenverbände, Menschenrechtskonventionen und die Mehrheit der Bevölkerung fordern eine Entkriminalisierung. Im Herbst 2024 haben sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammengetan, um eine Reform des § 218 mit einem Gruppenantrag voranzutreiben. Der Antrag wurde von 328 Abgeordneten in den deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche, das Ende der obligatorischen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung sowie die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir Grüne im Bundestag sagen: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden Wir Grüne im Bundestag werden weiterhin für die volle Umsetzung von reproduktiven Rechten kämpfen. Denn wir sind der Meinung: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden, der Paragraf 218 in seiner jetzigen Form gehört abgeschafft.
Wir unterstützen diesen Antrag vorbehaltslos und haben in den letzten Jahren mehrere Anträge eingebracht und unterstützt, sowohl zur Streichung des §218 StGb als auch insgesamt zur Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist und bleibt falsch. Das Land hat im Übrigen qua Gesetz die Verantwortung, dass dem Versorgungsauftrag im Schwangerschaftskonfliktgesetz nachgekommen wird. Aus Sicht der SSW passiert das im Moment nicht. Für uns zeichnet sich besonders im nördlichen Landesteil eine besonders schlechte Situation ab, da die Landesregierung bisher immer noch keine Lösung gefunden hat, um den Wegfall der operativen Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Krankenhaus wohnortnah zu kompensieren. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass schwangere Personen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen haben, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein zentraler Bestandteil moderner Frauen- und Gesundheitspolitik. Ein Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase darf nicht länger im Strafgesetzbuch verankert sein, sondern ist als staatlicherseits zu gewährleistender Teil der medizinischen Versorgung der Schwangeren auszugestalten. Aktuell haben wir als Fraktion gemeinsam mit dem SSW den Antrag „Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Streichung des § 218 StGB und der Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch“ (Drucksache 20/4191 (neu) ) im März 2026 eingebracht: Ziel ist eine Bundesratsinitiative zur Reform der §§ 218 ff. StGB mit den Kernpunkten der Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche sowie die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren. Schwarz-grün stimmte diesem Antrag nicht zu. Wir als SPD-Fraktion werden uns weiterhin klar für das Ziel einsetzen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und die reproduktive Selbstbestimmung zu stärken.