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Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird dazu aufgefordert, sich für die konsequentere Verfolgung von Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens einzusetzen.
Die Linke lehnt Sonderrechte für Politiker*innen ab. Beleidigungen und Verleumdungen müssen nach allgemeinen Regeln verfolgt werden. Der §188 StGB privilegiert eine Berufsgruppe und sollte gestrichen werden. Stattdessen brauchen wir eine Stärkung des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes.
Der Schutz Personen des öffentlichen Lebens vor Hass und Hetze ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Die Verfolgung von Beleidigungen und Bedrohungen schützt vor der Verrohung des Diskurses. Wir setzen uns dafür ein, dass § 188 StGB bestehen bleibt und eine Abwägung zwischen dem wichtigen Gut der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Personen, die sich politisch engagieren, getroffen werden kann.
Der Hass gegenüber Personen des öffentlichen Lebens nimmt spürbar zu. Während Meinungsverschiedenheiten, Diskussionen und Streit Teil einer lebendigen Demokratie sind, so sind es Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede nicht. Umso wichtiger ist es, Betroffene wirksam zu schützen und ihnen im Ernstfall Möglichkeiten zu geben, sich dagegen zu wehren. Gerade auf kommunaler Ebene sind viele ehrenamtlich engagierte Politikerinnen und Politiker betroffen – oftmals ohne ausreichende Unterstützung. Diese Entwicklungen haben bereits zu Rücktritten geführt, wie zum Beispiel bei Bürgermeister Armin Grassinger und Landrat Dirk Neubauer, und tragen dazu bei, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich politisch zu betätigen. Beleidigungen und Verleumdungen sind daher nicht nur für die unmittelbar Betroffenen eine schlimme Erfahrung, sondern stellen auch einen besorgniserregenden Trend in unserer Demokratie dar. Sie zielen darauf ab, Menschen einzuschüchtern und von demokratischen Prozessen abzuhalten. Deshalb müssen entsprechende Tatbestände konsequent geahndet werden: Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind keine Meinungen und haben in unserem politischen und gesellschaftlichen Diskurs nichts verloren.
Als Grüne Bundestagsfraktion setzten wir uns seit etlichen Jahren für einen wirksamen Schutz von Menschen vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede ein. Wir dürfen nicht zulassen, dass klar strafbare Meinungsäußerungen von Plattformen, aber auch der Justiz, nicht mit aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit bekämpft werden – auch, um zu verhindern, dass Menschen von ihrem Einsatz für das Allgemeinwohl abgehalten werden. Wir sehen in solchen Angriffen demnach auch eine Gefahr für die demokratische Kultur, da sie das Engagement von – weit überwiegend ehrenamtlichen - Politikerinnen und Politikern erschweren und das öffentliche Klima vergiften. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Fraktion eine konsequente strafrechtliche Verfolgung entsprechender Delikte und hat sich auch parlamentarisch immer wieder in diesen Fragen sehr klar positioniert und eigene Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Deutschen Bundestag vorgelegt., die letzte zur entschlossenen Umsetzung des Digital Services Act und die Stärkung der zuständigen Aufsichtsbehörden erst vor wenigen Monaten. In der Vergangenheit kam es bereits wiederholt zu strafrechtlichen Verschärfungen im Bereich Hasskriminalität. Aufgabe von Politik ist es, diese Verschärfungen auch bezüglich eines etwaigen, weiteren Reformbedarfs im Blick zu behalten. Dies gilt auch uns insbesondere für den §188 StGB. Neben diesen strafrechtlichen Nachjustierungen bleibt zentral wichtig, Betroffene auch durch andere Maßnahmen wie bspw. erleichterte Melderegistersperren besser zu schützen und Opfer zu stärken, auch durch unabhängige Beratung wie beispielsweise durch NGOs wie Hate Aid. Angriffen auf zivilgesellschaftliche Organisationen, die eine extrem wichtige Arbeit leisten und Opfern Beratung und Hilfe zuteilwerden lassen, stellen wir uns mit aller notwendigen Entschlossenheit entgegen. Gerade im Bereich der Meinungsäußerungen halten wir es auch weiterhin für zentral, als Gesetzgeber zu guten Ausgleichen verschiedener (Grund)rechte zu kommen.
Der § 188 StGB schützt Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, besonders, so der Paragraph, „wenn diese das öffentliche Wirken erheblich erschweren“. Dies gilt für Politiker:innen im Bund, den Ländern und sogar auf kommunaler Ebene. Eine üble Nachrede kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wichtig für uns als SSW ist: Kritik ist nicht strafbar. Im Gegenteil. Demokratie braucht Meinungsfreiheit, Opposition, Kritik und politischen Streit. Aber sie braucht weder Hass noch Hetze. Die bisherigen Regelungen erscheinen uns als teilweise schon recht weitgehend und ausreichend.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt diese Forderung, weist aber darauf hin, dass des dem Landtag aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung verwehrt ist, sich selbst für die Verfolgung von Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens einzusetzen. Dieses ist vielmehr Aufgabe von Justiz und Polizei, die wir jedoch im Rahmen unserer Aufgaben als Gesetzgeber und Zuständigkeit für den Landeshaushalt bei ihrer Arbeit unterstützen.