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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Stärkung des Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein einzusetzen. Dazu zählen unter anderem, aber nicht abschließend:
1. die Aufstellung landeseinheitlicher modularer Katastrophenschutzeinheiten in allen Fachbereichen des Katastrophenschutzes, darunter
1.1 Sanitätszüge,
1.2 Betreuungszüge,
1.3 CBRN-/Gefahrstoffzüge,
1.4 Wasserrettungszüge,
2. die Aufstellung eines Katstrophenschutz-Konzeptes, ähnlich dessen aus Hessen und Niedersachsen, inklusive einer Stärke- und Ausstattungsnachweisung für den Katastrophenschutz (StAN KatS),
3. der öffentliche Zugang zu nicht vertraulichen Informationen und Dokumenten bezüglich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes,
4. die Einrichtung von Katastrophenschutzzentren,
5. die Schaffung und Ertüchtigung von Schutzräumen,
6. die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und den zuständigen Behörden (namentlich der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) in Sachen des Zivilschutzes,
7. die Ermittlung einer belastbaren Zahl der tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte im Katastrophen- bzw. Zivilschutzfall, damit verbunden auch
7.1 die Klärung von Doppelbesetzungen in verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
7.2 die Klärung von Unabkömmlichkeiten wegen Berufen in der Kritischen Infrastruktur,
7.3 die Klärung von Unabkömmlichkeiten aus persönlichen und/oder familiären Gründen,
7.4 die Klärung von Unabkömmlichkeiten aus anderen Gründen,
8. die Ausbildung und Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten und des Regelrettungsdienstes bezüglich sogenannter lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LEBE-Lagen), bspw. Terrorlagen,
9. die Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements, insbesondere im Bevölkerungsschutz und in den Freiwilligen Feuerwehren,
10. die Information der Bevölkerung bzgl. Ehrenamt, Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, sowie persönlicher Krisenvorsorge.
Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Stärkung des Bevölkerungsschutzes auf Ebene des Bundestages und Bundesrates einzusetzen.
Die Linke unterstützt einen starken Bevölkerungsschutz, der auf zivilen, demokratischen und ehrenamtlichen Strukturen aufbaut. Wir fordern mehr Investitionen in den Katastrophenschutz, die Stärkung des Ehrenamts (z. B. durch bessere Rahmenbedingungen, Aufwandsentschädigungen) und Transparenz über die Einsatzkräfte. Allerdings lehnen wir eine Militarisierung des Bevölkerungsschutzes ab.
Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist für uns als Fraktion ein zentrales Anliegen für die nächsten Jahre, um der geänderten Bedrohungslage gerecht werden zu können. Viele der aufgeführten Punkte greifen wichtige Handlungsfelder auf, etwa bei der besseren Koordination von Einsatzkräften, der Weiterentwicklung von Konzepten und der Stärkung des Ehrenamts. Wichtig erscheint es uns, bestehende Strukturen effizienter zu gestalten, Bürokratie abzubauen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ebenen und Organisationen weiter zu verbessern. Unser Fokus liegt daher darauf, vorhandene Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und bestehende Konzepte im Bevölkerungsschutz weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch die Unterstützung des Ehrenamts sowie eine gute Aus- und Fortbildung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verstehen wir als Impulse, die in die laufenden parlamentarischen Beratungen einbezogen und im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und Priorisierung bewertet werden müssen.
In unserem föderalen System sind der Zivil- und Katastrophenschutz teils als Bundes- und teils als Länderaufgabe definiert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) ist ein Bundesamt, das allein vom Bund finanziert wird und überwiegend eine koordinierende Funktion von Bund und Ländern hat. Die Feuerwehren unterstehen allein den Ländern und werden auf kommunaler Ebene verpflichtend durch ehrenamtliche Ortswehren oder hauptamtliche Berufsfeuerwehren gewährleistet. Auf Kreis- und Landesebene haben die Feuerwehren im Katastrophenschutz ergänzende Sonderaufgaben und dienen der landesweiten Koordinierung u.a. auch in Katastrophenschutzzentren der Kreise. Die Spezialfahrzeuge auf Landes- und Kreisebene werden überwiegend gemäß Bund-Länder-Vereinbarungen vom Bund finanziert. Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Bundesanstalt, die allein vom Bund finanziert, unterhalten und eingesetzt wird. Das THW wird im Auftrag der Bundesregierung auch im Katastrophenfall (Tsunamis, Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmungen oder Waldbrände) in Auslandseinsätze geschickt. Das THW und das BBK unterstehen dem Innenministerium des Bundes und spielen eine herausragende Rolle, die prioritär abgesichert ist. Das wird durch die Aussagen im Koalitionsvertrag vom April 2025 deutlich. In dem es heißt: „Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katastrophenschutz des Bundes stärken und die neuen Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern nutzen. Wir stärken das BBK als zentrale Stelle und das THW als operative Einsatzorganisation und sorgen mit einem ‚Pakt für den Bevölkerungsschutz‘ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung und erhöhen das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation.“ Dementsprechend hat die Koalition mit ihren im September und im November 2025 beschlossenen Bundeshaushalten für 2025 und 2026 Wort gehalten: der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat schon für 2025 die Mittel zum Erwerb von Einsatz-Ausstattung beim Technischen Hilfswerk (THW) um 9,7 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsentwurf aufgestockt, für die Arbeit der Ortsverbände des THW zusätzlich 2 Mio. Euro und für das Engagement für die Projektförderung der THW-Jugend, für die Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des THW e.V. sowie für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) jeweils weitere 100.000 Euro beschlossen. Das THW erhält für Neubaumaßnahmen der Liegenschaften seiner Ortsverbände eine Milliarde Euro für Folgejahre, um Investitionen langfristig abzusichern. Im Bundeshaushalt 2026 wurden weitere mehr als 2,8 Mrd. Euro zusätzlich für Baumaßnahmen des Technischen Hilfswerks beschlossen, wovon 2026 zunächst mehr als 85 Mio. Euro zusätzlich für Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall – auch für THW-Ostverbände in Schleswig-Holstein – bereitstehen. Die restlichen 2,74 Mrd. Euro sind als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre bewilligt, mit denen das THW in den nächsten Jahren sämtliche noch verbliebende Liegenschaften aus dem THW-Neubauprogramm finanzieren und umsetzen kann. Damit erfüllt der Bund zu 100 Prozent seine Verpflichtungen aus den Vereinbarungen von Bund und Ländern zum Bevölkerungsschutz.
Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich Initiativen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes auf Landesebene und teilen das Ziel, die Sicherheit und Resilienz der Bevölkerung angesichts wachsender Herausforderungen wie der Klimakrise, zunehmenden Extremwetterereignissen und neuer sicherheitspolitischer Bedrohungen, die von verschiedenen autoritären Ländern mit Großmachtphantasien für unsere Demokratie ausgehen, nachhaltig zu verbessern. Auf diese vielfältigen Bedrohungen unserer Freiheit und unseres Wohlstandes haben wir als Landesgrüne auch durch umfassende Initiativen auf unseren Parteitagen immer wieder hingewiesen – und die Landesregierung, vor allem das zuständige Innenressort, aufgefordert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass einige unserer Vorschläge aufgenommen und teils auch schon umgesetzt wurden. Wir werben dafür, dass weitere Schritte zur Erhöhung von Resilienz und Wehrhaftigkeit angegangen werden. Ein moderner Bevölkerungsschutz erfordert aus unserer Sicht ein koordiniertes, leistungsfähiges und transparentes System, das Bund, Länder und Kommunen eng verzahnt und bestehende Strukturen gezielt weiterentwickelt. Im Deutschen Bundestag haben wir in den vergangenen Monaten gleich mehrere umfassende Initiativen, u.a. zum verbesserten Schutz unserer kritischen Infrastrukturen durch ein echtes Kritis-Dachgesetz, aber auch zur zivilen Verteidigung vorgelegt. Diese finden sich auf den Seiten der Grünen Bundestagsfraktion – mit einordnenden, längeren Texten. Die vorgeschlagene Aufstellung landeseinheitlicher, modularer Katastrophenschutzeinheiten entspricht dem Ansatz der Grünen, Einsatzstrukturen klar, flexibel und bedarfsgerecht zu organisieren. Ebenso wird die Entwicklung eines umfassenden Katastrophenschutzkonzeptes mit einer fundierten Stärke- und Ausstattungsnachweisung von uns als sinnvoll erachtet, um Transparenz über vorhandene Ressourcen zu schaffen und bestehende Lücken gezielt zu schließen. Uns ist dabei besonders wichtig Planung und Vorsorge stärker datenbasiert und vorausschauend auszurichten. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Informationszugänglichkeit und Transparenz sowie zur stärkeren Einbindung der Bevölkerung unterstützen wir, da ein gut informierter und vorbereiteter gesellschaftlicher Umgang mit Krisen ein zentraler Bestandteil resilienter Strukturen ist. Hierauf haben wir immer wieder hingewiesen. Die Einrichtung von Katastrophenschutzzentren und die Modernisierung von Schutzräumen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, müssen jedoch in ein gesamtstaatliches Konzept eingebettet und bedarfsgerecht umgesetzt werden. Besonders wichtig ist uns die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und den sog. „Blaulicht-Organisationen“ wie beispielsweise der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Dazu gehört auch eine realistische Erfassung der tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte, einschließlich der Berücksichtigung von Mehrfachbindungen, Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturen sowie persönlichen Einschränkungen. Nur so lässt sich die Einsatzfähigkeit verlässlich planen. Wir unterstützen zudem die gezielte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften für komplexe und lebensbedrohliche Einsatzlagen sowie eine zeitgemäße Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten und des Rettungsdienstes. Gleichzeitig sehen sie im Ehrenamt das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes und setzen sich daher für bessere Rahmenbedingungen, Anerkennung und Förderung freiwilligen Engagements ein. Auch hierzu haben wir wiederholt entsprechende Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Einige der aufgestellten Forderungen, wie beispielsweise die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen von Bund, Land und Katastrophenschutzorganisationen, Stärkung des Ehrenamts und mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung knüpfen an den bereits bestehenden 10 Punkte Plan Bevölkerungsschutz des Landes an, den auch wir als SSW-Fraktion grundsätzlich unterstützt haben. Aus unserer Sicht gibt es vor allem noch Baustellen bei der zuverlässigen Finanzierung, der Einrichtung von Schutzräumen sowie bei der Ausarbeitung eines landeseinheitlichen Katastrophenschutzkonzepts unter Beteiligung der Kommunen und Hilfsorganisationen. Wir fordern einem modernen, bürgernahen Bevölkerungsschutz, der das Ehrenamt stärkt und Krisenvorsorge als gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft versteht.
Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Staat und Bevölkerung müssen für komplexe Bedrohungslagen gewappnet sein und entsprechende Vorsorge treffen. Daher haben wir als CDU-Landtagsfraktion in den vergangenen Legislaturperioden zahlreiche Maßnahmen und Initiativen vorangetrieben, um den Bevölkerungsschutz gezielt zu stärken. Unter der CDU-geführten Landesregierung weist Schleswig-Holstein schon jetzt einen im Bundesvergleich sehr hohen Standard beim Thema Bevölkerungsschutz auf. Bereits 2021 wurde ein 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Schleswig-Holstein aufgelegt, der sukzessive und konsequent umgesetzt und fortlaufend erweitert wird. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen wurden hunderte Sirenenanlagen und Notfallinformationspunkte im ganzen Land gefördert. Zudem wird die Ausstattung des Katastrophenschutzes fortlaufend modernisiert und ein Katastrophenschutzlager wurde in Betrieb genommen und wird weiter aufgebaut. Mit der eingerichteten Task Force Zivile Verteidigung wird eine enge Vernetzung der beteiligten Akteure sichergestellt. Zur Sensibilisierung und Information der Bevölkerung wurde jüngst eine Risikokommunikationskampagne gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Institutionen gestartet. Zudem wird innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit mit Hochdruck ein nationales Schutzraumkonzept geplant. Wir konnten in den vergangenen Jahren also schon einiges bewegen und werden auch zukünftig nicht nachlassen. Als CDU-Landtagsfraktion sagen wir klar: Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, den Bevölkerungsschutz zu stärken und Schleswig-Holstein bestmöglich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Forderungen uneingeschränkt. In der Tat bedarf es angesichts der geopolitischen Lage und der zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Katastrophen- und Großschadenslagen durch Naturereignisse einer deutlichen Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes, nachdem dieser Bereich der Daseinsvorsorge über viele Jahre vernachlässigt wurde. Erforderlich ist aber auch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken zur Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Bereitschaft von Politik und Bevölkerung, die erforderlichen Investitionen bereitzustellen, zugunsten pragmatischer und effizienter Lösungen auf Standards zu verzichten und letztlich auch den Akteuren mehr rechtlichen Handlungsspielraum einzuräumen.