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Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Landesregierung aufzufordern
1. alle geltenden Landesgesetze, -verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf diskriminierungssensible Sprache zu prüfen, insbesondere Begriffe wie „Schwarzarbeit“.
2. dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die Überschrift „§ 13 Bekämpfung der Schwarzarbeit“ durch „§ 13 Bekämpfung illegaler Beschäftigung“ ersetzt wird,
3. in allen anderen Landesgesetzen und Landesverordnungen dort, wo landeseigene Formulierungen den Begriff „Schwarzarbeit“ enthalten, durch neutrale Begriffe wie „illegale Beschäftigung“ zu ersetzen; offizielle Titel von Bundesgesetzen (z. B. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bleiben als Zitat unverändert,
4. sicherzustellen, dass Webauftritte, Leitfäden und Formulare des Landes Schleswig-Holstein künftig durchgängig diskriminierungssensibel formuliert sind (z. B. „illegale Beschäftigung“ statt „Schwarzarbeit“),
5. gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden und Verkehrsunternehmen dafür zu werben, in Öffentlichkeit und Verwaltung „Fahren ohne Fahrschein“ statt „Schwarzfahren“ zu verwenden; die Strafrechtslage (§ 265a StGB) bleibt unberührt.
Die Linke begrüßt die Initiative, diskriminierende Begriffe aus dem Landesrecht zu tilgen. Sprache schafft Bewusstsein. Wir unterstützen die Änderung von „Schwarzarbeit“ zu „illegaler Beschäftigung“ und „Schwarzfahren“ zu „Fahren ohne Fahrschein“. Dies ist ein Beitrag zu mehr Respekt und Antirassismus.
Wir teilen das Ziel, die landesgesetzlichen Bestimmungen auf diskriminierende Sprache hin zu überprüfen. Der Streichung des Begriffes "Schwarzarbeit" wird abgelehnt; insbesondere auch die Ersetzung mit "illegale Beschäftigung". Beides beschreibt verschiedene Sachverhalte. Nach § 1 Abs. 2 SchwarzarbG leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei die in Nr. 1- 5 näher bezeichneten Pflichten nicht erfüllt. Illegale Beschäftigung übt nach § 1 Abs. 3 insbesondere ein Arbeitgeber auf, der bestimmte Personen(gruppen) ohne die erforderliche Erlaubnis beschäftigt. Beide Begriffe sind daher nicht synonym, sondern im Gegenteil legaldefiniert und bundesweit etabliert; auch im Kontext von EU-Gesetzgebung ist der Begriff etabliert. Eine abweichende Bezeichnung im Landesrecht Schleswig-Holstein ist daher nicht förderlich, auch wenn eine Übernahme aus dem Englischen "nicht deklarierte/angemeldete Arbeit" nicht unmöglich erscheint, aber möglicherweise zu kurz greift. Jedenfalls müsste durch eine Verweisung auf die Legaldefinition im Bundesgesetz jedenfalls mittelbar der Begriff doch noch Verwendung finden. Bezüglich des Begriffs Schwarzfahren und einer Kampagne zur Nutzung eines anderen Begriffes wird angemerkt, dass nach hiesigem Kenntnisstand dieser Begriff durch Verkehrsbetriebe oder staatliche Stellen nicht mehr verwendet wird.
Das Ziel ist selbstverständlich auf eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und diskriminierungsfreie Strukturen hinzuarbeiten. Dazu gehört auch eine inklusive Sprache, welche nicht durch ihre Wortwahl Stereotypen verstärkt oder Personen ausschließt. Die Behörden haben hier mit dem guten Beispiel voranzugehen. Eine flächendeckende Überprüfung und Abänderung aller bestehenden Gesetzestexte ist vermutlich nicht praktikabel. Gleichzeitig sollte aber bei neuen Gesetzen sowie Gesetzesänderungen darauf geachtet werden, dass diskriminierungssensible Sprache genutzt wird. Außerdem wurde bereits mehrmals das Ersetzen des „Rasse“-Begriffs in Artikel 3 des Grundgesetzes diskutiert – dies natürlich ohne den Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu schmälern. Solch eine Änderung wäre ein wichtiges bundespolitische Signal, ist allerdings bislang leider immer gescheitert.
Die Forderungen zur diskriminierungssensiblen Anpassung von Sprache in Gesetzen, Verwaltung und öffentlicher Kommunikation greifen ein reales Problem auf, dass auch wir so wahrnehmen. Sprache prägt Wahrnehmung und kann bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken oder abbauen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir grundsätzlich das Ziel, diskriminierende oder potenziell ausgrenzende Begriffe kritisch zu überprüfen und durch sachlich präzisere sowie inklusivere Formulierungen zu ersetzen. Unser politischer Ansatz geht dabei auch über einzelne Begriffsanpassungen hinaus. Wir setzen uns dafür ein, diskriminierungssensible Perspektiven strukturell in Bildung, Verwaltung und Sicherheitsbehörden zu verankern und bestehende historische sowie gesellschaftliche Ungleichheiten, einschließlich kolonialer Kontinuitäten, aktiv aufzuarbeiten. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung rechtlicher Grundlagen, beispielsweise die kritische Auseinandersetzung mit Begrifflichkeiten wie „Rasse“ im Grundgesetz. Gleichzeitig ist wichtig, dass Maßnahmen rechtssicher und verständlich bleiben, sprachliche Anpassungen sollten daher sorgfältig geprüft und konsistent umgesetzt werden.
Als SSW ist uns eine möglichst diskriminierungsfreie Sprache, auch in Gesetzen und Verordnungen wichtig. 2013 zum Beispiel hat die damalige Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk, also eine SSW-Ministerin, eine Prüfung aller Landesministerien in Schleswig-Holstein veranlasst, deren Zweck es war, in den jeweiligen Ressorts zu untersuchen, welche Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, und Gesetze auf Landesebene ihren Ursprung in der Zeit 1933-1945 haben und noch in Kraft waren. Daraufhin sind eine Vielzahl von Änderungen, Neufassungen oder Aufhebungen vorgenommen worden. Wir sind daher auch in Zukunft offen für weitere Verbesserungen für sprachlich sensible oder diskriminierungsarme Begrifflichkeiten. Der rechtliche Begriff „Schwarzarbeit“, ähnlich dem „Schwarzfahren“, ist aus unserer Sicht nicht der erste, der uns als veränderungswürdig einfallen würden. Die Wurzeln dieser Begriffe sind unseres Wissens nach keine rassistischen und zielen etymologisch nicht auf Hautfarben, bzw. soziale Kategorien ab. In der Sprachwissenschaft existiert die Annahme, dass sie aus dem Rotwelschen stammen und etwas beschreiben, das im Dunkeln, versteckt, vollzogen wurde. Wir kennen allerdings auch die Argumente derer, die sagen, dass Wörter, die „schwarz“ mit etwas Negativem oder Illegalem verbinden, unbewusst rassistische Denkmuster verstärken können und nehmen diese ernst. Schon jetzt als Verkehrsunternehmen besser mit Begrifflichkeiten wie „Fahren ohne Fahrschein“ zu arbeiten unterstützen wir daher.
Aus Sicht der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist diskriminierungssensible Sprache ein zentraler Bestandteil moderner Gesetzgebung und Verwaltungspraxis. Unsere Landesparteitagsbeschlüsse – etwa aus dem Themenfeld Gleichstellung und Antidiskriminierung – fordern eine konsequente Überprüfung von Sprache in Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies korrespondiert mit Initiativen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, etwa im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Rassismus, der ausdrücklich vorsieht, diskriminierende Begriffe in Gesetzen und Verordnungen zu ersetzen sowie Leitfäden für eine rassismuskritische Verwaltungssprache zu entwickeln. Konkret bedeutet dies: Begriffe wie „‚Schwarzarbeit‘“ sollten kritisch hinterfragt und durch neutralere Formulierungen wie „illegale Beschäftigung“ ersetzt werden. Ebenso ist – wie bereits beschlossen – der Begriff „Rasse“ in Landesgesetzen durch alternative Formulierungen zu ersetzen. Weitere Beispiele für erforderliche Umbenennungen sind etwa „Behindertenparkplatz“ (→ „Parkplatz für Menschen mit Behinderungen“) oder binäre Personenbezeichnungen in Gesetzen („der Bürger“) hin zu inklusiven Formen („Bürgerinnen und Bürger“ bzw. geschlechtsneutrale Begriffe). Ziel bleibt eine rechtliche Sprache, die alle Menschen respektvoll und diskriminierungsfrei adressiert. Gleichzeitig ist auf Praxistauglichkeit, Verständlichkeit und eindeutige Normenklarheit zu achten - eine „Verschlimmbesserung“ bringt am Ende keine Hilfe.