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JiL_2025_01_22 Verpflichtende Vorhaltung von AEDs an Schulen und Hochschulen, Arbeitskreis 1

"Verpflichtende Vorhaltung von AED an Schulen und Hochschulen"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Schulen und Hochschulen in Schleswig-Holstein verpflichtet werden einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) vorzuhalten. Hierbei sind die betreffenden Institutionen vom Land zu unterstützen. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, sich für eine verstärkte Aufklärung und Schulung aller Bevölkerungsteile in Sachen Reanimation, sowohl im Land Schleswig-Holstein, als auch bundesweit einzusetzen.

Zwar sind automatisierte externe Defibrillatoren an Schulen und Hochschulen in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zur Reanimation bei plötzlichem Herzstillstand von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften buchstäblich lebensnotwendig. Deshalb können wir diese Forderung der Jugend im Landtag voll und ganz unterstützen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich eine möglichst einfache Bedienung, die Ausstattung mit einer Kindertaste oder Kinderelektroden und eine möglichst zentrale Installation im Schulgebäude. Übergeordnet betrachtet müssen wir hier leider vor zu hohen Erwartungen warnen: So hat zum Beispiel ein Antrag des SSW auf das verbindliche Angebot von Erste-Hilfe-Kursen an Schulen leider keine Unterstützung der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen gefunden. So wichtig die Forderung nach einem verpflichtenden, flächendeckenden Einsatz von AEDs und nach Aufklärung und Schulung aller Bevölkerungsteile in Sachen Reanimation auch ist, scheint uns dieser Hinweis trotzdem wichtig.

SSW-Landtagsfraktion

Die Linke unterstützt die Ausstattung von Schulen und Hochschulen mit Defibrillatoren und die Förderung von Reanimationsschulungen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Die Finanzierung muss vom Land übernommen werden, damit keine zusätzlichen Kosten auf die Bildungseinrichtungen zukommen.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Wir GRÜNE unterstützen das Ziel, im Notfall schnell helfen zu können und die Reanima-tionskompetenz in der Bevölkerung zu stärken. Die Ausstattung von Schulen – und damit auch die Vorhaltung eines AED – liegt allerdings grundsätzlich in der Verantwortung der Schulträger. Um Erste-Hilfe-Kompetenzen an Schulen auszubauen, haben wir dem Deutschen Roten Kreuz Mittel für eine halbe Stelle zur Koordinierung von Erste-Hilfe-Kursen an Schulen zur Verfügung gestellt.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich halten wir den Antrag für sehr sinnvoll und unterstützenswert. Eine hochwertige Laienreanimation und eine gute Ausstattung mit Automatisierten Externen Defibrillator können Leben retten. Das bloße Vorhandensein von Defibrillatoren reicht jedoch nicht aus. Insofern ist eine breite Aufklärung über Reanimation in der Bevölkerung gleichermaßen zentral. So wird nicht nur Wissen vermittelt, vielmehr können auch Ängste abgebaut werden, im Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen zu initiieren. Bundesseitig halten wir eine Beteiligung des Gesundheitsministeriums an einer verstärkten Aufklärung über die Laienreanimation, beispielsweise mittels Ausweitung von Kampagnen zum Beispiel vom Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung, durchaus für vorstellbar.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Bundespolitisch ist durch § 21 SGB VII geregelt, dass das Land „Wirksame erste Hilfe“ an Schulen sichererstellen muss. Für die Schulung des Personals und das Funktionieren der ersten Hilfe ist der Schulträger bzw. die Schulleitung verantwortlich. In Schleswig-Holstein regelt ein Erlass zur „Ersten Hilfe im inneren Schulbereich“ die Ausstattung, eine Anpassung hätte durch die Landesregierung zu erfolgen. Als Bundestagsfraktion unterstützen wir den Wunsch von Jugend im Landtag die Schulen besser auszustatten. Jede Schule hat jedoch individuelle Ansprüche und Gegebenheiten, verschiedene Fachräume oder Sporteinrichtungen. Die Entscheidung über die Anschaffungen sollte daher weiterhin bei der Schulleitung und dem Schulträger liegen.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Schulen und Hochschulen sind Orte, an denen viele Menschen täglich zusammenkommen. Daraus ergibt sich auch eine besondere Verantwortung für Sicherheit, Prävention und gesundheitliche Vorsorge. Junge Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Bildungseinrichtungen auch im Notfall gut vorbereitet sind. Die Stärkung von Gesundheitsprävention und verlässlichen Unterstützungsstrukturen im Bildungsbereich müssen zuverlässig sein. Initiativen zur Verbesserung gesundheitlicher Versorgung sowie zur Förderung von Erste Hilfe-Kompetenzen zeigen, dass Prävention und Handlungssicherheit früh vermittelt werden sollten. Schulen und Hochschulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Die verpflichtende Vorhaltung von Automatisierten externen Defibrillatoren ist ein sinnvoller Baustein zur Verbesserung der Notfallversorge. Entscheidend ist, dass dieser Baustein Teil eines Gesamtkonzeptes ist. Regelmäßige Schulungen, klare landesweite Standards sowie eine gesicherte Finanzierung sind nötig, damit die Einrichtungen keine zusätzlichen Belastungen erfahren.

SPD-Landtagsfraktion

Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich, weil es hier um eine sehr konkrete, lebensrettende Maßnahme geht, bei der im Ernstfall Minuten entscheidend sein können. Ein AED an Schulen und Hochschulen ist eine sinnvolle Grundausstattung – verbunden mit klaren Vorgaben zu Standort, Wartung und regelmäßiger Funktionsprüfung, damit das Gerät im Notfall auch wirklich einsatzbereit ist. Wichtig ist dabei, dass das Land die Einrichtungen nicht mit den Kosten allein lässt, sondern unbürokratisch unterstützt und die Beschaffung zentral erleichtert. Ebenso richtig ist der zweite Teil: Reanimation muss viel stärker in den Fokus rücken, am besten als regelmäßige Schulung in Schule, Ausbildung und Studium, damit Hemmschwellen sinken und mehr Menschen sicher handeln.

FDP-Landtagsfraktion

Die CDU-Fraktion begrüßt einen bedarfsgerechten Ausbau von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) sowie die systematische Stärkung der Erste-Hilfe- und Reanimationsbildung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von AEDs besteht derzeit weder bundesweit noch in Schleswig-Holstein, auch nicht für Schulen oder Hochschulen. Die Entscheidung über die Ausstattung mit AEDs erfolgt bislang im Rahmen der jeweiligen Trägerschaft und Gefährdungsbewertung. Für Schulen ist dabei nach dem Schulgesetz klar geregelt, dass die Schulträger für die sächliche Ausstattung verantwortlich sind, während das Land für pädagogische und personelle Rahmenbedingungen zuständig ist. Eine landesweite Pflicht zur Ausstattung würde daher in die Zuständigkeit der Schulträger eingreifen und diese Struktur berücksichtigen müssen. Vor diesem Hintergrund steht die CDU-Fraktion einer pauschalen Verpflichtung kritisch gegenüber, unterstützt jedoch ausdrücklich eine gezielte und gemeinsam mit den Schulträgern abgestimmte Ausstattung an geeigneten Standorten. Die Fähigkeit zur Laienreanimation ist eine zentrale Kompetenz der Gesundheitsvorsorge und sollte durch praxisnahe Schulungen, etwa in Kooperation mit Hilfsorganisationen, weiter ausgebaut werden.

CDU-Landtagsfraktion