Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Förderung von Schwimmbädern deutlich auszuweiten.
Die Linke fordert eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für Schwimmbäder. Schwimmbäder sind wichtige Orte der Gesundheitsförderung, der Freizeitgestaltung und der sozialen Teilhabe. Besonders im ländlichen Raum müssen sie erhalten und saniert werden.
Wir GRÜNE teilen das Anliegen, Schwimmbäder als wichtige Infrastruktur für Schwimmunterricht, Sport und Daseinsvorsorge zu stärken. Deshalb wird das Land 25 Millionen Euro aus dem Infrastruktursondervermögen für die Modernisierung, den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten bereitstellen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im November für den Bundeshaushalt 2026 bis 2029 ein neues Programm für die Sanierung von kommunalen Schwimmstätten im Umfang von 250 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen beschlossen und zusätzlich zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen 20 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029, die insbesondere den Kindern aus einkommensschwachen Familien und strukturschwachen Regionen zugutekommen sollen. Wir wollen die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserem Land verbessern und dafür auch mobile Schwimmcontainer fördern. Die bereits im September für den Bundeshaushalt 2025 beschlossene „Sportmilliarde“, die insgesamt ab sofort bis 2029 für kommunale Sportstätten von den Städten und Gemeinden beantragt werden kann, ist im Bundeshaushalt 2026 anteilig mit einer zweiten Tranche in Höhe von 333 Millionen Euro bewilligt, wobei den Kommunen für die notwendigen Sanierungen ihrer Sportstätten eine 45-prozentige Förderung des Bundesbauministeriums zur Verfügung steht. Bereits jetzt zeigt sich der hohe Bedarf bei den Kommunen, denn die Anträge übertreffen schon aktuell die vorhandenen Mittel um das 23fache. Das zeigt erneut, dass die Bundesländer wie auch Schleswig-Holsteins Landesregierung sich bei der Unterstützung der Kommunen bei dieser Aufgabe nicht „wegducken“ dürfen, denn in unserem föderalen System sind es eigentlich die Bundesländer, die für Investitionen in den Breitensport für alle Generationen, zur Förderung von Aktivitäten der Schulen, Vereinen und Verbänden per Grundgesetz zuständig sind, während der Bund den Spitzen- und Leistungssport unterstützen muss. Dennoch hat der Haushaltsausschuss für 2025 und 2026 aus der „Sportmilliarde“ zunächst eine erste Tranche von 250 Millionen Euro und dann für 2026 weitere 333 Mio. Euro bewilligt, so das mit insgesamt 583 Millionen dieses bewährte Bundesprogramm zur ´Sanierung kommunaler Sportstätten` (SKS) hervorragend finanziert ist. Antragsberechtigt sind kommunale Träger und die Förderhöhe liegt bei 250.000 Euro bis 8 Millionen Euro, wobei der Bund 45 Prozent der Kosten übernimmt. Die Förderung ist NUR für eine Sanierung und NICHT für Neubauvorhaben von kommunalen Sportstätten möglich. Deswegen ist für alle Kommunen und Vereine jetzt die „Zeit reif“, diese großartigen Fördermittel des Bundes zu nutzen, um fällige Sanierungsmaßnahmen an ihren Schwimm- und Sportstätten umzusetzen. Die Schaffung von Barrierefreiheit, Energieeffizienz und die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit werden bei der Bewilligung besonders berücksichtigt. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Länder und Kommunen sind auch deshalb so wichtig, weil alle Kommunen und die Landesregierung Schleswig-Holsteins diese Mittel jetzt einsetzen können, um die Investitionsmittel des Bundes für Schwimmbäder und Sportstätten damit zusätzlich finanziell zu unterstützen. Wichtig ist auch, dass wir in dieser Legislaturperiode die Städtebauförderung auf 1,58 Milliarden Euro jährlich verdoppelt haben. Dass der Bund in den kommenden drei Jahren über das Sportstättenprogramm 1,25 Milliarden Euro in unsere Sportplätze und Schwimmbäderinvestiert soll dafür sorgen, dass ehrenamtliches Engagement noch mehr Freude und Anerkennung erfährt.
Als SSW unterstützen wir diese Forderung ausdrücklich, denn Schwimmbäder sind im Land zwischen den Meeren kein Luxus, sondern unverzichtbarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie dürfen nicht zum Privileg reicher Kommunen werden. Außerdem sehen wir es als Pflichtaufgabe des Landes an, einen guten Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche durch die Schulen zu gewährleisten. Als SSW fordern wir ein landesweites Schwimmstätten-Kataster, um Investitionen regional gerecht in die Fläche zu bringen. Das Ziel muss die zumutbare Reichweite für jedes Kind sein. Es ist für uns ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass die Schwimmfähigkeit nicht am Wohnort oder am Geldbeutel der Gemeinde scheitert. Statt den Status Quo zu verwalten, muss das Land die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen und der „Sportmilliarde“ konsequent nutzen, um die Kommunen bei Sanierung und Betrieb zu entlasten.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützten wir grundsätzlich das Ziel, die Förderung von Schwimmbädern deutlich auszuweiten, da diese ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind und einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit, sozialem Zusammenhalt und insbesondere zur Schwimmausbildung leisten. Der Zustand vieler Schwimmbäder in Deutschland ist besorgniserregend: Ein erheblicher Teil der Anlagen ist sanierungsbedürftig, vielerorts drohen Schließungen, und steigende Kosten belasten Kommunen und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen eine Haushaltspolitik, die gezielt in die öffentliche Infrastruktur investiert und den Alltag der Menschen konkret verbessert – ausdrücklich auch „im Schwimmbad“. Eine deutliche Ausweitung der Förderung von Schwimmbädern, wie sie von „Jugend im Landtag“ für Schleswig-Holstein vorgeschlagen wird, entspricht daher dem grünen Ansatz, bestehende Investitionsstaus aufzulösen und Kommunen bei der Modernisierung und dem Erhalt ihrer Einrichtungen zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um die Sanierung maroder Bäder, sondern auch um deren energetische Modernisierung im Sinne des Klimaschutzes sowie um sozialverträgliche Eintrittspreise, damit alle Menschen Zugang zu diesen Angeboten behalten. Investitionen in Schwimmbäder müssen allerdings Teil einer umfassenderen Strategie sein, die Bildung, Sport, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet. Schwimmen ist aus ihrer Sicht keine Freizeitluxusleistung, sondern eine grundlegende Fähigkeit, die für Sicherheit und Teilhabe unerlässlich ist. Deshalb sehen wir Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Verantwortung, die finanzielle Grundlage für den Erhalt und Ausbau der Schwimmbadinfrastruktur nachhaltig zu sichern.
Für uns als CDU-Fraktion ist die Förderung von Schwimmsportstätten ein zentrales Anliegen. Dass jedes Kind sicher und angstfrei schwimmen kann, ist gerade im Land zwischen den Meeren auch eine Frage der Sicherheit. Die zentrale Herausforderung bleibt, überall geeignete Sportstätten vorzuhalten. Die CDU-geführte Landesregierung hat sich dieser Herausforderung angenommen und in dieser Legislatur bereits erhebliche Fortschritte bei der Förderung von Schwimmsport und Schwimmsportstätten erzielt und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Trägerkommunen umgesetzt. So wurden über die Schwimmlernoffensive in den vergangenen Jahren über 1,2 Millionen Euro an Fördergeldern bereitgestellt, um die Schwimmausbildung gezielt zu stärken. Davon konnten 20.000 Kinder und Jugendliche profitieren. Zudem wurden aus IMPULS-Mitteln von 2017 bis 2024 mehr als 80 Vorhaben im Bereich der Sanierung von Schwimmsportstätten mit einem Volumen von fast 13 Millionen Euro gefördert. Aktuell hat die Landesregierung, 25 Millionen Euro aus ihrem Anteil des Sondervermögens des Bundes für den Neubau und die Sanierung von Schwimmsportstätten zur Verfügung gestellt. Das Ziel dabei ist, insbesondere zusätzliche Schwimmflächen zu schaffen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat zur aktuellen Situation der Schwimmstätten im Land eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zunächst einmal Informationen über den Ist-Stand der Schwimmstätten im Land und die Situation der Versorgung mit Schwimmkursen sowie des Angebotes an Schulschwimmen zu erhalten. (Drs. 20/4017) Auf der Basis dieser Informationen werden wir konkrete Haushaltsanträge zum Erhalt und, dort wo es notwendig ist, zum Ausbau der Schwimmstätten stellen.