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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 abzusenken. Jugendbeiräte haben das Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat/der Ratsversammlung.
In Schleswig-Holstein kann auf kommunaler Ebene seit 2017 und auf Landesebene seit 2023 mit 16 Jahren gewählt werden (aktives Wahlrecht). Das passive Wahlrecht wurde allerdings nicht auf 16 Jahre abgesenkt. Wir nehmen die Anregung von Jugend im Landtag gerne auf und werden prüfen, unter welchen Bedingungen eine Angleichung des passiven Wahlrechtes auf 16 Jahre möglich ist. Das Rede- und Antragsrecht von Jugendbeiräten in Gemeinde- und Ratsversammlungen begrüßen wir.
Die Linke unterstützt die Absenkung des Wahlalters auf 16 bei Kommunalwahlen und echte Mitbestimmungsrechte für Jugendliche in Kommunen. Jugendbeiräte müssen verbindliche Beteiligungsrechte erhalten, wie Rede- und Antragsrecht, und ausreichend finanziell und personell ausgestattet werden.
Die Möglichkeit, sich bereits mit 16 Jahren für eine Wahl aufstellen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Demokratie und ein Signal aktiver Zukunftsgestaltung. Wir begrüßen den Vorschlag, das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Dadurch erhalten engagierte junge Menschen die Chance, früh Verantwortung zu übernehmen, kommunale Politik mitzugestalten und eigene Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen. Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass alle Generationen gehört werden, und gerade junge Menschen verdienen es, dort mitzuentscheiden, wo Zukunft konkret gestaltet wird.
Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Initiative von Jugend im Landtag, das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken und Jugendbeiräten Rede- und Antragsrechte einzuräumen. Denn klar ist: Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einbringen können. Gerade auf kommunaler Ebene werden Entscheidungen getroffen, die den Alltag junger Menschen direkt betreffen. Deshalb ist es nur folgerichtig, ihnen nicht nur das aktive Wahlrecht zu geben, sondern auch die Möglichkeit, selbst zu kandidieren. Baden-Württemberg ist hier vorangegangen und hat bereits 2013 das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesenkt. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich, denn sie greift ein zentrales Anliegen vieler junger Menschen auf: Sie wollen mitreden und mitgestalten. Das politische Interesse ist da – und es ist oft der erste Schritt zu weiterem Engagement, auch vor Ort. Dieses Engagement sollte ernst genommen und gezielt gestärkt werden. Die kommunale Ebene ist dafür besonders gut geeignet: Hier wird Politik konkret, Entscheidungen sind direkt spürbar. Genau das macht sie zu einem idealen Ort, an dem junge Menschen Verantwortung übernehmen und Demokratie aktiv erleben können. Auch grundsätzlich spricht vieles dafür, das passive Wahlalter zu senken. Wer früh eingebunden wird, bleibt oft langfristig engagiert und fühlt sich stärker mit demokratischen Institutionen verbunden. Gerade mit Blick auf große Zukunftsfragen wie den Klimawandel oder die digitale Transformation ist es nur fair, diejenigen stärker einzubeziehen, die besonders lange mit den Folgen politischer Entscheidungen leben werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, Jugendbeiräte zu stärken. Sie leisten bereits heute wertvolle Arbeit, haben aber oft zu wenig Einfluss. Wenn sie Rede- und Antragsrechte bekommen, können ihre Perspektiven verbindlicher in politische Prozesse einfließen. Das verbessert nicht nur die Entscheidungen selbst, sondern stärkt auch das Vertrauen junger Menschen in unsere Demokratie.
Wir stehen schon lange für eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein und haben erst im Februar einen Antrag mit einer Vielzahl von Vorschlägen eingereicht, um die verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein zu stärken, einen Landesjugendbeirat einrichten und die kommunale Beteiligung abzusichern. Echte Jugendbeteiligung muss flächendeckend, verbindlich und dauerhaft abgesichert sein. 2022 haben wir unter anderem einen Antrag eingereicht, um für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein einen Jugendcheck einzuführen. Für die kommunale Ebene haben wir unter anderem gefordert, die verbindliche Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten gesetzlich sicherzustellen. Dabei sollen klare Mindeststandards für Mitwirkungsrechte, Anhörungspflichten, Rede- und Antragsrechte in kommunalen Gremien festgelegt werden. In diesem Sinne sind wir sehr einig mit dem Antragstext. All dies könnte sich jedoch erübrigen, wenn das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 herabgesenkt wird. Denn wir fordern diese verbindlichen Umsetzungen von Kinder- und Jugendbeteiligung, weil sie nicht, wie Erwachsene, auf jeder Ebene ebenbürtig an demokratischen Prozessen teilhaben können. Würde ein passives Wahlrecht eingeführt werden, wäre sie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eher mit den Beteiligungsverfahren von Senior:innen zu vergleichen – diese sind den Kommunen selbst überlassen.
Kinder und Jugendliche sind eine gesellschaftliche Minderheit und bedürfen eines besonderen Augenmerks. Jede Kommune muss vielfältige Wege finden, junge Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Das gelingt leider nicht immer. Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher unser politisches Ziel. Wir haben in unserem Landtagsantrag (Drucksache 20/4161) im Februar verbesserte Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendbeteiligung gefordert. Wir wollen den § 47f der Gemeindeordnung überprüfen und gegebenenfalls ergänzen. Das wäre zum Beispiel das geforderte Rede- und Antragsrecht der Jugendbeiräte, wie es die Stadt Kiel mit dem Jungen Rat bereits umsetzt. Wir wollen eine landesweite Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Sie soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen systematisch fördern, koordinieren und unterstützen. Unser Antrag wurde leider von CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir werden uns allerdings weiter dafür einsetzen. Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen haben wir Sozialdemokrat:innen bisher nicht näher diskutiert. Wir haben hierbei rechtliche Bedenken. Die Ausübung eines kommunalen Mandates setzt aufgrund der tatsächlichen, finanziellen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Mitglieder kommunaler Vertretungen nach unserer Auffassung die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Dieses gilt umso mehr, als auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Innenverhältnis für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden bei der Mandatsausübung persönlich haftbar gemacht werden können.