Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsfürsorge. Rechtlich sieht das Krankenhausrecht Trägervielfalt vor: kommunale, frei gemeinnützige und private Häuser. In Deutschland gibt es im europäischen Vergleich sehr viele Krankenhäuser pro Einwohner*innen, aber die stationäre Gesundheitsversorgung ist nicht "die Beste". Ziele der aktuellen Krankenhausreform sind Qualitätssicherung, Spezialisierung aber auch Zentralisierung. Ausnahmen für sicherstellungsrelevante Krankenhäuser sind möglich und das ist für unser Flächenland Schleswig-Holstein wichtig und richtig.
Diese Idee ist für den SSW alles andere als neu und grundsätzlich ganz in unserem Sinn. Leider wird uns aber regelmäßig entgegnet, dass eine Rücküberführung jeglicher Gesundheitsinfrastruktur in die öffentliche Hand utopisch bzw. eine Träumerei ist. Die Kosten für die geforderte flächendeckende Umwandlung wären natürlich wirklich enorm. Noch dazu werden viele Einrichtungen bekanntlich zunehmend renditeorientiert geführt, so dass es starke Interessen für einen Erhalt von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in privater Hand gibt. Wir werden uns aber selbstverständlich weiter im Sinne der Antragstellenden einsetzen und sehen hier insbesondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung bzw. die angeregte Vergabepraxis erhebliches Potenzial.
Die Linke fordert die Überführung privater Krankenhäuser in öffentliche Hand. Gesundheit ist eine öffentliche Aufgabe, kein Geschäft. Wir brauchen eine gemeinwohlorientierte Krankenhauslandschaft mit ausreichend Personal und guter Bezahlung.
Wir teilen die Grundüberzeugung des Antrags: Gesundheit darf nicht von Renditeinteressen bestimmt werden. Krankenhäuser erfüllen einen öffentlichen Auftrag und dürfen nicht wie gewöhnliche Wirtschaftsunternehmen behandelt werden. Deshalb sollten öffentliche und freigemeinnützige Träger gestärkt und weitere Fehlanreize durch reine Gewinnorientierung zurückgedrängt werden. Auch die SPD hat sich programmatisch immer wieder dafür ausgesprochen, öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und Renditedruck im Gesundheitswesen zurückzudrängen. Für die konkrete Krankenhausplanung sind jedoch die Landesbehörden zuständig und nicht der Bund. Aus pragmatischer Sicht würden wir vorsichtiger formulieren als der Antrag selbst. Eine pauschale Überführung aller privaten Krankenhäuser in öffentliche Hand ist nach unserem Eindruck weit weg von dem zu sein, was politisch durchsetzbar ist. Am sinnvollsten scheint uns daher: Keine weiteren Privatisierungen bedarfsnotwendiger Krankenhäuser, öffentliche und freigemeinnützige Träger stärken und Rekommunalisierungen dort erleichtern, wo sie zur Sicherung der Versorgung sinnvoll sind.
Als Grüne Bundestagsfraktion halten wir eine bedarfsgerechte, hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung für ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Anspruch, medizinische Versorgung konsequent an den Bedürfnissen der Menschen und nicht primär an wirtschaftlichen Interessen auszurichten, teilen wir grundsätzlich. Gleichwohl sehen wir die pauschale Forderung, alle privaten Krankenhäuser schrittweise in öffentliche Trägerschaft zu überführen und künftig keine privaten Träger mehr zuzulassen, differenziert. Unseres Erachtens steht sie auch ein Stück weit im Widerspruch zu Forderung 59. Das deutsche Gesundheitssystem ist historisch durch eine Trägervielfalt geprägt, in der öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen nebeneinander bestehen. Diese Vielfalt kann – bei klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen – zur Qualität, Innovation und Versorgungssicherheit beitragen. Entscheidend ist aus unserer Sicht daher weniger die Eigentumsform als vielmehr die konsequente Ausrichtung der Finanzierung und Steuerung am Gemeinwohl. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand wäre eine flächendeckende Überführung privater Krankenhäuser in öffentliche Trägerschaft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden, deren Tragfähigkeit sorgfältig geprüft werden müsste.
Der Verkauf der kommunalen Imland-Kliniken in Rendsburg-Eckerförde an einen privaten Träger hat uns als SPD sehr getroffen. Und es ist sehr bedauerlich, dass das Krankenhaus Geesthacht nicht rekommunalisiert werden konnte. Für uns ist die Gesundheitsversorgung ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Pandemie hat es uns gelehrt: Kommunale Häuser haben ein klares Verantwortungsgefühl für die Gesundheitsversorgung der Region. Wo zunehmend Hausärzte fehlen, kompensieren sie mit der Organisation von medizinischen Versorgungszentren. Deshalb machen wir uns für die kommunalen Kliniken stark. Wo es finanziell tragfähig und politisch gewollt ist, begrüßen wir die Kommunalisierung von Krankenhäusern und erwarten hierfür entsprechende Unterstützung seitens der Landesregierung.