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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert eine Ergänzung des Briefwahlverfahrens durch ein digitales Angebot zu prüfen. Bei positiv ausfallender Prüfung soll Folgendes bezweckt werden:
1. Vereinfachung des Verfahrens der Briefwahl durch benutzerfreundliche Digitalisierung
2. Reduzierung des bürokratischen Mehraufwandes sowie Abschaffung übermäßigen Papierverbrauches durch Erstellen zahlreicher Wahlunterlagen für das Briefwahlverfahren bei Wahlen
Die Digitalisierung ermöglicht auch moderne Formen der Bürger*innenbeteiligung und Teilhabe. Ein moderner Staat ermöglicht nicht nur digitale Behördengänge, sondern passt auch demokratische Prozesse an das digitale Zeitalter an. Dennoch sehen wir noch Herausforderungen, die bei digitalen Wahlen – und nichts anderes ist ein digitales Angebot zur Briefwahl – gelöst werden müssen. Grundsätzlich unterliegen Wahlen in Deutschland den Grundsätzen der freien, geheimen und gleichen Wahl. Das Zustandekommen des Wahlergebnisses muss für alle Wähler*innen nachvollziehbar und öffentlich kontrollierbar sein. Digitale Wahlprozesse müssen diese Grundsätze abbilden, um rechtssichere Ergebnisse erzielen zu können. Angesichts der hybriden Bedrohung durch Russland und auch der Unterstützung antidemokratischer, rechtsextremer Parteien durch ausländische Akteure ergeben sich zudem weitere Herausforderungen. So müssen die verwendeten IT-Systeme für digitale Wahlen besonders vor Cyberangriffen und Einfluss von außen geschützt werden. Grundsätzlich stehen wir digitalen Wahlen aber offen gegenüber und werden gemeinsam beraten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um rechtssichere Wahlen auch mit digitalen Mitteln anbieten zu können.
Die Linke unterstützt die Prüfung digitaler Briefwahlverfahren, um Papier zu sparen und den Zugang zu erleichtern. Datenschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit müssen gewährleistet sein. Eine reine Online-Wahl darf es nicht geben, solange nicht alle Menschen gleichermaßen Zugang haben.
Die aktuelle Bundeskoalition ist klar in ihrer Aussage: Das Ziel ist eine „zunehmend antragslos[e] [...] und rein digital[e]“ Verwaltung (Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Zeilen 2156f.). Dies gilt natürlich auch in Bezug auf Wahlen, so will die Koalition bei den Sozialwahlen eine Online-Option ergänzend zur Briefwahl ermöglichen (Koalitionsvertrag, Zeile 473). Es steht außer Frage, dass die Briefwahl – egal ob für Kommunal, Landtag- oder Bundestagswahlen – unkompliziert und schnell online beantragt werden können muss. Ob die Wahlen an sich zum Teil oder komplett digital durchgeführt werden sollen, ist eine andere Frage. Digitale Wahlen haben viele Vorteile, wie verbesserte Barrierefreiheit, weniger Papieraufwand und eine automatisierte Auszählung, aber auch potenzielle Nachteile, da sie Cyberangriffen ausgesetzt werden können und eine Hürde für Menschen mit weniger Computerkenntnissen darstellen können. Bezüglich Cybersicherheit hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mehrere Projekte durchgeführt, welche die technischen Sicherheitsmaßnahmen und Risiken untersuchen. Letzten Endes muss die Bevölkerung Vertrauen in die Sicherheit und Korrektheit des Wahlprozesses und der -ergebnisse haben, weil diese das Herz unserer Demokratie darstellen. Da die Sicherheits- und Vertrauensaspekte elementar sind, müssen sich alle anderen Aspekte wie bürokratischer Aufwand, Kosten und Papierverbrauch, an diesen orientieren und sich ihnen unterordnen.
Zur Briefwahl gibt es sicherlich geteilte Meinungen. Insgesamt können wir einen Anstieg der Briefwählerinnen und -wählern feststellen. Sie wird gut angenommen und viele wählen dieses Wahlmodell immer wieder, aus Überzeugung. Wir als SSW-Fraktion unterstützen es, wenn die Möglichkeiten einer digitalen Wahl ganz grundsätzlich geprüft werden. Dazu wäre es unabdingbar, dass hier bundesweit eine einheitliche Regelung bestünde. Außerdem müsste das Wahlrecht geändert werden. Daraus folgt gewiss ein langwieriges Verfahren. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die Digitalisierungsbeispiele von staatlichen Abläufen, in der jüngsten Vergangenheit nicht den gewünschten Effekt hatten. Oftmals wurde analoge Bürokratie durch digitale ersetzt. Für den Bürger und die Bürgerin wurde die gewünschte Anwendung nicht in allen Fällen unkomplizierter. Daher halten wir das derzeitige System für aktuell am standhaftesten.
Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns grundsätzlich für eine umfassende Digitalisierung des Staates ein. Diese soll Prozesse vereinfachen und Ressourcen schonen. So haben wir im Jahr 2024 die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angestoßen. Durch diese Reform wurden Bürger*innen und Verwaltungen entlastet, Open-Source-Programme gefördert, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gestärkt sowie der Datenschutz und die IT-Sicherheit in der Verwaltung verbessert. An diese Fortschritte wollen wir anknüpfen und sehen weiterhin großen Handlungsbedarf. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind hoch, und wir begleiten ihre Arbeit kritisch. Die Digitalisierung der Briefwahl bzw. der Bundestagswahl insgesamt ist dabei voraussichtlich eine der letzten Maßnahmen im Bereich der Staatsdigitalisierung, da zunächst größere Teile der Verwaltung digitalisiert werden müssen. In Bezug auf konkrete Forderungen zur Digitalisierung der Briefwahl in Schleswig-Holstein verweisen wir jedoch auf die Zuständigkeit der Landespolitik.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, staatliche Prozesse nachhaltig und ressourcenschonend auszugestalten. Moderne, digitale Prozesse sind unerlässlich, um Effizienz und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Dennoch stehen wir der Einführung einer digitalen Briefwahl zum jetzigen Zeitpunkt eher kritisch gegenüber. In einer Zeit, in der Cyberangriffe auf staatliche Institutionen, Wirtschaft und Wissenschaft zunehmen, ist die Anfälligkeit digitaler Wahlsysteme ein erhebliches Risiko. Ausländische Akteure versuchen bereits heute gezielt, demokratische Prozesse zu destabilisieren. Eine digitale Briefwahl würde ein attraktives Ziel für solche Angriffe darstellen. Zudem müssen auch bei einem digitalen Verfahren die Wahlrechtsgrundsätze geachtet werden. So wird bei der analogen Briefwahl die geheime Wahl durch das bewährte System der zwei Umschläge gesichert, das eine Trennung von Wähleridentität und Stimmabgabe ermöglicht. Eine vergleichbar transparente und manipulationssichere Trennung müsste auch in einem digitalen System gewährleistet sein. Dies stellt derzeit eine enorme technische und systemische Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund wäre die Einführung einer digitalen Briefwahl gegenwärtig mit großen Unsicherheiten verbunden. Dies muss sorgsam durchdacht werden und bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Der Aspekt des Papierverbrauchs bei der Briefwahl ist uns bewusst. Deshalb plädieren wir für nachhaltigere Alternativen im analogen Prozess.
Die SPD-Landtagsfraktion befürwortet grundsätzlich die Nutzung digitaler Technik im Wahlverfahren. Neben der Gewährleistung der Grundsätze der Freiheit und der Wahl und des Wahlgeheimnisses sowie dem Schutz vor Manipulation des Wahlergebnisses ist hier aber auch der Erhalt eines analogen Zuganges zur Briefwahl erforderlich. Zudem müsste dann ein einheitliches digitales Wahlverfahren geschaffen werden, dass nicht nur bei den Landeswahlen und Abstimmungen (Landtagswahl, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahlen und Volksabstimmungen), sondern auch bei der Bundestags- und Europawahl zur Anwendung kommt. Eine nur auf Schleswig-Holstein begrenzte „Insellösung“ lehnen wir ab. Hierfür sind Anpassungen in den Wahlgesetzen von Bund und Ländern erforderlich.