Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

JiL_2025_01_34 Neu Unisex-Sanitäreinrichtungen im öffentlichen Raum, Arbeitskreis 2

"Unisex-Sanitäreinrichtungen im öffentlichen Raum "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, die verpflichtende Einrichtung von geschlechtsneutralen Sanitäranlagen in Gebäuden, die in kommunaler Hand oder Eigentum des Landes Schleswig-Holsteins sind, einzuführen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für geschlechtsneutralen Sanitäranlagen in allen öffentlichen Gebäuden einzusetzen.

=> Der AK empfiehlt die Annahme des Antrags in geänderter Fassung.

Diese Forderung von Jugend im Landtag unterstützen wir von Grüner Seite ausdrücklich und werden uns für geschlechterneutrale und inklusive Toiletten als Ergänzung zu bisherigen Sanitäranlegen einsetzen.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Linke befürwortet geschlechtsneutrale Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden. Dies ist ein Beitrag zur Inklusion von trans, inter und nicht-binären Menschen sowie zur Enttabuisierung von Geschlechtervielfalt. Die Umrüstung muss mit angemessener Finanzierung erfolgen.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Die verpflichtende Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitäranlagen in Gebäuden des Landes und der Kommunen wäre ein wichtiges Signal für Gleichberechtigung und gesellschaftliche Vielfalt. Geschlechtsneutrale Toiletten tragen dazu bei, Diskriminierung und Ausgrenzung zu verringern und schaffen sichere Räume für non-binäre, inter- und trans*Personen. Öffentliche Einrichtungen sollen Orte sein, an denen sich alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität respektiert und geschützt fühlen können.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Wir begrüßen die Initiative zur stärkeren Berücksichtigung geschlechtsneutraler Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden, als wichtigen Beitrag zu mehr Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe. Insbesondere der Abbau von Barrieren und Diskriminierung im öffentlichen Raum ist ein zentrales Anliegen, das wir ausdrücklich unterstützen. Die Einführung von Unisex-Sanitäreinrichtungen sollte daher sinnvoll in ein umfassendes Konzept integriert werden. Wir befürworten geschlechtergerechte Lösungen, einschließlich Unisex- und Frauenurinalen sowie einer angemessenen Ausstattung mit Hygieneartikeln. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, bestehende Ungleichheiten abzubauen und die Nutzung öffentlicher Toiletten für alle Menschen angenehmer und zugänglicher zu gestalten. Dazu gehören auch barrierefreie und inklusive Angebote (wie z. B. das Projekt „Toiletten für alle. Insgesamt unterstützen wir die Zielrichtung der Forderung, sehen jedoch die Notwendigkeit, diese in eine ganzheitliche Strategie zur Verbesserung der öffentlichen Sanitärversorgung einzubetten.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Die Einrichtung von geschlechtsneutralen oder Unisex-Toiletten ist einfach nur logisch. Es gibt mehr als zwei Geschlechter. Es sollte mehr als zwei Toilettenräume geben. Wir haben uns daher schon für die Aufnahme von All-Gender-Toiletten in das Musterraumprogramm ausgesprochen, um in Schulen mit einem guten Beispiel voranzugehen. Für Neubauten und Toilettensanierungen in öffentlicher Hand sprechen wir uns dafür aus, diese von Anfang an verpflichtend mit einzuplanen und auch im Altbestand muss hier nachgezogen werden.

SSW-Landtagsfraktion

Aus Sicht der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist die Einführung geschlechtsneutraler bzw. Unisex-Sanitäranlagen Ausdruck einer modernen Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. Übertragen auf den öffentlichen Raum bedeutet dies: Öffentliche Infrastruktur muss inklusiv gestaltet werden. Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich daher dafür ein, Barrieren – auch für queere und nichtbinäre Menschen – abzubauen. Konkrete Fortschritte wären möglich bei landeseigenen Liegenschaften wie Hochschulen, Gerichtsgebäuden oder Behördenzentren sowie in kommunalen Einrichtungen: Rathäuser, Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder oder Kulturzentren. Besonders bei Neubauten und Sanierungen sollte verbindlich vorgesehen werden, zusätzlich zu bestehenden Anlagen geschlechtsneutrale Sanitärbereiche einzurichten. Mit dem Antrag „Sensibilität für queere Vielfalt an Schule fördern“ (Drucksache 20/4106) im Februar 2026 haben wir uns für die Aufnahme von Unisex-Toiletten in das Musterraumprogrammstark gemacht. Damit verbindet die SPD Schleswig-Holstein den Anspruch, öffentliche Räume sicher, diskriminierungsfrei und alltagstauglich für alle Menschen zu gestalten, ohne dabei ein Gefühl der Unsicherheit entstehen zu lassen.

SPD-Landtagsfraktion

Die FDP-Landtagsfraktion steht für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft und unterstützt das Anliegen, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Sanitäranlagen zu ermöglichen. Geschlechtsneutrale Sanitärangebote können als sinnvolle Ergänzung insbesondere dort, wo sie praktikabel und bedarfsgerecht umgesetzt werden können, angesehen werden. Gleichzeitig spricht sich die FDP-Landtagsfraktion gegen starre und pauschale Verpflichtungen aus. Es ist zielführender, Kommunen und öffentliche Träger vor Ort entscheiden zu lassen, welche Lösungen am besten zu den jeweiligen Gegebenheiten passen. Dabei sollten sowohl Aspekte der Inklusion als auch Fragen der Sicherheit, Privatsphäre und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Bürokratische Vorgaben sollten möglichst gering gehalten und stattdessen flexible und praxistaugliche Lösungen ermöglicht werden.

FDP-Landtagsfraktion

Wir lehnen die verpflichtende Einführung geschlechtsneutraler Sanitäranlagen in allen Gebäuden, die in kommunaler Hand oder Eigentum des Landes Schleswig-Holstein sind, ab. Eine solche pauschale Vorgabe verkennt, dass wir bei der Vielzahl an betroffenen Gebäuden mit unterschiedlichen baulichen, organisatorischen und vor allem finanziellen Gegebenheiten arbeiten müssen. Eine flächendeckende Umrüstung würde erhebliche Kosten verursachen, ohne dass bisher der tatsächliche Bedarf flächendeckend belastbar ermittelt ist. Gleichzeitig erkennen wir, dass die bisherigen bau- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an sanitäre Anlagen relativ unflexibel sind. Wir befürworten daher eine flexiblere Ausgestaltung der Bereitstellung von sanitären Anlagen. Hierzu kann beispielsweise die Vereinfachung des Ersatzes einzelner Toiletten durch eine Unisex-Toilette gezählt werden.

CDU-Landtagsfraktion