Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

JiL_2025_01_35 Ausbau von Schutzräumen und Berichterstattung, Arbeitskreis 2

"Ausbau von Schutzräumen und Berichterstattung "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den weiteren Ausbau von Schutzräumen für Menschen, betroffen von häuslicher Gewalt, sowie die verbesserte und deutlichere Berichterstattung über z.B. (versuchte) Femizide voranzutreiben.  


Die Linke fordert mehr Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen, Kinder und Männer sowie eine bessere Berichterstattung über Femizide. Wir brauchen eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, ausreichend Frauenhäuser, Beratungsstellen und Täterarbeit.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren die Zahl der landesgeförderten Frauenhausplätze von 386 auf aktuell 426 erhöht. In den nächsten Jahren werden bis zu 200 weitere Plätze dazu kommen. Dabei sollen die besonderen Bedarfe von Frauen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen, Personen aus dem Bereich von Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie der Bedarf an Schutzwohnungen Berücksichtigung finden . Mit dem neuen Gewalthilfegesetz des Bundes werden zudem erstmalig Bundesmittel für den Schutz und die Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt bereits gestellt.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Häusliche Gewalt ist kein privates, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. In Deutschland wird statistisch gesehen jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Femizide sind keine Einzelfälle, sie sind das sichtbarste Ende einer langen Gewaltspirale. Genau deshalb brauchen wir eine deutlichere, konsequentere Berichterstattung über diese Fälle, auch über versuchte Femizide. Wer Gewalt nicht benennt, macht sie unsichtbar. Und wer sie unsichtbar lässt, lässt sie geschehen. Schutzräume retten Leben. Frauenhäuser, Beratungsstellen und Notunterkünfte sind für Betroffene oft der einzige Ausweg aus einer akuten Gewaltsituation. Doch leider übersteigt der Bedarf das Angebot bei weitem, was sich unbedingt ändern muss. Für den Bundeshaushalt 2026 haben wir im Haushaltsausschuss konkret 150 Millionen Euro für die Förderung der Sanierung von Frauenhäusern in Deutschland beschlossen. Denn obwohl der Aufbau zusätzlicher Frauenhäuser von den Kommunen und der Landesregierung dringend in Angriff genommen werden muss, ist es ebenso relevant, die bestehenden Frauenhäuser – überwiegend aus den 90er Jahren – mit teils hohem Investitionsstau zu sanieren und damit die vorhandenen Plätze für Frauen und Kinder zu erhalten und ggfs. zu erweitern. Schleswig-Holstein muss diese Initiative aufgreifen und den Ausbau von Schutzräumen im Land aktiv vorantreiben. Auf Bundesebene handeln wir: Mit dem vor kurzem überarbeiteten Gewaltschutzgesetz, der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter, der anonymen Spurensicherung ohne Strafanzeige und einem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Schutzlücken konsequent. Denn Gewalt gegen Frauen findet heute nicht nur in der Wohnung statt, sondern findet auch im digitalen Raum statt. Die Probleme von Stalking, Deepfakes und digitale Bedrohungen gehen nicht zurück, sondern nehmen weiter zu. Die Landesregierung in Kiel sollte diese Bundesimpulse auf Landesebene mit eigenen Maßnahmen weiter ergänzen und verstärken.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Als Grüne Bundestagsfraktion setzten wir uns entschieden für einen umfassenden und wirksamen Schutz von Menschen ein, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative von „Jugend im Landtag“ ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es zentral, dass jede betroffene Person – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Wohnort – im Ernstfall schnellen und unbürokratischen Zugang zu sicheren Schutzunterkünften und qualifizierter Beratung erhält. Mit dem Gewalthilfegesetz wurde hierfür ein wichtiger Schritt erreicht, indem erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen und die Finanzierung des Hilfesystems gemeinsam von Bund und Ländern gestärkt wird. Gleichzeitig sehen wir weiterhin erheblichen Handlungsbedarf: Die bestehenden Kapazitäten in Frauenhäusern und Schutzwohnungen reichen vielerorts noch immer bei Weitem nicht aus, und Betroffene werden noch immer aus Platzmangel abgewiesen. Daher unterstützen wir ausdrücklich den weiteren Ausbau von Schutzräumen sowie eine bedarfsgerechte Planung und Finanzierung. Auch eine bessere Datengrundlage und Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich (versuchter) Femizide, ist aus ihrer Sicht notwendig, um das Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen und gezielte Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. Auch hierfür haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder eingesetzt, denn Studien und Lagebilder zeigen, dass Gewalt gegen Frauen weiterhin zunimmt und oft im Verborgenen bleibt, weshalb Transparenz und öffentliche Aufmerksamkeit entscheidend sind. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem, das entschlossen bekämpft werden muss. Neben dem Ausbau von Schutzangeboten gehören dazu Prävention, konsequente Strafverfolgung und die vollständige Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie der sogenannten „Istanbul-Konvention“.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Fast täglich wird in Deutschland ein Femizid begangen. Wir akzeptieren das nicht. Die Zahlen häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt sind über die Jahre immer weiter angestiegen und auch in Schleswig-Holstein ist weiterhin zusätzlich von hohen Dunkelziffern auszugehen. Wir sind in Schleswig-Holstein besonders in den letzten Jahren auch durch eine gute Zusammenarbeit über fraktionsgrenzen hinweg vorangekommen. Hervorzuheben sind der Ausbau der Frauenhausplätze, das Hochrisikomanagement und die Fußfessel für Täter. Wir als SSW stehen hinter jedem einzelnen dieser Schritte. Aber es ist auch klar: Keine Ebene darf hier nachlassen. Zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt müssen wir gemeinsam und parteiübergreifend auch in Zukunft massiv investieren und der Istanbul-Konvention in ihren Vorgaben folgen.

SSW-Landtagsfraktion

Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es ein zentrales Anliegen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das entschlossenes Handeln auf allen Ebenen erfordert. Der Ausbau von Schutzräumen wie Frauenhäusern ist hierbei ein wichtiger Baustein. Die CDU-geführte Landesregierung hat in den letzten Jahren den Zustand zahlreicher Frauenhäuser in Schleswig-Holstein durch das IMPULS-Programm enorm verbessert und zusätzliche neue Schutzräume geschaffen. Aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes werden weitere 30 Millionen Euro in den Ausbau von 200 weiteren Frauenhausplätzen investiert. Gleichzeitig reicht es nicht, nur auf Schutzräume zu setzen. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben daher in den vergangenen Jahren bereits mehrere Initiativen zur Verbesserung des Gewaltschutzes angestoßen. Hierbei ist beispielsweise das Hochrisikomanagement ein zentrales und wichtiges Instrument. Zudem haben wir die gesetzliche Grundlage zum Einsatz der Fußfessel in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking geschaffen. Für uns ist klar: Effektiver Gewaltschutz erfordert ein Zusammenspiel aus Prävention, konsequenter Intervention und ausreichenden Schutzangeboten. Diesen Weg setzen wir auch zukünftig mit voller Kraft fort.

CDU-Landtagsfraktion

Aus Sicht der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind der konsequente Ausbau von Schutzräumen für Betroffene häuslicher Gewalt sowie die Schaffung verbesserter Datengrundlagen zu Femiziden zentrale sozialpolitische Aufgaben. Die SPD-Fraktion setzt sich seit Jahren für eine Stärkung der Frauenfacheinrichtungen und Beratungsstrukturen ein. So wurde etwa im parlamentarischen Kontext wiederholt die Unterstützung und Weiterentwicklung von Frauenhäusern und Hilfesystemen eingefordert, auch im Zusammenhang mit bundesweiten Angeboten wie dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Wir unterstützen parlamentarisch als behördenübergreifendes Verfahren bei Fällen häuslicher Gewalt das Hochrisikomanagement (HRM), das darauf abzielt, schwerste Gewalttaten oder Tötungsdelikte durch eine möglichst frühzeitige Risikoanalyse und koordinierte Maßnahmen zu verhindern. Auch hier besteht der Bedarf einer stetigen Weiterentwicklung. Aktuell sehen wir großen Handlungsbedarf im Bereich von „digitaler Gewalt“. Hier ist uns eine Aktualisierung des Strafrechts sowie der Ausbau niedrigschwelliger Hilfen für Betroffene wichtig. Darüber hinaus unterstützen wir durch Initiativen die klarere strafrechtliche Einordnung geschlechtsspezifischer Tötungen, um Femizide sichtbar zu machen und damit durch Herstellung von Transparenz einen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen beizutragen. Insgesamt verfolgen wir damit einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention, Ausbau von Schutzräumen und verbesserter Berichterstattung zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

SPD-Landtagsfraktion