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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene sowie im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeiten dafür einzusetzen, dass die wöchentliche Arbeitszeit minderjähriger Auszubildender entsprechend der verlängerten Pausenzeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 11 JArbSchG) angepasst und damit reduziert wird.
Ziel ist es, eine arbeitszeitliche Gleichstellung von minderjährigen und volljährigen Auszubildenden im tatsächlichen Tagesumfang zu erreichen.
Die Linke unterstützt die Reduzierung der Arbeitszeit für minderjährige Auszubildende, um Überlastung zu vermeiden und die Vereinbarkeit von Ausbildung, Berufsschule und Freizeit zu verbessern. Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss konsequent angewendet und verschärft werden.
Die Zielsetzung der Forderung, eine arbeitszeitliche Gleichstellung von minderjährigen und volljährigen Auszubildenden im tatsächlichen Tagesumfang zu erreichen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient Unterstützung. Zugleich ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine bundesrechtlich geregelte Problematik handelt, da Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzvorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen.
Verlängerte Pausenzeiten sind wichtiger Teil der erhöhten Schutzstandards für minderjährige Arbeitnehmer, so auch für minderjährige Auszubildende. Vom Grundsatz her ist es deshalb verständlich, dass ein Störgefühl entsteht, wenn Arbeitsschutzregeln für minderjährige Auszubildende in der Praxis zu längerer Anwesenheit minderjähriger Auszubildender an der Arbeitsstelle im Vergleich zu volljährigen Auszubildenden führt. Dieser Punkt wurde an den fachpolitisch zuständigen Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion mit Bitte um Prüfung weitergeleitet. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche, in der wir die arbeitnehmerrechtlichen Errungenschaften unbedingt verteidigen müssen, lohnt sich ein genauer Blick auf alle beteiligten Gruppen – so auch auf minderjährige Arbeitnehmer und Auszubildende.
Gern wollen wir uns dafür einsetzen, die Arbeitszeit für minderjährige Auszubildende so anzupassen, dass diese nicht durch die verlängerte Pause eine halbe Stunde länger im Betrieb bleiben müssen als die volljährigen Kollegen. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz großzügige Pausen für minderjährige Auszubildende vorsieht. Der Arbeitsschutz soll an dieser Stelle nicht aufgeweicht werden. Dass dann aber der 16-jährige Azubi noch 30 Minuten bleiben muss, während der 18-jährige Azubi schon nach Hause geht, erscheint auch uns widersinnig. Eine flexibel umsetzbare Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für minderjährige Auszubildende um 2,5 Stunden in Betrieben, in denen es nicht ohnehin für alle eine 60- minütige betriebliche Mittagspause gibt, erscheint uns angemessen und kommt den jungen Menschen zugute.
Wir Bundesgrünen haben uns auch schon mit dem Thema befasst. Ricarda Lang hat dazu im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage gestellt. Auch wir sehen ein Ungleichgewicht darin, dass volljährige Auszubildende und Beschäftigte bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden ihren Arbeitstag nach 8,5 Stunden beenden können, während Jugendliche aufgrund der strengeren Pausenregelungen mindestens neun Stunden im Betrieb verbleiben müssen. Innerhalb der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird daher die Auffassung vertreten, dass eine mögliche Lösung darin bestehen könnte, den besonderen Gesundheitsschutz für Jugendliche genauer umzusetzen. Ein Ansatz wäre, die zusätzlichen Pausenanforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes künftig auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Die Regelungen zu Ruhepausen minderjähriger Auszubildender sind bundesrechtlich im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert und damit einer direkten Einflussnahme durch das Land Schleswig-Holstein entzogen. Änderungen an diesen Regelungen können daher nur auf Bundesebene erwirkt werden. Die konkreten Arbeitszeiten von Auszubildenden werden entweder tariflich oder individuell vertraglich geregelt. Grundsätzlich teilen wir das Anliegen, die Bedingungen für junge Menschen in der Ausbildung zu verbessern. Als Fraktion setzen wir uns dafür ein, Schleswig-Holstein fit für die Arbeit der Zukunft zu machen – dazu gehört ausdrücklich auch die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen. Wir unterstützen New-Work-Initiativen und setzen uns auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der europäischen Vorgaben ein. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Flexibilisierungen stets zum Schutz und im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestaltet werden – das gilt selbstverständlich in besonderem Maße für Minderjährige.
Die SPD-Fraktion setzt sich grundsätzlich für gute Ausbildungsbedingungen, den Schutz junger Menschen sowie eine faire Gestaltung der Arbeitszeit ein. Aktuell gilt für Minderjährige eine Höchstgrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden täglich. Durch die verlängerten Pausenzeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergibt sich jedoch eine faktisch höhere Gesamtbelastung im Vergleich zu volljährigen Auszubildenden. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht sachgerecht und sollte auch aus unserer Sicht entsprechend angepasst werden. Wichtig ist dabei eine praxisnahe Umsetzung in enger Abstimmung mit Betrieben, Kammern und Gewerkschaften, um sowohl den Schutz der Auszubildenden als auch die Anforderungen der Ausbildungsbetriebe zu berücksichtigen. Wir setzen uns darüber hinaus für eine Ausbildung in Teilzeit ein, um Arbeitszeiten individuell zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Lebensumständen, wie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu verbessern. Langfristig verfolgen wir zudem das Ziel einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, um Arbeitnehmerinnen angesichts steigender Belastungen spürbar zu entlasten. Dieses Ziel soll im Dialog mit Arbeitgeberinnen, Gewerkschaften und Expert*innen weiterentwickelt werden und ist Teil eines umfassenden Ansatzes – nicht die alleinige Antwort auf den Fachkräftemangel.