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JiL_2025_01_55 Neu Verpflichtende dauerhafte Ansprechpersonen für autistische und neurodivergente Kinder und Jugendliche an Schulen, Arbeitskreis 3

"Verpflichtende dauerhafte Ansprechpersonen für autistische und neurodivergente Kinder und Jugendliche an Schulen "

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, verpflichtende externe Ansprechpersonen für neurodivergente Schüler*innen (wie beispielsweise autistiche Schüler*innen oder Schüler*innen, welche von ADHS betroffen sind) einzurichten. Dieses Angebot sollte transparent an den Schulen kommuniziert werden. Ziel soll es sein, dass Schülerinnen, Schüler und Jugendliche in jeder Schule eine vertrauensvolle und speziell geschulte Ansprechperson finden, die bei Fragen, schulischen Problemen, Mobbing, Diskriminierung und ähnlichen Themen Unterstützung bietet.

An Schulen gibt es bereits etablierte Strukturen wie Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeit sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. über Schulpsychologen), die weiter gestärkt und besser sichtbar gemacht werden sollten, statt verpflichtend neue externe Ansprechpersonen an jeder Schule einzuführen. Allerdings haben wir Grüne uns für eine Anhörung zu diesem Thema (Neurodivergente Schüler*innen) im Bildungsausschuss ausgesprochen und werden das Thema weiterhin diskutieren und schauen, was wir an Schulen hier noch positiv verändern können.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Linke unterstützt die Einrichtung von speziell geschulten, externen Ansprechpersonen für neurodivergente Schüler*innen. Inklusion muss an Schulen gelebt werden. Dazu gehören auch barrierefreie Informationen und die Sensibilisierung des gesamten Schulpersonals.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Die Einrichtung von verpflichtenden externen Ansprechpersonen für neurodivergente Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Anliegen für ein inklusives Bildungssystem in Schleswig-Holstein. Das aktuelle System bietet vielen neurodivergenten Kindern und Jugendlichen nicht die spezialisierten Unterstützungen, die sie benötigen. Eine speziell geschulte und vertrauensvolle Ansprechperson an jeder Schule könnte bei schulischen Herausforderungen, Fragen zur neurodivergenten Identität, Mobbing und Diskriminierung beratend zur Seite stehen. Besonders wichtig ist dabei auch die transparente Kommunikation. Nur wenn das Angebot allen bekannt ist, können Schülerinnen und Schüler, sowie ihre Familien davon profitieren. Mit dieser Maßnahme wird in die Chancengleichheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler investiert und junge neurodivergente Menschen erhalten die Unterstützung, die sie für ihren schulischen Erfolg und ihre persönliche Entwicklung brauchen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zu einer inklusiven und gerechteren Gesellschaft geleistet.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Der SSW begrüßt die Forderung nach verpflichtenden externen Ansprechpersonen für neurodivergente Schülerinnen und Schüler. Neurodivergenz – ob Autismus, ADHS oder andere neurologische Ausprägungen – ist keine „Krankheit“, sondern eine Form menschlicher Vielfalt. Unsere Schulen sind jedoch oft noch auf eine starre „Norm“ ausgerichtet. Das führt dazu, dass talentierte junge Menschen aufgrund von Reizüberflutung, starren Strukturen oder Unverständnis scheitern oder Opfer von Mobbing werden. Neurodivergenz erfordert spezifisches Wissen über Reizverarbeitung, exekutive Funktionen und alternative Kommunikationswege. Lehrkräfte sind oft überlastet und nicht tiefgreifend genug geschult. Externe Experten können hier gezielte Strategien zur Bewältigung des Schulalltags anbieten (z.B. Nachteilsausgleich, Rückzugsräume). Für die Umsetzung ist wichtig, dass das Bildungsministerium klare Qualifikationsprofile für diese Ansprechpersonen festlegt. Sie müssen pädagogisch-psychologisch geschult und im Bereich Neurodiversität zertifiziert sein. Diese Stellen dürfen dann aber nicht aus den knappen Budgets der Schulen oder Schulträger bezahlt werden. Das Land Schleswig-Holstein muss hierfür einen eigenen Haushaltstitel schaffen. Die Ansprechpersonen müssen eng mit Autismus-Zentren, dem schulpsychologischen Dienst und den Jugendhilfeträgern vernetzt sein, um eine lückenlose Unterstützungskette zu gewährleisten. Inklusion bedeutet nicht, dass alle das Gleiche tun, sondern dass jeder das bekommt, was er braucht, um erfolgreich zu sein. Die Einrichtung spezialisierter Ansprechpersonen ist ein Akt der Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen eine Schule, die Neurodiversität als Stärke begreift und niemanden aufgrund seiner neurologischen Identität zurücklässt.

SSW-Landtagsfraktion

Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich für starke Schulen für alle Kinder ein und hat in der vergangenen Wahlperiode beispielsweise das Startchancenprogramm mit 20 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Daran gilt es anzuknüpfen und gleichzeitig den Fokus stärker auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen zu legen. Wir fordern mehr Stellen für Schulsozialarbeit, Schulpsycholog*innen sowie für Inklusion in multiprofessionellen Teams. Zu diesen Teams gehört auch entsprechend geschultes Personal, das gezielt auf die Bedürfnisse neurodivergenter Kinder eingehen kann. Grundsätzlich liegt die konkrete Gestaltung des Bildungssystems in Schleswig-Holstein jedoch nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Daher verweisen wir auf die Verantwortung der Landespolitik.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Immer mehr Kinder und Jugendliche erhalten die Diagnose einer Neurodivergenz. Das heißt nicht, dass die Kinder zwangsweise schlechter im Unterricht sein müssen, sondern dass Schule anders auf diese Kinder reagieren muss. Eine erste Möglichkeit, um neurodivergenten Schüler*innen zu helfen, wäre eine vertrauensvolle (qualifizierte) Ansprechperson zu benennen, die beraten kann oder Erfahrungswissen an Klassenlehrkräfte weitergeben kann. Um eine positive, inklusive Schulkultur zu gewährleisten ist allerdings mehr als das nötig. Deshalb fordert die SPD-Fraktion unter anderem: Ein flächendeckendes Screening in der ersten Klasse, um eventuelle Unterstützungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen, Fortbildungen für das Lehrpersonal, die transparente und unbürokratische Gewährung von Nachteilsausgleichen und die Aufnahme von Ruheräumen in das Musterraumprogramm (Drs. 20/3870). Hierfür sind auch allgemeingültige Handreichungen sinnvoll, um Informationen und Anlaufstellen bereitzustellen. Eine inklusive Schule ist eine Schule, die allen Kindern die Möglichkeit bietet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei zu entfalten und zu entwickeln. Dabei darf nicht entscheidend sein, welche Fähigkeiten ein Kind mitbringt, sondern wie es bestmöglich individuell unterstützt und gefördert werden kann.

SPD-Landtagsfraktion