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Der Landtag Schleswig-Holstein setzt sich gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesrat dafür ein, dass pflanzliche Lebensmittel, die als Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel dienen, hinsichtlich der Umsatzbesteuerung gemäß § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) gleichbehandelt werden. Ziel ist es, dass für pflanzliche Ersatzprodukte der jeweils für das tierische Äquivalenzprodukt geltende Umsatzsteuersatz – regulär oder ermäßigt – gleichermaßen Anwendung findet.
Die CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein spricht sich gegen eine gezielte steuerliche Begünstigung hochverarbeiteter Fleischersatzprodukte aus. Eine Gleichstellung im Umsatzsteuerrecht allein mit dem Ziel, bestimmte Konsumformen politisch zu fördern, halten wir für nicht zielführend. Steuerpolitik darf nicht zum Instrument einer einseitigen Lenkung von Ernährungsgewohnheiten werden. Gerade bei stark verarbeiteten pflanzlichen Ersatzprodukten ist zudem nicht pauschal nachgewiesen, dass sie gesundheitlich oder ökologisch grundsätzlich vorteilhafter sind als tierische Produkte. Viele dieser Produkte weisen einen hohen Verarbeitungsgrad, lange Zutatenlisten und komplexe Produktionsketten auf. Eine steuerliche Privilegierung allein aufgrund ihrer pflanzlichen Basis greift daher zu kurz und würde der Vielfalt moderner Ernährungsformen nicht gerecht. Aus Sicht der CDU sollte der Fokus nicht auf der Bevorzugung einzelner Produktkategorien liegen, sondern auf der Stärkung regionaler und saisonaler Lebensmittel insgesamt. Wer auf heimische Erzeugnisse setzt, unterstützt kurze Transportwege, transparente Produktionsstandards und eine starke Landwirtschaft vor Ort. Nachhaltigkeit entsteht vor allem durch bewusste Kaufentscheidungen zugunsten regionaler Wertschöpfung und saisonaler Produkte, unabhängig davon, ob diese tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sind. Wir stehen für eine verlässliche und systematische Steuerpolitik statt für punktuelle Anpassungen zugunsten einzelner Marktsegmente. Eine gesunde, nachhaltige Ernährung wird nicht durch steuerliche Sonderregelungen für hochverarbeitete Ersatzprodukte erreicht, sondern durch Aufklärung, Transparenz und die Stärkung regionaler Lebensmittelproduktion.
Die Linke fordert die Gleichstellung der Umsatzsteuer für pflanzliche Alternativen, um eine pflanzenbasierte Ernährung zu fördern und Tierleid zu reduzieren. Der ermäßigte Steuersatz sollte für alle Grundnahrungsmittel gelten, unabhängig von der Herkunft.
Zur Zeit gibt es in Deutschland eine ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Grundnahrungsmittel. Dieser gilt allerdings nicht für verarbeitet Produkte. Als solche gelten zum Beispiel Pflanzendrinks oder auch so genannte "Fleischersatzprodukte". Aus Sicht von Menschen, die sich vegan, vegetarisch oder überwiegend vegetarisch ernähren, ist dies ungerecht. Auch in Hinblick auf eine unter Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutzaspekten sinnvolle Reduzierung des Fleischkonsums insgesamt ist das kontraproduktiv. Allerdings verursachen stark verarbeitete pflanzliche Produkte aufgrund des Energieverbrauchs bei der Verarbeitung tatsächlich mehr Klimaschäden als unverarbeitete oder wenig verarbeitete eiweißhaltige pflanzliche Produkte (Z.B. Veggy-Burger im Vergleich zur Erbsensuppe). Wir halten eine Reform der Besteuerung im Bereich der Lebensmittel für geboten. Dabei sind neben den genannten weitere Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits müssen Lebensmittel bezahlbar bleiben, andererseits müsste der Wegfall von Steuereinnahmen durch andere steuerliche Maßnahmen kompensiert werden.
Der Anteil von Menschen und insbesondere Jugendlichen, die sich zur Unterstützung des Tierwohls, des Umwelt- und Klimaschutzes oder auch aus gesundheitlichen Gründen vegetarisch oder vegan ernähren und auf pflanzliche Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel zurückgreifen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Damit wird auch ein Beitrag zur nachhaltigeren Ernährung geleistet. Das Anliegen, pflanzliche Lebensmittel, die als Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel dienen, umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln, ist deshalb sinnvoll und wünschenswert, gerade auch, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrung und Ungleichheiten kommt und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen oder Überzeugung nicht-fleischlich ernähren, nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich greift in Deutschland schon seit 1968 für viele Nahrungsmittel ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent (geregelt im §12 des Umsatzsteuergesetzes Anlage 2). Hierzu zählen u.a. Zucker, Mehl, Gemüse und Obst, Milch, Käse, Butter, Fleisch, Fisch, rohe Eier und Honig. Unterschieden wird auf dieser gesetzlich bindenden Liste nicht, ob ein Produkt pflanzlich oder tierisch ist, sondern ob und wie es verarbeitet wird und zolltariflich einzuordnen ist. Obwohl z.B. Produkte wie Seitan und Tofu bei Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf der Liste noch nicht erwähnenswert schienen, unterliegen sie heute in nicht oder wenig weiterverarbeiteter Form derselben steuerlichen Entlastung (also einem Steuersatz von 7%) wie z.B. ein Stück Fleisch. Die Gleichbehandlung der beschriebenen Produkte aufgrund der Verarbeitung ist an vielen Stellen höher als oft vermutet. Nachbesserungsbedarf besteht vor allem bei pflanzlichem Ersatz für Milch und Milchprodukte wie z.B. Hafer- und Sojamilch, da Getränke mit der Ausnahme von Milch, Milchmischgetränken und reinem Leitungswasser laut geltendem Gesetz immer mit 19% Umsatzsteuer belegt sind. Hier kann argumentiert werden, dass z.B. Menschen mit Laktoseintoleranz (aber auch Vegetarierinnen und Vegetarier) einen Nachteil haben. Um dieses Thema anzugehen, bedarf es einer gesellschaftlichen Debatte und im Anschluss gegebenenfalls einer politischen Neudefinition der begünstigten Produktgruppen. In dieser Legislaturperiode ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene durch den Koalitionsvertrag allerdings nicht vorgesehen.
Als SSW unterstützen wir die Forderung nach einer steuerlichen Gleichbehandlung aller gesunden Grundnahrungsmittel inklusive tierischer Alternativen in Form von pflanzlichen Ersatzprodukten. Es ist weder zeitgemäß noch logisch erklärbar, warum für Kuhmilch oder Haferjoghurt der ermäßigte Steuersatz gilt, während für Hafer- oder Soja-Drinks der volle Steuersatz fällig wird. Als Partei, die eine gesunde und nachhaltige Ernährung für alle Einkommensschichten ermöglichen will, unterstützen wir daher eine Reform des Umsatzsteuergesetzes, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und faire Preise für alle Grundnahrungsmittel zu schaffen – unabhängig davon, ob sie tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sind. Gleichzeitig stärkt eine Angleichung den fairen Wettbewerb und unterstützt den strukturellen Wandel in der Landwirtschaft. Wenn wir in Schleswig-Holstein den Anbau heimischer Eiweißpflanzen fördern wollen, müssen wir auch die bürokratischen Hürden für deren Endprodukte abbauen. Eine gerechte Steuerpolitik muss die Lebensrealität der Menschen und die Anforderungen an eine moderne Landwirtschaft widerspiegeln.
Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass pflanzliche Lebensmittel hinsichtlich der Umsatzbesteuerung gemäß § 12 UStG denselben Steuersatz erhalten wie vergleichbare tierische Lebensmittel derselben Produktkategorie. Ziel ist es, pflanzliche Produkte umsatzsteuerlich den jeweils vergleichbaren tierischen Produkten gleichzustellen, sodass stets der gleiche Steuersatz - regulär oder ermäßigt - Anwendung findet. Eine Nullbesteuerung für Obst, Gemüse, Vollkorngetreide, Nüsse, Hülsenfrüchte und Wasser steht auf der Forderungsliste der Bürger*innen. Im Gegenzug würden Zucker sowie tierische Produkte der Haltungsstufe 1 und 2 mit 19 Prozent besteuert. Fleisch- und Milchersatzprodukte sollen in die Liste der Grundnahrungsmittel aufgenommen werden. Wir fordern, dass sich die Gleichwertigkeit der Ernährungsformen auch in den Steuersätzen widerspiegeln muss. Für eine Nullbesteuerung von Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten hat sich der ehemalige Ernährungsminister Özdemir öffentlich ausgesprochen. Wir begrüßen den Vorschlag sehr.
Aus Sicht der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist Ernährungsgerechtigkeit ein zentraler Bestandteil sozialer Politik. Gesunde und nachhaltige Ernährung muss unabhängig vom Einkommen zugänglich sein. Dazu gehört ausdrücklich auch die steuerliche Gleichbehandlung pflanzlicher Ersatzprodukte. Im schleswig-holsteinischen Landtag hat die SPD-Fraktion zuletzt mehrere Initiativen eingebracht, die in diese Richtung weisen. Beispielhaft ist der Antrag „Bericht zur Situation und Arbeit der Familienzentren in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 20/4076) aus Februar 2026, der Fragen der sozialen Teilhabe stärkt und auch Ernährungsfragen durch den Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Familien adressiert. Ebenso legt weitere parlamentarische Arbeit – etwa im Kontext schulischer Ernährung – den Fokus auf gesunde nachhaltige Lebensmittelversorgung. Einer Reform des § 12 UStG hinsichtlich der steuerlichen Gleichbehandlung pflanzlicher Alternativen von tierischen Vergleichsprodukten stehen wir positiv gegenüber: Ziel ist eine faire, sozial gerechte und ökologische Ausgestaltung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die nachhaltige Ernährung nicht benachteiligt, sondern aktiv zu deren Förderung beiträgt.