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JiL_2025_01_61 Unterstützung von Krankenhäusern, Arbeitskreis 3

"Unterstützung von Krankenhäusern"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Krankenhäuser (insbesondere solche, die in kommunaler Hand liegen) finanziell und durch Bürokratieabbau auch organisatorisch stärker entlastet werden, um möglichst viele und möglichst breit aufgestellte Kliniken im ländlichen Raum langfristig zu erhalten.

Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsfürsorge. Rechtlich sieht das Krankenhausrecht Trägervielfalt vor: kommunale, frei gemeinnützige und private Häuser. In Deutschland gibt es im europäischen Vergleich sehr viele Krankenhäuser pro Einwohner*innen, aber die stationäre Gesundheitsversorgung ist nicht "die Beste". Ziele der aktuellen Krankenhausreform sind Qualitätssicherung, Spezialisierung aber auch Zentralisierung. Ausnahmen für sicherstellungsrelevante Krankenhäuser sind möglich und das ist für unser Flächenland Schleswig-Holstein wichtig und richtig.

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach Meinung des SSW gehört die Gesundheitsversorgung zur Daseinsvorsorge. Daher sollen Krankenhäuser ebenso wenig wie z.B. Pflegeeinrichtungen renditeorientiert arbeiten müssen. Wenn auch immer seltener der Fall, ist eine öffentliche bzw. kommunale Trägerschaft daher der Idealfall für uns. Doch unabhängig von der Trägerschaft ist es selbstverständlich richtig, Krankenhäuser finanziell und durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu entlasten. Den Wunsch der Jugend im Landtag nach möglichst vielen und breit aufgestellten Kliniken im Land, teilen wir voll und ganz. Dies würde möglichst kurze Wege und eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krankenhausstrukturreform des Bundes stellt diese Forderung die Landesregierung allerdings vor zusätzliche Herausforderungen. Denn es steht zu befürchten, dass hiermit nicht nur der Wegfall vieler Klinikstandorte, sondern auch eine zusätzliche Konzentration durch die Spezialisierung vieler Kliniken verbunden ist. Wir werden uns daher weiter dafür stark machen, dass die Wege für die Menschen im Land zumutbar bleiben und ihre Versorgung gesichert ist.

SSW-Landtagsfraktion

Die Linke fordert die Sicherung der Krankenhäuser, insbesondere in kommunaler Hand. Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung, die Krankenhausreform des Bundes muss die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen, nicht Profitinteressen. Bürokratieabbau darf nicht zu Lasten der Patient*innen gehen.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Wir unterstützen das Anliegen, Krankenhäuser, gerade im ländlichen Raum, finanziell und organisatorisch zu entlasten. Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen für die Menschen verlässlich erreichbar bleiben, auch außerhalb der Ballungsräume. Aus unserer Sicht ist es richtig, wirtschaftlichen Druck zu verringern, unnötige Bürokratie abzubauen und die Versorgung vor Ort zu stabilisieren. Genau in diese Richtung zielt auch die Krankenhausreform des Bundes mit mehr Vorhaltefinanzierung, weniger reinem Fallzahlendruck und einer besseren Absicherung der Versorgung im ländlichen Raum. Gleichzeitig gilt: Gute Versorgung bedeutet nicht, dass jedes Krankenhaus alles anbieten muss. Entscheidend ist, dass die Grund- und Notfallversorgung wohnortnah gesichert wird, während spezialisierte Leistungen dort gebündelt werden, wo Qualität und Patientensicherheit dies erfordern. Aus unserer Sicht kommt es deshalb auf eine kluge Balance an: verlässliche Versorgung in der Fläche, weniger ökonomischer Druck auf die Kliniken und zugleich hohe medizinische Qualität.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns für eine verlässliche, flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ein – gerade im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Anliegen, Krankenhäuser, insbesondere in kommunaler Trägerschaft, finanziell zu stabilisieren und organisatorisch zu entlasten. Viele Kliniken stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, was die Versorgungssicherheit gefährden kann. Daher sehen wir erheblichen Reformbedarf, um Krankenhäuser von einem rein ökonomischen Wettbewerb zu entlasten und stärker an Versorgungsbedarfen auszurichten. Wir wollen die Finanzierung der Kliniken grundlegend verbessern, unter anderem durch die Einführung von sogenannten „Vorhaltepauschalen“. Dadurch sollen Krankenhäuser künftig nicht mehr ausschließlich nach Fallzahlen vergütet werden, sondern auch für das Vorhalten wichtiger Versorgungsstrukturen – ein entscheidender Schritt, um gerade kleinere Häuser im ländlichen Raum zu sichern. Gleichzeitig sprechen wir uns für einen gezielten Bürokratieabbau aus, um medizinisches Personal zu entlasten und mehr Zeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu schaffen. Zugleich ist für uns klar, dass eine sinnvolle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft notwendig ist. Dazu gehören regionale Versorgungskonzepte, eine bessere Vernetzung mit ambulanter Versorgung sowie klare Qualitätsstandards. Unser Ziel bleibt eine wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen und gleichzeitig spezialisierte Leistungen zu bündeln, um die Qualität der Behandlung auf diesem Weg stetig zu verbessern.

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Wir Sozialdemokrat:innen fordern angesichts drohender Insolvenzen und hoher Defizite eine zukunftsfeste Aufstellung der Krankenhäuser, Planungssicherheit und eine verlässliche Gesundheitsversorgung. Daher haben wir uns für eine Krankenhausreform auf Bundesebene eingesetzt. Zentrale Elemente der Reform sind die Einführung von Leistungsgruppen, eine konsequente Qualitätsorientierung sowie eine Vorhaltevergütung, die wirtschaftliche Stabilität ermöglicht. Der Bundesrat hat dieser Reform zugestimmt. Nun muss die schwarz-grüne Landesregierung diese umsetzen. Zeitlich hinkt die Landesregierung anderen Bundesländern wegen ihrer langen Blockadehaltung hinterher. Die Krankenhausplanung muss in Schleswig-Holstein endlich bedarfsgerecht im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgen. Dazu gehört auch eine gute Kommunikation mit den Kliniken, allen weiteren Akteuren im Gesundheitswesen und vor allem den Bürgerinnern und Bürgern. Das vermissen wir bisher.

SPD-Landtagsfraktion

Die CDU-Fraktion setzt sich klar für eine flächendeckende und verlässliche medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein ein – insbesondere im ländlichen Raum. Krankenhäuser leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Eine stärkere finanzielle Unterstützung sowie der gezielte Abbau bürokratischer Hürden können dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Kliniken zu sichern und ihre Arbeit zu erleichtern. Gleichzeitig ist entscheidend, die Krankenhausstrukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, um eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig zu gewährleisten. Unser Fokus liegt darauf, Versorgungssicherheit und Qualität miteinander zu verbinden. Dazu gehört auch, bestehende Standorte sinnvoll zu stärken, Kooperationen auszubauen und Strukturen so auszurichten, dass Patientinnen und Patienten wohnortnah und zugleich auf hohem medizinischem Niveau versorgt werden können.

CDU-Landtagsfraktion

Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlich und organisatorisch leistungsfähigen Betrieb der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein so zu gestalten, dass eine spürbare Entlastung erreicht wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung im Flächenland Schleswig-Holstein mit seinen Inseln und Halligen gesichert bleibt. Dabei kommt es auf einen auskömmlichen finanziellen Rahmen für Betriebs- und Investitionskosten an. Viele Krankenhäuser stehen seit mehreren Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Deshalb müssen Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur gestärkt, bürokratische Belastungen wirksam reduziert und die Krankenhäuser bei der Bewältigung der laufenden Herausforderungen spürbar entlastet werden. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion birgt auch die inzwischen auf Bundesebene überarbeitete Krankenhausreform weiterhin erhebliche Unsicherheiten, die eine sachgerechte Umsetzung im Rahmen der Planungshoheit des Landes erschweren. Strukturveränderungen sind angesichts des doppelten demografischen Wandels – einer älter werdenden Gesellschaft bei zugleich zunehmendem Fachkräftemangel – erforderlich. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Versorgung im ländlichen Raum ausgedünnt wird. Entscheidend sind eine gute Erreichbarkeit, eine verlässliche Grund- und Regelversorgung sowie eine Kooperation zwischen den Krankenhausstandorten. Dazu gehört für uns auch, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb die Forderung eingebracht, Gewinne der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zusätzlich und zweckgebunden für die Krankenhausfinanzierung einzusetzen.

FDP-Landtagsfraktion

Gerade durch die ländliche Struktur Schleswig-Holsteins ist dem SSW eine wohnortnahe, menschengerechte Gesundheitsversorgung sehr wichtig. Wir setzen uns dafür ein, dass Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum gestärkt und vom Bund finanziell besser ausgestattet werden. Auch wenn es für planbare Eingriffe eine Spezialisierung und Zentralisierung geben kann, muss eine stationäre Versorgung in allen Regionen sichergestellt werden. Der Bund darf die Länder und Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.

Stefan Seidler, Abgeordneter des SSW im Bundestag