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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für verbesserte Möglichkeiten des Schwimmunterrichts an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe 1 einzusetzen. Hierzu zählen etwa, den Beruf als Sportlehrkraft bzw. die Ausbildung als Badefachmeister*in attraktiver zu machen, Schwimmbäder stärker finanziell zu unterstützen sowie verbindliche Ziele für den Lehrplan (Seepferdchen mit Abschluss der dritten Klasse, Bronze mit Abschluss der fünften Klasse). Grundschulen sollen außerdem bei Bahnzeiten priorisiert werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die später nach Deutschland einwandern, soll es gesonderte, kostenlose Schwimmkurse geben, sodass alle Kinder in Deutschland die Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen.
Die Linke unterstützt den Ausbau des Schwimmunterrichts. Schwimmen lernen ist eine Überlebensfähigkeit. Wir fordern mehr Schwimmbäder, attraktive Ausbildungen für Lehrkräfte und Fachangestellte, ausreichende Finanzierung und kostenlose Schwimmkurse für alle Kinder.
Wir GRÜNE unterstützen das Ziel, dass alle Kinder möglichst früh sicher schwimmen lernen. Dafür braucht es vor Ort ausreichend Wasserflächen, Personal und verlässliche Rahmenbedingungen in den Schwimmbädern – hier stoßen viele Kommunen und Einrichtungen aktuell an Kapazitäts- und Finanzierungsgrenzen. Deshalb setzen wir darauf, Schwimmunterricht und Schwimmförderung schrittweise auszubauen und die Infrastruktur zu stärken: Das Land wird 25 Millionen Euro aus dem Infrastruktursondervermögen für die Modernisierung, den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten bereitstellen.
Die Sicherheit und Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sind ein hohes Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge. Angesichts der wachsenden Zahl von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern am Ende der Grundschulzeit ist die Forderung, den Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein zu priorisieren, ausdrücklich zu begrüßen. Für viele Kinder, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, mit Migrationsgeschichte oder körperlichen Einschränkungen, bietet der schulische Schwimmunterricht oftmals die einzige Möglichkeit, überhaupt schwimmen zu lernen. Eine Ausweitung des Unterrichts um zwei zusätzliche Jahre kann entscheidend dazu beitragen, dass mehr Kinder Schwimmabzeichen erwerben und sich früher sicher im Wasser bewegen. Schwimmen zu können bedeutet nicht nur Sicherheit, sondern auch Teilhabe, an Freizeitaktivitäten, am Schulleben und an gesellschaftlicher Integration. Besonders wichtig ist daher auch, dass für Kinder und Jugendliche, die erst später nach Deutschland kommen, kostenlose, gezielte Schwimmangebote geschaffen werden. So wird sichergestellt, dass alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Zeitpunkt des Zuzugs, die gleiche Chance erhalten, schwimmen zu lernen. Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten -Schwimmbäder“ werden 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt, um die Infrastruktur dafür zu gewährleisten. Qualifizierten Lehrkräften gute Arbeitsbedingungen im Lehrbetrieb zu bieten ist darüber hinaus unabdingbar.
Die Forderung von Jugend im Landtag den Schwimmunterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 zu verstärken, wird vom SSW unterstützt. Die Umsetzung scheitert zurzeit daran, dass es zu wenig Ausbildende und Sportlehrer für den Schwimmunterricht gibt. Die Landesregierung hat zwar zugesagt, dass es im Bereich der Schwimmstätten eine Finanzierung geben soll, jedoch ist es mehr als fraglich, inwieweit die Mittel ausreichen. Um sich einen Überblick über die Situation der Schwimmstätten zu verschaffen, benötigen wir ein landesweites Schwimmstätten-Kataster. Nur dann können die Defizite herausgearbeitet werden und festgestellt werden, wo es Schwimmstätten in erreichbarer Nähe gibt und wo weitere Bedarfe sind. Denn es ist nicht rentabel und kann nicht zugemutet werden, dass bspw. 2 Stunden Fahrzeit für eine Stunde Schwimmunterricht eingeplant werden müssen. Als Land zwischen den Meeren ist es wichtig, dass unsere Kinder Schwimmfähig gemacht werden. Das gilt für alle Kinder bei uns im Land. Um die Schwimmstätten auf Vordermann zu bringen und in ausreichendem Maße vorzuhalten, benötigen wir eine umfangreichere Finanzierung und hier sind Land und Bund gefordert.
Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützten wir die Forderung nach mehr Erste-Hilfe-Kursen für Schüler*innen. Gesundheitsthemen sollten mehr an Schulen thematisiert werden. Grundschulkinder sollten wissen, dass man den Rettungsdienst mit 112 ruft. Schüler*innen an weiterführenden Schulen sollten in meinen Augen zumindest Grundkenntnisse bei der ersten Hilfe haben. Und auch Themen wie Blutspende, oder Organspende sollten thematisiert werden. Denn: Erste Hilfe in all seinen Facetten rettet im Zweifelsfall Leben. Doch sogar bei Erwachsenen herrscht Unsicherheit, ob sie im Ernstfall kompetente Ersthelfer*innen wären. Deswegen ist uns Grünen eine regelmäßige Auffrischung enorm wichtig. Im Erwachsenenleben genauso wie an Schulen. Die Ausgestaltung und Finanzierung der Lehrpläne liegt jedoch in der Verantwortung der Länder, weshalb an dieser Stelle an die Landesregierung zu verweisen ist.
Jedes Grundschulkind muss Schwimmen lernen. Durch diese simple Maßnahme wird nicht nur das Baden oder Kanufahren sicherer. Darüber hinaus lernen die Kinder auch eine interessante Sportart kennen, womit gleichzeitig ihre Gesundheit gefördert und der Bewegungsdrang befriedigt wird. Es ist die Aufgabe der Landesregierung für ausreichend Schwimmstätten in allen Kreisen mit genügend qualifiziertem Personal zu sorgen, denn zu viele Grundschulen können aufgrund dieser fehlenden Ressourcen keinen Schwimmunterricht anbieten. Um mehr Kindern die Möglichkeit zu geben Schwimmen zu lernen, will die SPD entstehende Fahrtkosten zu Schwimmstätten erstatten, mehr Personal für den Schwimmunterricht gewinnen und die Schwimmfähigkeit von Schulkindern flächendeckender prüfen (Drs. 20/824). Es ist nur sinnvoll und gerecht, wenn eingewanderte Kinder auch im höheren Alter dieselben Möglichkeiten erhalten. Außerdem hat die SPD-Fraktion ein Schwimmstätten-Kataster vorgeschlagen (Drs. 20/3877), in dem alle Schwimmstätten im Land erfasst werden und auf dieser Grundlage Lösungen erarbeitet werden können, um Lücken im Zugang zu Schwimmunterricht zu schließen.