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JiL_2025_01_72 Neu Recht auf Freiwilligendienst, Arbeitskreis 2

"Recht auf Freiwilligendienst"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird dazu aufgefordert, das Budget für Freiwilligendienste wie FöJ, FSJ und Ö-BfD zu erhöhen, damit weitere Einsatzstellen finanziert werden können.

Das Recht jeder Person, einen Freiwilligendienst zu leisten, soll gesetzlich verankert werden, soweit die Einsatzstellen der FöJ/FSJ-Konzeptionen entsprechen.

Grüne und CDU haben zu diesem Thema bereits einen Plenarantrag in den Landtags eingebracht: "Freiwilligendienste verlässlich finanzieren und Bedingungen verbessern" (Drucksache 20/4021): https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04000/drucksache-20-04021.pdf Darin bittet der Landtag die Landesregierung, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen: "- Die Plätze in den verschiedenen Bereichen der Freiwilligendienste so anzupassen, dass alle jungen Menschen, die einen Dienst absolvieren möchten, diesen in dem jeweiligen Interessensbereich absolvieren können. - Die bestehenden Strukturen der Kontingentsteuerung zu überprüfen, so dass allen Menschen, die einen Dienst absolvieren möchten, eine Einsatzstelle in dem jeweiligen Interessenbereich zur Verfügung steht. - Das Taschengeld in Anbetracht der Inflation und folglich gestiegener Lebenshaltungskosten zu erhöhen, sodass die für die Lebensführung notwendigen Bedarfe berücksichtigt sind. - Die Förderpauschalen jährlich dynamisch an die Inflation anzupassen. - Die Aktivitäten zu verstärken, Freiwilligendienste bekannter zu machen und die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Träger als förderfähige Kosten anzuerkennen. - Eine Evaluation der Abbruchsquoten vorzunehmen und Maßnahmen zu entwickeln, den Abbrüchen entgegenzuwirken."

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit dieser Forderung der Jugend im Landtag rennt sie beim SSW offene Türen ein. In der gerade hierzu geführten Debatte im Plenum des Landtags haben wir uns exakt so positioniert. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Initiativen für attraktivere Dienste eingebracht – unter anderem für ein faires Taschengeld, bezahlbares Wohnen oder echte Mobilität. Doch passiert ist leider bisher erschreckend wenig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Gesellschaftsjahre bzw. Zwangs- oder Wehrdienste ist es für uns folgerichtig, den Bund zu adressieren und durch einen echten Rechtsanspruch eine einheitliche Systematik für die Förderung der Freiwilligendienste zu schaffen. Dies würde endlich den Missstand beenden, der uns besonders bitter aufstößt: Denn ein Freiwilligendienst darf nicht länger vom Portemonnaie der Eltern abhängen. Ein vom Bund finanziertes Freiwilligengeld würde allen Interessierten die gleichen Chancen geben – unabhängig vom Geldbeutel des Elternhauses. Hierfür werden wir uns selbstverständlich auch in Zukunft mit Nachdruck einsetzen.

SSW-Landtagsfraktion

Die Linke unterstützt das Recht auf einen Freiwilligendienst. Wir fordern mehr finanzielle Mittel für FöJ, FSJ, BFD etc., damit alle Interessierten einen Platz bekommen. Die Einsatzstellen müssen gut ausgestattet sein und die Freiwilligen angemessen betreut und vergütet werden.

Lorenz Gösta Beutin, Landesgruppensprecher der schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Linken im Bundestag

Freiwilligendienste bieten Menschen eine niederschwellige Möglichkeit, sich gesellschaftlich zu engagieren und Einblicke in soziale Berufe beziehungsweise in ökologische Themenbereiche zu bekommen. Gerade im Hinblick auf die Dringlichkeit dieser Themen sollen junge Menschen bestmöglich unterstützt werden ein FöJ, FSJ oder Ähnliches zu absolvieren, zum Beispiel durch eine gesicherte Finanzierung der Programme und durch unkomplizierte Bewerbungsprozesse.

Nina Scheer, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten SPD im Bundestag

Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen unterstützen wir die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf ein Gesellschaftsjahr. Dieser könnte laut eines juristischen Gutachtens der Bertelsmann Stiftung sofort durch den Bund umgesetzt werden. Jedes Jahr leisten etwa 110.000 Menschen einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst (BFD & JFD) oder einen freiwilligen Wehrdienst (FWD). Freiwilligendienste sind wichtig für uns. Sie halten diese Gesellschaft in ihrer Vielfalt am Laufen und bieten jungen Menschen wichtige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sind für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt zwischen Schule und Berufsleben und auch, wenn das Ideal ein anderes ist: Freiwilligendienstleistende sind in ihren Einsatzstellen oft auch als Arbeitskräfte unverzichtbar. Es ist absehbar, dass sich ihre Bedeutung noch weiter steigern wird. Wir stehen vor großen Herausforderungen in vielen Dimensionen: Klimakrise, demografische Entwicklung, gesellschaftliche Umbrüche und sicherheitspolitische Gefahrenlagen. Die Freiwilligendienste tragen maßgeblich zur Bewältigung dieser Krisen, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung demokratischer Werte bei. Zentral für den Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste ist der Ausbau einer realistischen Platzzahl in den unterschiedlichen Einsatzbereichen. Hierfür bedarf es einer Abfrage von bisherigen Bedarfen in den Sparten und staatliche Subventionierung für die Schaffung und Unterstützung neuer Einsatzstellen. Um eine realistische Umsetzung zu ermöglichen, plädieren wir für einen stufenweisen Aufwuchs und peilen an, den Rechtsanspruch in einem Zeitrahmen von 5 Jahren (heute bis 2030) vollumfänglich zu erfüllen. Weiterhin ist uns die Freiwilligengleichstellung ein zentrales Anliegen, das über das Gelingen des Rechtsanspruchs entscheidet. Die unterschiedlichen Formen des Freiwilligendienstes müssen sich einander angleichen, in Fragen der existenzsichernden Besoldung, des Freifahrtscheins, von Studieneingangserleichterungen und Urlaubsansprüchen. Um die erfolgreiche Implementierung des Rechtsanspruchs auf Freiwilligendienste zu gewährleisten, schlagen wir konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung einer breiten und inklusiven Teilnahme vor. Ein Schlüsselelement hierbei ist die Etablierung eines nationalen Fonds, der die finanziellen Hürden für Teilnehmende und Einsatzstellen minimiert. Dieser Fonds soll insbesondere zur Aufstockung der Vergütung von Sozialarbeitenden dienen, damit auch junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit haben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren und die Einsatzstellen beim Umbau ihres Arbeitsortes zum inklusiven Arbeitsplatz zu unterstützen. Insgesamt wäre die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Freiwilligendienste deutlich kosteneffizienter als die Umsetzung eines Pflichtdienstes (allgemeine Wehrpflicht mit Ersatzdienst oder allgemeine Dienstpflicht: etwa 25 Milliarden pro Jahr. Die Kostenerhebung für einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste variieren je nach Ausgestaltung zwischen zusätzlichen 1-5 Milliarden pro Jahr).

Denise Loop, Landesgruppensprecherin der schleswig-holsteinischen Abgeordneten Grüne im Bundestag

Die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag setzt sich klar für eine Stärkung des Rechts auf einen Freiwilligendienst ein, so insbesondere mit unserem aktuellen Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag „Recht auf Freiwilligendienst“ (Drucksache 20/3999) im Januar 2026. Darin fordern wir die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst sowie ein „Freiwilligengeld“ auf Höhe des BAföG-Höchstsatzes, um finanzielle Hürden abzubauen und allen jungen Menschen einen Zugang zu ermöglichen. Diese Position knüpft an frühere Initiativen an, mit denen die SPD kontinuierlich bessere Rahmenbedingungen, mehr Plätze und höhere gesellschaftliche Anerkennung von Freiwilligendiensten eingefordert hat. Wir verfolgen klaren Ansatz: Freiwilligkeit statt Pflichtdienst, und dies mit verbindlichem Rechtsanspruch, verlässlicher Finanzierung und sozialer Absicherung. Ziel ist es, Engagement zu ermöglichen, ohne dass Herkunft oder finanzielle Situation über die Teilnahme entscheiden.

SPD-Landtagsfraktion