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Die Landesregierung sowie der Schleswig-Holsteinische Landtag werden dazu aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Einführung einer Wehrpflicht bei der Bundeswehr durch die Bundesregierung im Deutschen Bundestag zu verhindern.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht die Notwendigkeit, die Bundeswehr personell zu stärken. Pflichtdienste greifen jedoch massiv in die Lebensplanung junger Menschen ein, sind ein echter Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte und können nur ein Mittel sein, wenn andere Schritte nicht zum Erfolg führen. Wir sprechen uns dafür aus, auf Freiwilligkeit zu setzen und halten das Potenzial für nicht ausgeschöpft. Das ist ein wesentlich angemesseneres Mittel, als junge Menschen zwangszuverpflichten. Außerdem muss der Zugang zur Allgemeinen Grundausbildung leichter werden. Wir finden, dass Verteidigungsfähigkeit nicht allein bei sehr jungen Männern liegen kann. Die Frage, ob wir – im Fall der hoffentlich nie eintritt – verteidigungsbereit sind, muss sich an mehr Menschen richten. Statt allein über die Wehrpflicht zu streiten, sollten wir all denen, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen, Angebote machen, z.B. eine Grundausbildung in flexibler Form auch für berufstätige Männer und Frauen. Erst wenn die Stärkung der freiwilligen Angebote nicht die für die aktuelle Bedrohungslage notwendige Beteiligung bewirkt, muss diese Debatte erneut betrachtet und durchdacht werden, um einer realistischen Lösung für die verschärfte Sicherheitslage gerecht werden zu können.
Die Linke lehnt jede Form von Wehrpflicht ab. Wir setzen uns für eine friedensorientierte Außenpolitik, die Abschaffung der Bundeswehr und die Förderung ziviler Konfliktlösungen ein. Statt in Aufrüstung zu investieren, muss in soziale Sicherheit, Bildung und Gesundheit investiert werden.
Die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht, die 2011 von der Bundesregierung von CDU/CSU und FDP „ausgesetzt“ wurde, kann aktuell gar nicht vom Bundestag und vom Bundesrat mehrheitlich politisch beschlossen werde, weil die damalige Bundesregierung ca. 8 Mrd. Euro bei der Bundeswehr „eingespart“ und dafür die komplette Infrastruktur der Bundeswehr, die für Musterung, Erfassung und Ausbildung zwingend erforderlich ist, ersatzlos abgeschafft hat. Insofern sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht heute nicht (mehr) gegeben. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten würde es rund 70 Milliarden Euro und sechs bis sieben Jahre dauern, um die erforderlichen Kapazitäten erneut aufzubauen. Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen mit dem seit über vier Jahren andauernden Krieg Putins gegen die Ukraine als Teil Europas und dem Rückzug der USA unter der Trump-Regierung zur Unterstützung an der Seite Europas haben gerade auch für Deutschland eine historische „Zeitenwende“ eingeläutet. Wir investieren deshalb massiv seit 2022 in die Ausstattung der Bundeswehr gemeinsam und eng abgestimmt mit unseren Verbündeten in Europa und in der Nato. Im Sommer 2025 hat sich die Nato gemeinsam angesichts dieser bedrohlichen geopolitischen Lage nicht nur auf deutlich höhere Ausrüstungskapazitäten und militärische Investitionen verbindlich verständigt, sondern auch auf deutlich höhere personelle Fähigkeiten aller Mitgliedstaaten. Diese Ziele sind für die Bundesrepublik verpflichtend – und zwar unabhängig von der Meinung einer Bundes- oder Landesregierung. Keine demokratische Partei im deutschen Bundestag zweifelt die absolute Verbindlichkeit dieser Nato-Vereinbarung für die Bunderepublik an, die ein deutliches PLUS an bereitstehenden Soldatinnen und Soldaten binnen weniger Jahre erforderlich macht. Insofern KANN Ihre Forderung „Keine Wehrpflicht für Alle“ nur dann erfüllt werden, wenn es in Deutschland gelingt, in den nächsten Jahren genug junge Menschen zu finden, die FREIWILLIG Dienst bei der Bundeswehr machen. Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen „Wehrdienstmodernisierungsgesetz“ haben wir eine zentrale Grundlage geschaffen, um den Personalaufwuchs nachhaltig und zukunftsfest zu gestalten. Dabei gilt klar: Es gibt keine Wehrpflicht, sondern einen freiwilligen Wehrdienst. Dieser Dienst orientiert sich an modernen Anforderungen und am schwedischen Modell. Attraktivität, Sinnhaftigkeit und individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten stehen dabei im Mittelpunkt. Der Dienst wird mit einem Sold von über 2.000 Euro netto pro Monat attraktiver. Diese Bezahlung gilt auch für alle, die sich nur für eine 6-monatige oder 12-monatige Ausbildung bei der Bundeswehr entscheiden, wobei in Deutschland NUR Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätze geschickt werden dürfen, die wesentlich länger als 12 Monate bei der Bundeswehr speziell ausgebildet worden sind. Wir sind überzeugt, dass Wertschätzung, Qualifikation und Perspektiven die Bereitschaft junger Menschen zum Dienst langfristig stärken. Wir setzen auf ein flexibles, modernes und leistungsfähiges System, das sowohl den sicherheitspolitischen Anforderungen als auch den Erwartungen einer offenen Gesellschaft gerecht wird. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen diesen Kurs. Bereits heute verzeichnen wir steigende Einstellungszahlen – im letzten Jahr schon 4.800 mehr als im Jahr zuvor. Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahres bis zu 20.000 Freiwillige für den neuen Wehrdienst zu gewinnen. Parallel dazu bauen wir Ausbildungs- und Infrastrukturkapazitäten aus und schaffen ein verlässliches System zur Wehrerfassung und Musterung, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Eine pauschale Ablehnung aller Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wehrdienstes – unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung – wird den komplexen sicherheitspolitischen Anforderungen unserer Zeit nicht gerecht. Für uns gilt: Freiheit und Demokratie brauchen Sicherheit. Eine Rückkehr zur klassischen Wehrpflicht ist aus unserer Sicht derzeit weder notwendig noch überhaupt möglich, weil die dafür erforderliche Bundeswehrinfrastruktur inklusive der zur Verfügung stehenden Ausbildungskräften aktuell gar nicht zur Verfügung stehen. Die Wehrpflicht ist seit 2011 „ausgesetzt“ und könnte rechtlich mit einfachen Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat nur 1 : 1 in der damaligen Form wieder in Kraft gesetzt werden. Viel diskutierte Alternativen - also ein alternatives Gemeinwohljahr oder die gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in die grundgesetzliche Wehr- oder Ersatzdienstpflicht - sind in den heutigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und im Bundesrat definitiv nicht umsetzbar, weil dazu eine Verfassungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheiten in beiden Häusern erforderlich wäre.
Als SSW können wir dieses Anliegen gut nachvollziehen. Die persönliche Freiheit ist ein hohes Gut, auch in sicherheitspolitisch herausfordernden Zeiten. Die zwischenzeitlich getroffene Entscheidung des Bundestages für ein Modell der verpflichtenden Datenerfassung und Musterung sehen wir daher mit Skepsis. Unsere Haltung bleibt klar: Wehrhaftigkeit und Sicherheit lassen sich nicht durch Zwang verordnen. Unser SSW-Bundestagsabgeordneter hat in Berlin konsequent gegen Modelle gestimmt, die den Weg für neue Dienstpflichten ebnen, und setzt stattdessen auf eine hochprofessionelle Armee für Freiwillige. Auch im Landtag haben wir davor gewarnt, die berechtigten Sorgen der jungen Generation kleinzureden. Stattdessen muss die Bundeswehr durch attraktive Bedingungen und Überzeugung überzeugen, nicht durch Druck. Denn Wehrhaftigkeit entsteht durch gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Identifikation mit unseren demokratischen Werten, nicht durch die Rückkehr zu Pflichtdiensten.
In der Zeit von großen sicherheitspolitischen Anforderungen setzten wir uns für eine Modernisierung des Wehrdienstes ein, welche den Herausforderungen tatsächlich gerecht wird. Hierzu gehört nicht nur ein benötigter personeller Zuwachs bei der Bundeswehr, sondern auch eine konsequente Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes, sowie Krisenmanagement. Modelle eines verpflichtenden Wehrdienstes überzeugen uns nicht. Verpflichtungen liefern keine ausreichenden Antworten auf aktuelle sicherheitspolitische Fragen. Zentrale Punkte werden in aktuellen Vorschlägen der Bundesregierung offengelassen, und zivile Dienste werden nicht ausreichend berücksichtigt. So sind zum Beispiel nicht alle Geschlechter und gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigt eingebunden. Statt verpflichtender Modelle braucht es also ein modernes und tragfähiges System, welches militärische und zivile Beiträge zur Sicherheit stärkt, aber auf Freiwilligkeit basiert. Die Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht erachten wir gegenwärtig aus den genannten Gründen als nicht zielführend, um dem personellen Bedarf der Bundeswehr zu begegnen. Für uns ist klar: es müssen freiwillige Dienste attraktiver gemacht werden und notwendige strukturelle Voraussetzungen für eine wirksamere militärische und zivile Sicherheitsarchitektur geschaffen werden. Ein Wehrdienst muss auf Freiwilligkeit basieren und den Freiwilligendiensten gleichgestellt sein. Eine Wehrpflicht basierend auf einem Zufallsmodell, wie es die Bundesregierung vorschlägt, lehnen wir ab. Weiterführende Links: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/wehrdienst-modernisieren-aber-richtig/ https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/die-zeitenwende-in-der-zivilen-verteidigung-umsetzen/ https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103081.pdf
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat aufgrund der in Art. 12a des Grundgesetzes ausschließlichen Kompetenz des Bundes zur Regelung von Dienstpflichten keine gesetzgeberischen Möglichkeiten, Einfluss auf die Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu nehmen.