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Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, für die Sicherstellung der sorgfältigen Umsetzung des § 47f der Gemeindeordnung einen Leitfaden zur Gründung und Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirates zu schaffen.
Diese Forderung von Jugend im Landtag unterstützen wir ausdrücklich und haben in das Februarplenum einen entsprechenden Landtagsantrag "Leitfaden zur Umsetzung der Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein" eingebracht. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04100/drucksache-20-04111.pdf Ziele sind: - einen Leitfaden zur Gründung von Jugendbeiräten mit Unterstützung des Landesbeauftragten für politische Bildung auf den Weg zu bringen (Vorschläge zur Anwerbung Interessierter, Bekanntmachung des Gremiums, zur fachlichen und organisatorischen Begleitung sowie Hinweise zu Rede- und Antragsrechten). Zusätzlich soll eine Mustersatzung formuliert und zur Verfügung gestellt werden. - Das Thema Jugendbeteiligung und ehrenamtliches Engagement in der schulischen Bildung und insbesondere im schulischen Ganztag in der Breite zu stärken. - Dafür zu werben, das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule im Zeugnis zu vermerken - die Jugendbeiräte als Ehrenamtliche Tätigkeiten als wichtige Gründe, gemäß SchulG §15 vom Schulunterricht anzuerkennen und bei dringendem Bedarf von schulischen Verpflichtungen zu befreien. - Die Aufmerksamkeit für Kinder- und Jugendbeteiligungsmöglichkeiten im Land weiter durch landesweite Maßnahmen und Aktivitäten zu verstärken. Der Aufruf zu landesweiten Wahlen sowie die Übersichtswebsite der aktiven Beiräte sind dafür wichtige Ansätze.
Die Linke unterstützt die Erstellung eines Leitfadens zur Umsetzung von Kinder und Jugendbeiräten. Wichtig ist, dass die Beiräte echte Mitbestimmung erhalten und nicht nur Alibi Funktion haben. Der Leitfaden sollte auch die Finanzierung und Unterstützung durch die Kommunen regeln.
Die Kinder- und Jugendbeiräte leisten in Schleswig-Holstein bereits wertvolle Arbeit, von der alle – jung wie alt – profitieren und verdienen unserer Meinung nach jede Unterstützung. Ein Leitfaden ist dringend notwendig, um Jugendliche zu stärken, die sich in die Gestaltung ihrer Kommunen und ihres Lebensraums einbringen wollen, um Hürden abzubauen und um ihnen durch das Instrument der Kinder- und Jugendbeiräte Mitspracherecht sowie Zugang zu gewähren. Der §47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verpflichtet Städte und Gemeinden in unserem Bundesland zwar dazu, Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche zu entwickelt, legt aber nicht fest, wie das genau passieren oder das Ergebnis aussehen soll. Das macht es interessierten Jugendlichen dort, wo es noch keine Beiräte gibt, nicht gerade leicht, mit ihrem Engagement loszulegen. Mit einem Leitfaden erhalten die Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen mehr Gewicht und junge Menschen können an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden.
Die Festsetzung eines Leitfadens für die zuvor in §47 beschriebenen Forderungen erscheint plausibel. Wie bereits dort beschrieben, unterstützen wir nötige und festgelegte Quoten für eine bessere FLINTA*-Förderung. Wie genau das Land Schleswig-Holstein dies jedoch umsetzen möchte, und ob es eines Leitfadens bedarf, liegt in seinem Ermessensbereich.
Wir unterstützen diese Forderung und verweisen darüber hinaus auf unsere Antwort zu „Arbeitskreis 2 - Neu Echte kommunale Jugendbeteiligung mit Stimmenrecht“.
Wir unterstützen den Beschluss von Jugend im Landtag. Kommunale Kinder- und Jugendvertretungen sind eine unverzichtbare Säule lebendiger Demokratie sind. Sie ermöglichen, dass junge Menschen dort mitsprechen, wo Entscheidungen ihr direktes Lebensumfeld betreffen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Lebenswelt aktiv mitzugestalten. Die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher unser politisches Ziel. Wir haben in unserem Landtagsantrag (Drucksache 20/4161) im Februar verbesserte Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendbeteiligung gefordert. Wir wollen den § 47f der Gemeindeordnung überprüfen und gegebenenfalls ergänzen. In manchen Kommunen sind Kinder- und Jugendbeiräte selbstverständlicher Teil politischer Entscheidungsprozesse. In anderen Kommunen existieren solche Gremien hingegen gar nicht oder nur auf dem Papier. Es ist ein Hinweis darauf, dass Rechte nicht überall gleich wirksam sind. Deshalb ist die Überprüfung der Wirksamkeit des § 47f wichtig. Zudem fordern wir eine landesweite, unabhängige Servicestelle für Kinder- und Jugendbeiräte. Unabhängig, nicht als verlängerter Arm bestehender Strukturen, sondern als fachliche Instanz an der Seite der Jugendbeiräte. Sie soll beim Landesbeauftragten für politische Bildung angedockt sein und Expertise bündeln, Standards entwickeln, Qualifizierung anbieten und dort unterstützen, wo Beteiligungsrechte nicht ernst genommen oder Verfahren verzögert werden. Diese Servicestelle soll auch einen Leitfaden zur Umsetzung des § 47f GO auf kommunaler Ebene und zur Gründung von Jugendbeiräten erstellen. Unser Antrag wurde leider von CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir werden uns allerdings weiter dafür einsetzen.