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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweite Vorgaben zum Schulbeginn zu erlassen. Alle weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein sollen künftig frühestens um 8:30 Uhr mit dem Unterricht beginnen. Ziel ist es, die Konzentrationsfähigkeit am Vormittag zu verbessern und damit die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Schüler*innen zu fördern. Dabei sind die bestehenden Schulbus- und ÖPNV-Verbindungen zu berücksichtigen. Die Fahrpläne sollen so angepasst werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz des späteren Unterrichtsbeginns verlässlich und ohne verlängerte Wartezeiten zur Schule gelangen.
Wir verstehen den Wunsch nach einem späteren Unterrichtsbeginn, halten eine landesweite Vorgabe aber nicht für sinnvoll, weil vor Ort stets die Betreuungssituation für Kinder berufstätiger Eltern sowie Schulbus- und ÖPNV-Anbindungen mitgedacht werden müssen und das nicht überall gleichermaßen gewährleistet ist. Gleichzeitig können Schulen bereits heute entsprechende Regelungen zum Unterrichtsbeginn beschließen. So hat zum Beispiel eine Schule in Horst einen späteren Schulbeginn bereits eingeführt. Dies finden wir begrüßenswert.
Die Linke unterstützt einen späteren Schulbeginn, um den Biorhythmus von Jugendlichen zu berücksichtigen und ihre Gesundheit zu fördern. Wichtig ist, dass der ÖPNV entsprechend angepasst wird und keine zusätzlichen Hürden entstehen. Die Kommunen müssen bei der Umsetzung unterstützt werden.
Ein späterer morgendlicher Schulbeginn kann die Leistungsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit verbessern. Aus dieser Sicht begrüßen wir den Vorschlag von Jugend im Landtag ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es richtig, Schule stärker an den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern auszurichten. Wer früh am Morgen Konzentration, Leistungsfähigkeit und Motivation erwartet, muss die Bedingungen schaffen, unter denen gutes Lernen möglich ist. Ein späterer Unterrichtsbeginn an weiterführenden Schulen kann dazu beitragen, den Schulalltag lernförderlicher zu gestalten. Bremen hat bereits gezeigt, dass es Möglichkeiten gibt den Schulen entsprechenden Freiraum zu geben, wann der Unterricht starten sollte. Dort haben die Schulen Spielraum, wann der Unterricht beginnen soll. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger und zeitgemäßer Ansatz. Um eine solche Veränderung von einer Stadt wie Bremen auf ein Flächenland wie Schleswig-Holstein umzumünzen, müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Schulbusse und der ÖPNV müssen so angepasst werden, dass Schülerinnen und Schüler verlässlich zur Schule kommen, ohne längere Wartezeiten oder neue Belastungen für Familien. Wenn das Land Schleswig-Holstein die nötigen Schritte übernimmt und gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und Verkehrsunternehmen tragfähige Lösungen auf den Weg bringt, freut uns das sehr.
Wenn wir die Leistungsfähigkeit unserer Schulen steigern wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen so setzen, dass Lernen biologisch überhaupt möglich ist. Ein späterer Beginn fördert die Chancengerechtigkeit für jene, die morgens mehr Zeit benötigen, um „hochzufahren“. Der SSW unterstützt grundsätzlich die Anpassung des Schulalltags an kindgerechte Strukturen, die den biologischen Rhythmus von Kindern und Jugendlichen unterstützt. Die Schulträger müssen allerdings bei der Umstellung finanziell und organisatorisch unterstützt werden. Die Anpassung von Busfahrplänen kostet Geld. Das Land darf die Kommunen mit diesen Mehrkosten nicht alleinlassen (Konnexitätsprinzip). In vielen unserer Nachbarländer im Norden ist ein späterer und flexiblerer Schulstart längst Normalität oder wird erfolgreich erprobt. Diese Gelassenheit im Umgang mit Zeitstrukturen täte auch unserem Bildungssystem gut.
Wir sehen es als wichtigen Ansatz, Lernbedingungen von Schüler*innen weiter zu verbessern und ihr Wohlbefinden stärker zu berücksichtigen. So kann die Orientierung anhand der Bedürfnisse junger Menschen helfen Lernerfolge und Chancengleichheit zufördern. Daher setzten wir uns unter anderem auch für einen besseren öffentlichen Nahverkehr ein, damit zuverlässige Routen auf dem Weg zur Ausbildungsstätte gewährleistet werden können. Anpassungen die allerdings konkrete Zeiten betreffen sind in kommunaler Verantwortung, und somit nicht im Handlungsbereich des Bundes.
Der Schulbeginn gehört zu den Themen, über die eine Schulkonferenz bereits heute frei entscheiden kann. Es wäre beispielsweise möglich, in jüngeren Jahrgängen früher und in späteren Jahrgängen später zu beginnen. Das würde auch dem Biorhythmus junger Menschen entsprechen. Leider lassen viele Schulen viele Möglichkeiten, die ihnen das Schulgesetz bietet, ungenutzt. Wir können nur hoffen, dass über die Schüler*innen solche Themen immer wieder beispielsweise in der Schulkonferenz vorgebracht werden und wir es auf diesem Wege schaffen, Schulentwicklung Wirklichkeit werden zu lassen.