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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich wirkungsvoll darum zu kümmern, Kommunen finanziell und verwaltungstechnisch zu entlasten. Dies soll durch grundsätzlich mehr Geld, die Vereinheitlichung der Software in den Verwaltungen, eine bessere Umsetzung des Konnexitätsprinzips sowie einen Verteilerschlüssel im FAG erreicht werden, der strukturschwache oder sozial schwache Kommunen noch stärker berücksichtigt.
Die Linke fordert eine ausreichende Finanzierung der Kommunen, insbesondere strukturschwacher Gebiete. Das Konnexitätsprinzip (wer bestellt, bezahlt) muss endlich eingehalten werden. Der Finanzausgleich muss sozial gerecht gestaltet werden, damit alle Kommunen gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen können.
Die Entlastung der Kommunen ist uns ein wichtiges Anliegen, sie sind die unmittelbare Ebene, mit denen die Bürger*innen mit staatlichen Stellen in Kontakt treten, sie müssen ihre Aufgaben daher gut ausführen können. Zusätzliche finanzielle Spielräume sind angesichts der aktuellen Haushaltslage nur begrenzt vorhanden; Konnexitätszahlungen sind durch die Übertragung von Aufgaben durch den Bund zu zahlen. Deshalb setzen wir gezielt auf strukturelle Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere der Abbau unnötiger Bürokratie, die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sowie eine bessere Abstimmung zwischen Land und Kommunen. Ziel ist, dass vorhandene Mittel effizienter eingesetzt werden und Kommunen spürbar entlastet werden. Gleichzeitig wird kontinuierlich geprüft, wie bestehende Instrumente – etwa im kommunalen Finanzausgleich – weiterentwickelt werden können, um strukturelle Unterschiede angemessen zu berücksichtigen.
Der Bund hat am 23. Oktober 2025 entschieden, dass mit der Grundgesetzänderung vom Februar 2025, mit dem ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro in der Verfassung verankert wurde, 100 Mrd. Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen an diese weitergeleitet werden. Nach dem „Königsteiner Schlüssel“ erhält Schleswig-Holstein davon verbindlich für die nächsten 12 Jahre insgesamt 3,43 Milliarden Euro. Die Länder legen selbst fest, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile für Investitionen an die Kommunen fließen. Das Geld steht seit dem Inkrafttreten der VV LuKIFG am 11. Dezember 2025 bereit. Die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen ist in sämtlichen Infrastrukturbereichen von Ländern und Kommunen möglich, wie z. B. Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung. Schleswig-Holsteins Kommunen erhalten vom Land über 62 Prozent der 3,43 Mrd. für eigene Prioritäten, wodurch. die Kommunen massiv finanziell entlastet werden. Mit dieser finanziellen „Spritze“ wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag 2025 erfüllt.
Die Position des Antrages können wir als SSW-Fraktion unterstützen. Es ist offensichtlich, dass die meisten Kommunen im Land am Limit sind. Es sind zu viele Aufgaben und gleichzeitig zu wenig Kapital im Haushalt, um diese Aufgaben angehen zu können. Im vergangenen Jahr fehlten den Kommunen fast eine Milliarde Euro. Die Prognosen geben keinen Hinweis auf Besserung. Das Sondervermögen kann nur kurzfristig entlasten. Für eine Stadt von der Größe wie Flensburg wären dies zusätzlich etwa 10 Millionen Euro. Das reicht jedoch nicht, um das Städtische Schwimmbad zu erweitern. Fakt ist: Mit dem Taschengeld wird man den Investitionsstau nicht beheben können. Entsprechend dazu haben wir im Oktober 2025 einen Entschließungsantrag auf Parteiebene beschlossen, der Land und Bund gemeinsam dazu auffordert, die Kommunen zu entlasten. Hier braucht es nachhaltige Lösungen, um die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land weiterhin erhalten zu können. Generell müssen die Verwaltungsstrukturen modernisiert und vereinfacht werden, bei dieser Aufgabe muss das Land die Kommunen unterstützen. Die Kommunen brauchen die entsprechende Unterstützung vom Land, damit die Verwaltungssysteme für neue digitale Prozesse einheitlich gestaltet sind. Die Umstellung auf neue Systeme, werden die Kommunen nicht aus eigener Kraft meistern können.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt das Anliegen, die Kommunen in Schleswig-Holstein gezielt zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Leistungsfähige Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie: Sie gestalten das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen, sichern Daseinsvorsorge und tragen entscheidend zu sozialem Zusammenhalt und gleichwertigen Lebensverhältnissen bei. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Forderung, sowohl finanzielle als auch verwaltungstechnische Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Viele Kommunen stehen unter erheblichem Druck – steigende Ausgaben, wachsende Aufgaben und komplexe Verwaltungsanforderungen treffen insbesondere ohnehin strukturschwache und sozial belastete Regionen. Hier braucht es gezielte politische Antworten. Eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen ist dabei zentral. Zusätzliche Mittel sind notwendig, damit Städte und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen, in Infrastruktur investieren und soziale Angebote aufrechterhalten können. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass Mittel gerechter verteilt werden. Ein weiterentwickelter Verteilerschlüssel im kommunalen Finanzausgleich (FAG), der strukturelle und soziale Herausforderungen stärker berücksichtigt, ist daher ein richtiger und notwendiger Schritt. Ebenso entscheidend ist die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips: Wer Aufgaben überträgt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Nur so lassen sich dauerhafte strukturelle Defizite vermeiden und Planungssicherheit für Kommunen gewährleisten. Neben der finanziellen Dimension spielt die Modernisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. Die Vereinheitlichung von Softwarelösungen kann Prozesse effizienter machen, Bürokratie abbauen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern. Wichtig ist dabei jedoch, auf offene Standards, Datenschutz und Praxistauglichkeit zu achten sowie die Beschäftigten frühzeitig einzubinden und entsprechend zu qualifizieren. Dafür, dass Schleswig-Holstein hier derzeit sehr entschlossen vorangeht, auch als Vorbild für andere Bundesländer fungiert, haben wir uns als Grüne immer eingesetzt.
Der SSW sieht die finanzielle Lage der Kommunen als Bedrohung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Demokratie vor Ort. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung des Konnexitätsprinzips und setzen uns auf Bundesebene für mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau ein, um die Kommunen zu entlasten. Außerdem fordern wir, dass der Bund den Anteil der Kommunen am Aufkommen der Einkommensteuer erhöht, um die Einnahmen der Kommunen zu erhöhen. Wichtig ist uns, dass es keine Kostenerhöhung für Bürgerinnen und Bürger gibt, um diese nicht noch mehr zu belasten.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich sowohl in Regierungsverantwortung als auch in der Opposition durch zahlreiche parlamentarische Initiativen für die Entlastung von Kommunen eingesetzt. Ein zentrales Element hierbei ist die Beseitigung der ungleichen finanziellen Belastungen von zentralen Orten, die immer noch überproportional durch ungünstige Sozialstrukturen und hohe Sozialkosten belastet werden. Zudem halten die zentralen Orte wichtige öffentliche Einrichtungen und wirtschaftliche Infrastrukturen für das Umland vor, die nicht auskömmlich finanziert werden. Dieses haben wir seinerzeit in der Küstenkoalition durch eine Reform des Gesetzes über den Kommunalen Finanzausgleich geändert, welches jedoch aufgrund eines Urteils des LVerfG in Teilen geändert werden musste. Die Vorgaben des Gerichtes nach einer genauen Bedarfsermittlung lassen sich in der Praxis nur sehr schwer umsetzen, so dass die Situation nach wie vor unbefriedigend ist und auch von den nachfolgenden Landesregierungen nicht gelöst werden konnten. Wir setzen uns weiterhin für eine bedarfsgerechte und aufgabenorientierte Finanzierung der Kommunen ein.