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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, ab dem Schuljahr 2030/31 an allen weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein verbindliche Präventionsmodule einzuführen, die altersgerecht und jahrgangsspezifisch ausgestaltet sind.
Die verbindlichen Präventionsmodule umfassen folgende Themenbereiche:
a) Jahrgangsstufe 4: Für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse sollte eine erste grundlegende Prävention zu den Themen Mobbing sowie sexualisierte Gewalt stattfinden.
b) Jahrgangsstufe 7: Prävention zu Mobbing, digitalem Mobbing sowie den psychischen und sozialen Folgen von Ausgrenzung.
c) Jahrgangsstufe 8: Prävention zu freundschaftlichen und ersten partnerschaftlichen Beziehungen, insbesondere zu den Themen: „Was tut mir gut?“, Grenzsetzung, Respekt, Schutz vor emotionalem Druck und ungesunden Beziehungsdynamiken sowie eine zweite Prävention zum Themengebiet: Sexuelle Gesundheit; insbesondere Sexuelle Selbstbestimmung, Verhütung sowie Umgang mit sexualisierter Gewalt.
d) Jahrgangsstufe 9: Eine Prävention im Bereich Sucht, über die Gefahren und Folgen von Alkohol, Nikotin, Cannabis, weiteren illegalen Drogen. Eine zweite Prävention über den Umgang mit Sozialmedia und Fake News, sowie zu Mediensüchte und Gefahren von Pornographie.
e) Jahrgangsstufe 10: Prävention im Bereich mentale Gesundheit, insbesondere zu Leistungsdruck, Stressbewältigung, Depressionen, Angststörungen, familiären Belastungen und Hilfsangeboten.
Die Präventionsmodule werden grundsätzlich von entsprechend fortgebildeten Lehrkräften oder Schulsozialarbeiter*innen durchgeführt. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, die Präventionsmodule durch Fachleute zu ergänzen, insbesondere:
• Psycholog*innen,
• Expert*innen aus Beratungsstellen,
• Ärzt*innen bzw. therapeutische Fachkräfte,
• Menschen mit eigener Erfahrung (z. B. ehemals Betroffene von Depressionen oder Suchterkrankungen).
Die Landesregierung unterstützt Schulen bei der Organisation und Finanzierung solcher Kooperationen und entwickelt ein landesweit einheitliches Rahmenkonzept für Aufbau, Umfang, Qualitätsstandards und Fortbildungsanforderungen der Präventionsmodule, welches dem Bildungsausschuss vorgelegt wird.
Auch wenn man im Detail sicher diskutieren muss, welche Aspekte in welchen Altersstufen thematisiert werden sollen, halten wir vom SSW die Forderung nach verbindlichen, altersgerechten und jahrgangsspezifischen Präventionsmodulen für grundsätzlich richtig. Unsere große Anfrage zur Prävention in Schleswig-Holstein (Drucksache 20/1854) hat gezeigt, dass es im Präventionsbereich erhebliche Lücken und eine viel zu hohe Zahl von Projekten anstelle von dauerhaften Maßnahmen gibt. Dies gilt nicht zuletzt auch für den Schulbereich. Daher ist es absolut sinnvoll, mindestens an weiterführenden Schulen Präventionsmodule einzuführen. Auch die Forderung, nach der diese Module einheitlichen Qualitätsstandards entsprechen und von fortgebildeten Lehrkräften oder SchulsozialarbeiterInnen durchgeführt werden müssen, halten wir für richtig. Vor diesem Hintergrund werden wir uns gerne für eine zügige Umsetzung dieser Forderung und eine unterstützende Rolle der Landesregierung bei der Umsetzung und Finanzierung einsetzen. Denn gerade diese koordinierende Rolle des Landes fehlt im Präventionsbereich noch viel zu oft.
Die Linke begrüßt die Einführung verbindlicher Präventionsmodule zu Mobbing, sexualisierter Gewalt, Sucht, psychischer Gesundheit und Medienkompetenz. Wichtig ist, dass die Module von gut ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden, nicht stigmatisierend wirken und die Perspektive der Jugendlichen einbeziehen. Die Finanzierung für externe Fachleute und Fortbildungen muss gesichert sein.
Wir GRÜNE halten Prävention an Schulen für sehr wichtig – gerade bei Themen wie Mobbing, (digitaler) Gewalt, sexualisierter Gewalt, Sucht und mentaler Gesundheit. Gleichzeitig müssen Schulen bereits jetzt Präventions- und Schutzkonzepte gegen (sexualisierte) Gewalt erstellen. Sie werden in ihrer Arbeit durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und andere externe Fachstellen unterstützt. Aus unserer Sicht braucht es deshalb kein so starres landesweites Pflichtprogramm mit festen Jahrgangsstufen. Wir werden aber prüfen, inwiefern die Themen bei der nächsten Überarbeitung der Fachanforderungen aufgegriffen werden können.
Die Schule ist einer der zentralen Orte, an denen die Weichen für das Leben als Erwachsene gestellt werden. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Forderung nach verpflichtenden Präventionsmodulen an weiterführenden Schulen. Sie greift die wachsenden psychosozialen Herausforderungen auf, mit denen Kinder und Jugendliche in einer zunehmend digitalisierten und leistungsorientierten Gesellschaft konfrontiert sind. Der Entwurf steht für eine systematische Professionalisierung der Präventionsarbeit und beendet das bisherige „Prinzip Zufall“, bei der Qualität und Umfang stark vom Engagement einzelner Schulen oder Lehrkräfte abhingen. Die lange Vorlaufzeit bis 2030 bietet die Chance, tragfähige Strukturen in Bezug auf Finanzierung, Personal und curriculare Verankerung zu schaffen. So kann gewährleistet werden, dass Schülerinnen und Schüler langfristig eine fundierte Sensibilisierung für psychische Gesundheit, Gewaltprävention und andere zentrale Themen erhalten als Voraussetzung für ein starkes, selbstbewusstes und reflektiertes Aufwachsen. Die konkrete Umsetzung ist allerdings mit Herausforderungen verbunden, die es konstruktiv zu bewältigen gilt. Der Bedarf an qualifiziertem Personal, fortgebildete Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter:innen und externe Expert:innen, wird erheblich steigen. Die Landesregierung sollte daher bereits jetzt mit einer vorausschauenden Personalplanung beginnen, Fortbildungsprogramme entwickeln und Kooperationen mit Psycholog:innen, Therapeut:innen und Beratungsstellen aufbauen. Auch die finanzielle Planung sollte frühzeitig bedacht werden und transparent darstellen, welche Haushaltmittel dafür zur Verfügung gestellt werden könnten.
Als Bündnis 90/ Die Grünen setzten wir uns dafür ein die Gesundheitsversorgung, insbesondere die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, zu stärken. Wir sehen konkrete Probleme in dem steigenden Bedarf an psychologischer Betreuung und langen Wartezeiten. Es braucht eine bessere Bedarfsplanung, sowie einer schnellen und frühzeitigen Unterstützung für Erkrankte. Grade dies zeigt, wie wichtig präventive Unterstützung ist. Daher begrüßen wir das Ziel einer frühzeitigen Aufklärung zu den Themen psychischer Gesundheit, Sucht und Mediennutzung. Unser Einsatz betrifft jedoch die Gesundheitsversorgung und die Stärkung von Beratungsstellen. Mögliche Prävention im Bereich der Schule liegen allerdings in der Zuständigkeit der Länder.
Statistiken zeigen, dass die Zahl der psychisch belasteten Schüler*innen seit Jahren steigt. In einigen Fällen trägt auch die Schule selbst dazu bei. Dabei ist die Schule ein sozialer Ort, der als Schutzraum wahrgenommen werden sollte. Uns ist es daher ein Anliegen, eine positive, sichere und offene Schulkultur zu fördern, in der alle Kinder und Jugendliche die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Eine gute Schulkultur braucht allerdings auch die personelle Grundlage, um gelebt zu werden. Deshalb haben wir in zahlreichen Anträgen gefordert, mehr Lehrkräfte sowie weiteres Personal (Schulsozialarbeit, Schulpsycholog*innen) für Schleswig-Holsteins Schulen zu gewinnen (Drs. 20/945 und 20/2460). Darüber hinaus sind wir zwar der Auffassung, dass einzelne Projekttage durchaus helfen können. Es wäre jedoch effektiver, regelmäßige Formate zu etablieren. Nur so können Kinder und Jugendliche langfristig lernen und ihr Verhalten reflektieren. Deshalb wäre es auch Aufgabe des regulären Unterrichts, einige der genannten Punkte zu behandeln: beispielsweise das Thema (Soziale) Medien im WiPo- oder Deutschunterricht oder Umgang mit (psychischer) Belastung im Sportunterricht. Zuletzt ist es jedoch ebenso essentiell, dass Schüler*innen sich bei konkreten Problemen stets an eine vertraute Lehrkraft wenden können und für ihre individuellen Probleme individuelle Angebote bekommen.