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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sicherzustellen, dass Kinder länger gemeinsam lernen und chancengerecht ihre individuellen Stärken entfalten können.
§ 10 Schulgesetz SH soll wie folgt geändert werden:
a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Sie vermittelt allen Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Grundbildung und legt die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg.“
b) In Absatz 2 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt. § 11 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz SH erhält folgende Fassung: „Nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe der Grundschule besuchen die Schülerinnen und Schüler eine weiterführende Schule entsprechend ihrer individuellen Lernentwicklung und Neigung.“
Übergangsregelung:
(1) Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die vierte oder fünfte Klasse besuchen, verbleiben an ihrer Schule nach bisherigem Recht, sofern die Schulkonferenz nichts anderes beschließt.
(2) Schulen können auf Antrag ab dem Schuljahr 2027/28 bis zum Schuljahr 2039/40 als Modellschulen die verlängerte Grundschulzeit erproben.
(3) Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und Begleitung der Modellphase zu regeln. Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. August 2040 in Kraft.
(4) Es sollen Förderungsprogramme für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Lernbereitschaft und -bedarf ins Leben gerufen werden.
Die Linke unterstützt die Verlängerung der Grundschule auf sechs Jahre, um längeres gemeinsames Lernen und mehr Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Wir fordern langfristig eine Gemeinschaftsschule für alle bis Klasse 10. Die vorgeschlagene Modellphase ist ein erster Schritt, muss aber mit ausreichend Ressourcen für Inklusion und individuelle Förderung einhergehen.
Grundsätzlich sind wir GRÜNE überzeugt, dass Schülerinnen und Schüler vom längeren gemeinsamen Lernen profitieren können. Eine solche Strukturreform wäre jedoch ein sehr weitreichender Eingriff in das Schulsystem und müsste sorgfältig abgewogen werden – fachlich, organisatorisch und auch mit Blick auf Kosten und Umsetzung vor Ort. Dafür bräuchte es außerdem eine politische Mehrheit, die es im Schleswig-Holsteinischen Landtag derzeit nicht gibt. Wir wären jedoch offen langfristig hier eine Veränderung herbeizuführen.
Bildung ist im Föderalismus Ländersache – insofern richtet sich dieser Vorschlag zur Änderung des § 10 des Schulgesetzes SH eindeutig und allein an die Landesregierung und das Landesparlament. Fakt ist, dass es in vielen der 16 Bundesländer festgeschrieben ist, dass die Grundschüler bis zum Abschluss der 6. Klassenstufe gemeinsam lernen bevor sich ihre schulischen Wege in individuell unterschiedlichen Schulformen weiterentwickeln. In Schleswig-Holstein werden Kinder bereits nach der vierten Klasse – also in der Regel mit zehn Jahren – auf ihren weiteren Bildungsweg festgelegt. Studien zeigen eindeutig, dass frühe Schullaufbahnentscheidungen soziale Ungleichheiten verstärken: Kinder aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Familien werden selbst bei vergleichbaren Leistungen seltener für das Gymnasium empfohlen, was sich bei einem gemeinsamen Lernen bis Klasse 6 durchaus noch ändern kann, weil diese zwei Jahre den Kindern mehr Zeit geben kann, um ihre individuellen Stärken zu entwickeln und entfalten zu können. Vergessen wir nicht: Wer früh in „Schubladen“ gesteckt wird, hat später weniger Chancen und erfährt keine echte Bildungsgerechtigkeit. Im Koalitionsvertrag vom April 2025 im Bund ist als gemeinsames Ziel festgehalten, dass multiprofessionelle Teams in Schulen die individuelle Förderung jedes Kindes stärken und den Schulerfolg sichern sollen. Wir Sozialdemokraten wünschen uns, dass die Kieler Landesregierung den im Antrag vorgesehenen Modellschulversuch ab 2027/28 aktiv fördert und nicht nur duldet. Das sollte mit konkreter personeller und finanzieller Unterstützung für Schulen flankiert werden, die diesen Weg gehen wollen.
Der SSW begrüßt diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit voller Überzeugung. Für uns ist die Forderung nach dem längeren gemeinsamen Lernen kein Experiment, sondern ein bewährtes Schulsystem der dänischen Minderheit nach skandinavischem Vorbild. In keinem anderen europäischen Land werden die Kinder im Schulwerdegang so früh auf unterschiedliche Schulformen verteilt. In Dänemark, Finnland und Schweden ist es seit Jahrzehnten Normalität, dass Kinder bis zur 9. oder 10. Klasse gemeinsam lernen. Die Ergebnisse der PISA-Studien geben diesem Weg recht: Er führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit, stärkerem sozialen Zusammenhalt und einer exzellenten individuellen Förderung. Die Trennung der Kinder nach nur vier Jahren ist biologisch und pädagogisch veraltet – wir sortieren viel zu früh aus. Zehnjährige Kinder befinden sich in einer Phase enormer Umbrüche. In diesem Alter über den weiteren Lebensweg und die Schulform zu entscheiden, ist verfrüht und oft vom sozialen Hintergrund der Eltern geprägt. Zwei Jahre mehr Zeit geben den Kindern die Chance, ihre Potenziale, ohne den enormen Druck des Übergangs zu entfalten. Die sechsjährige Grundschule ist der Schlüssel zu einem gerechteren Bildungssystem. Wer die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft überwinden will, muss beim gemeinsamen Lernen anfangen.
Wir sehen es als wichtigen Ansatz Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu stärken. Alle Kinder sollten die Möglichkeit gegeben werden ihre individuellen Stärken zu entfalten. Eine längere gemeinsame Lernzeit kann dazu beitragen, dass die einzelnen Bedürfnisse und unterschiedliche Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden können. Wir stehen dafür ein, dass Bildung stärker an den Talenten und Potenzialen junger Menschen ausgerichtet wird. Bildung darf keine Frage der keine Frage der sozialen Herkunft sein, und Chancen müssen unabhängig sein. Die explizite Schulstruktur, und somit auch der Zeitpunkt von Übergang zwischen Grundschule und der nächsten Schulform ist Ländersache. Entscheidungen können nur auf Länderebene getroffen werden und können variieren.
Grundsätzlich fordert dieser Antrag das Richtige. Vor dem Hintergrund der kindlichen Entwicklung stellt die vierte Klasse keinen sinnvollen Zeitpunkt dar, etwas über seine weitere Zukunft vorherzusagen oder einen Schulwechsel vorzunehmen. Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder auf der Welt, die das einst für eine gute Idee gehalten haben. Das Problem ist, dass wir überall in Schleswig-Holstein Grundschulen haben, die auf vier Jahrgänge ausgerichtet sind. Wenn man diese um zwei Jahrgänge erweitern sollte, wäre ein gigantisches Investitionsprogramm erforderlich. Und auf der anderen Seite hätten wir dann zu viele Räume an den weiterführenden Schulen. Momentan würden wir das knappe Geld besser in die Sanierung und Modernisierung der vorhandenen Schulen stecken und modernen Unterricht in modernen Räumen ermöglichen, zumal eine solche Schulsystemdebatte in Hamburg bereits einmal schiefgegangen ist. In Hamburg gab es einen großen überparteilichen Konsens. Sogar die CDU war der Meinung, die Grundschule bis Klasse sechs verlängern zu wollen. Und es waren vor allem Eltern aus Blankenese, die den Widerstand dagegen angeführt haben, indem sie ein erfolgreiches Bürgerbegehren dagegen gestartet haben. Unser aktueller inhaltlicher Ansatz wäre, Gemeinschaftsschulen zu fördern, die teilweise schon Grundschule und weiterführende Schule miteinander verbinden. Und darüber hinaus würden wir weiterführende Schulen dazu ermuntern, alle ihnen anvertrauten Schüler*innen bestmöglich zu fördern und zu fordern, ohne mit dem Geist des Sortierens an die Sache heranzugehen.